Im Verfahren gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird beschlossen, den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Abschiebung nach Rumänien abzulehnen. Dem Kläger wird fehlende Glaubwürdigkeit vorgeworfen.
Im Verfahren gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird beschlossen, den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen die Abschiebung nach Rumänien abzulehnen. Dem Kläger wird fehlende Glaubwürdigkeit vorgeworfen.