Den heutigen 11. Juni hat der bundesweite Verein Charta der Vielfalt e.V., der aus einer Unternehmensinitiative hervorgegangen ist und mit der Unterzeichnung der <link http: www.charta-der-vielfalt.de>Charta der Vielfalt für ein Bekenntnis zu Diversität in Gesellschaft und Wirtschaft wirbt, zum ersten „Deutschen Diversity-Tag“ erklärt. Der Flüchtlingsrat gehört zu den schleswig-holsteinischen Erstunterzeichnern der Charta der Vielfalt.
Vielerorts werden heute mit Aktionen und Konferenzen die Vorteile einer vielfältigen Gesellschaft hervorgehoben und gute Diversity-Praxis bekannt gemacht. Im Fokus steht dabei vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nicht zuletzt der Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials in Deutschland und der zunehmende Arbeits- und Fachkräftebedarf der Wirtschaft. Eine Willkommenskultur soll etabliert werden, die es Menschen aus anderen Ländern erlaubt und ermöglicht ihre Potenziale und ihre Arbeitskraft in Deutschland zu entfalten, hier heimisch zu werden und auf diesem Wege nicht an ausgrenzenden Strukturen zu scheitern.
Diese Willkommenskultur gilt allerdings, den jüngsten Äußerungen von Bundesinnenminister Friedrich nach zu urteilen, offenbar nicht für alle, die nach Deutschland kommen wollen. Für EU-BürgerInnen aus Rumänien und Bulgarien gibt es in Deutschland nicht die volle Freizügigkeit beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Unter Ihnen seien laut Friedrich viele „SozialleistungseinwanderInnen“, die in betrügerischer Absicht einreisen und die man deshalb ausweisen und mit einer Einreisesperre belegen müsse. „Wenn die dann irgendwo aufgegriffen werden, könne man ohne großen Federlesens sie wieder rausschmeißen, und das ist das Entscheidende", so Friedrich laut jüngsten Presseberichten[1].
Solcherlei Töne klingen nun gar nicht nach Willkommen. Demgegenüber werden gleichzeitig EU-BürgerInnen aus Spanien und Italien gezielt angeworben und im Rahmen von Förderprogrammen beim Erlernen der deutschen Sprache unterstützt. Dies verstärkt einmal mehr den Eindruck, dass die bundesdeutsche Politik ganz unterschiedliche Klassen von Einwandernden kennt.
Eine Teilung in Erwünschte und Unerwünschte spiegelt sich auch in der Betitelung von Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien als „Armutsflüchtlinge“ wieder. Ihnen werden pauschal triftige Fluchtgründe abgesprochen, obwohl viele von ihnen zur im Herkunftsland massiv diskriminierten Gruppe der Roma gehören. Doch auch ungeachtet ihrer Herkunft wird Asylsuchenden generell der Zugang zu Sprachkursen und zum Arbeitsmarkt durch rechtliche Hürden erschwert.
Der 1. Deutsche Diversity Tag soll dazu beitragen Vielfalt als Gewinn zu betrachten und die Potenziale der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu erkennen, einzubeziehen und zu fördern. Eine Willkommenskultur nur für einige wird dem nicht gerecht. Vielmehr braucht es eine Willkommens-, Anerkennungs- und Antidiskriminierungskultur, die für alle gilt, die in Deutschland leben oder hier heimisch werden möchten. Das vor einem Jahr in Kraft getretene Berufsqualifizierungsfeststellungsgesetz, das einen Anspruch auf ein Prüfverfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse für alle hier lebenden MigrantInnen garantiert, ist ein Schritt in diese Richtung. Andere noch in der Beratung befindliche Reformvorhaben zum Aufenthaltsgesetz oder zur Beschäftigungsverordnung könnten mutiger und weitherziger sein.
Der Beitritt des Landes Schleswig-Holstein zur „<link http: www.antidiskriminierungsstelle.de de projekte_ads offene_diskriminierungsfreie_gesellschaft koalition koalition_node.html>Koalition gegen Diskriminierung“ ist ein wichtiges Signal. Nun müssen Taten folgen: Unbedingt notwendig ist eine energische öffentliche Stellungnahme der Regierung und politischen Klasse unseres Bundeslandes gegen die Hetze des Bundesinnenministers. Darüber hinaus könnte sich das Land Schleswig-Holstein gegenüber dem Bund nicht minder energisch für die lange überfällige Unterzeichnung der <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de fileadmin user_upload publikationen studie studie_die_wanderarbeitnehmerkonvention_der_vereinten_nationen.pdf>UN-Wanderarbeiterkonvention einsetzen.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
weitergehende Informationen:
- 1. Deutscher Diversity Tag:<link http: charta-der-vielfalt.de diversity-tag>charta-der-vielfalt.de/diversity-tag
- Charta der Vielfalt:<link http: www.charta-der-vielfalt.de>www.charta-der-vielfalt.de
- Koalition gegen Diskriminierung:<link http: www.antidiskriminierungsstelle.de de projekte_ads offene_diskriminierungsfreie_gesellschaft koalition koalition_node.html>www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Projekte_ADS/offene_diskriminierungsfreie_gesellschaft/koalition/koalition_node.html
- UN-Wanderarbeiterkonvention:
- Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen:<link http: www.emwu.org deutsch deutsch.htm>www.emwu.org/deutsch/deutsch.htm und
- Deutsches Institut für Menschenrechte zur UN Wanderarbeiterkonvention:<link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de fileadmin user_upload publikationen studie studie_die_wanderarbeitnehmerkonvention_der_vereinten_nationen.pdf>www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Studie/studie_die_wanderarbeitnehmerkonvention_der_vereinten_nationen.pdf