In seiner <link http: test.frsh.de presse pe_fb_20_06_2005.pdf _blank>Pressemitteilung vom 17. Juni nahm der Beauftragte des Landes Schleswig-Holstein für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Wulf Jöhnk auch Stellung zur Situation jugendlicher Flüchtlinge in Schleswig-Holstein.
Der Vormundschaftsverein lifeline begrüßt diese Erklärung aus dem Landeshaus und schließt sich seiner Einschätzung an.
Insbesondere die Situation der 16 bis 18 jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein ist denkbar schlecht und entspricht weder dem Haager Minderjährigen- Schutzabkommen noch der UN-Kinderrechtskonvention.
Sie sind nach Deutschland gekommen auf der Suche nach einem Leben ohne Angst, Not und Gewalt.
Jugendliche ab 16 Jahren gelten in Deutschland als verfahrensfähig - das bedeutet, sie sind vollkommen allein für alle asylrechtlichen und ausländerrechtlichen Belange verantwortlich und werden so schlecht wie erwachsene Asylsuchende behandelt:
Die Asylbewerberleistungen liegen noch ca. 30% unter dem AlGII und die Vorrangigkeit von Sachleistungen bedeutet oft nur 30 € Bargeld monatlich, das Arbeitsverbot des ersten Jahres schließt Ausbildungen ein, auf Deutschunterricht besteht kein Anspruch und damit sind die Sprachkenntnisse für eine Regelschule zu schlecht, die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern, die medizinische Versorgung ist massiv eingeschränkt.
Der Verein lifeline - Vormundschaften für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge schließt sich dem Apell des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Wulf Jöhnk an und fordert:
Ein qualifiziertes Clearingverfahren für alle unbegleiteten Kinder- und jugendlichen Flüchtlinge! In der 6monatigen Klärungsphase wird die persönliche, rechtliche und psychosoziale Situation der Kinder und Jugendlichen außerhalb aller asyl- und ausländerrechtlichen Zwänge geklärt. Der individuelle Bedarf an Unterstützung wird ermittelt und danach im Interesse des Kindes/des Jugendlichen umgesetzt.
Der Vormundschaftsverein lifeline und der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordern:
Anerkennung und Umsetzung des Minderjährigenschutzes in Schleswig-Holstein!
Kinderrechte sind unteilbar!
Kiel, 17.06.2005
Silke Dietrich
lifeline - Vormundschaftsverein e.V.
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