Die Härtefallkommission des Landes Schleswig-Holstein hat das Gnadengesuch
Mourad Djeziris gegen seine Abschiebung nach Algerien und auf Verbleib in Deutschland abgelehnt. Welche Gründe zu dieser in der Öffentlichkeit weitgehend von Kopfschütteln kommentierten Entscheidung führten, sei “aus Datenschutzgründen” nicht öffentlich, verlautet aus dem die Kommissionsgeschäfte führenden Justizministerium.
“Die Daten eines Menschen sind hierzulande offenbar schützwürdiger, als der Betroffene selbst!” wundert sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Nach 27 Jahren in Deutschland ist Murad Djeziri auch ohne Integrationskurs gut
integriert, kennt Sprache, Land und Leute sehr gut. In Schleswig-Holstein hat er Freunde. Und er hat ein Arbeitsangebot in Brunsbüttel. Dennoch haben die Gerichte ihm nicht zu einer Aufenthaltserlaubnis verholfen.
Djeziri sitzt derzeit in Abschiebungshaft in Berlin, wohin er sich vor den angedrohten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der Ausländerbehörde Heide geflüchtet hatte. Fast sein halbes Leben hat der 56-jährige fließend Deutsch sprechende Djeziri in Deutschland, der Heimat seiner vier Kinder und seiner Enkelin, verbracht. Aus Unterstützerkreisen des faktischen Inländers verlautet, dass ihm weder Straffälligkeit noch andere vermeintlich schwerwiegende Verfehlungen vorgehalten werden.
Allenfalls träfe ihn wohl der Vorwurf fehlender Marktfähigkeit. Denn möglicherweise wird ihm jetzt zum Verhängnis, dass er in Dithmarschen in einem strukturschwachen Gebiet lebte, wo es Geduldeten - zumal bei schlechter Gesundheit - regelmäßig schwer fällt, sogenannte Integrationsleistungen, wie z.B. ein eigenständiges Erwerbseinkommen oder ausreichende Rentenansprüche, zu generieren, die ggf. vor einer Abschiebung schützen können.
Für den Kieler Flüchtlingsrat ist die Verweigerung, Mourad Djeziri den Aufenthalt zu erlauben, ein humanitärer Offenbarungseid: “Aller Ermessenmöglichkeit zum Trotz gilt offenbar der Ausländerbehörde wie auch in der Härtefallkommission Schleswig-Holstein, dass Chancen nur erhält, wer dem Kalkül eines allein dem Maßstab ökonomischer Nützlichkeit verpflichteten Integrationsverständnisses entspricht.” kritisiert Link.
Am 28.2. soll der Petitionsausschuss des Kieler Landtags über ein Gnadengesuch Djeziris entscheiden. “Es steht zu Hoffen, dass diesem Gremium mehr Instinkt für das humanitär Gebotene und das Ermessensmögliche inne wohnt, als den bisher mit dem Fall befassten Stellen.” erklärt Martin Link.
gez. Martin Link, T. 0431-735 000
<link file:1039 download herunterladen der datei>Hier ist die Pressemitteilung zum Download.
Mehr Information zum Fall Djeziri:
Shz v. 21.2.2012:
www.shz.de/nachrichten/top-thema/article//familienvater-soll-abgeschobenwerden-nach-33-jahren.html
Tagespiegel v. 17.2.2012:
www.tagesspiegel.de/berlin/haertefallkomission-hat-entschieden-algerischerfamilienvater-
wird-nun-doch-abgeschoben/6220016.html