Die Mehrheit der rund 800 afghanischen Flüchtlinge in Schleswig-Holstein sind bestürzt, wenn sie sehen, wie mit ihren Hamburger Landsleuten behördlicherseits umgesprungen wird. Die wilde Entschlossenheit den vollmundigen Ankündigungen des Innensenators Nagel während der Lübecker Innenministerkonferenz im November 2004 jetzt Taten folgen zu lassen, ist allein auf Grund ihrer Irrationalität sehr beängstigend.
An der desolaten politischen und wirtschaftlichen Situation in Afghanistan hat sich seit Jahren nichts verändert. Stattdessen geben aktuelle Aufstände in Dschalalabad, die am Freitag nach Kabul überschwappten, Anlass zu Befürchtungen hinsichtlich der Sicherheitslage. Die Machtverteilung zwischen regionalen Warlords und der Zentralregierung ist auch ein halbes Jahr nach der Präsidentschaftswahl offen. Mohnanbau und Drogenhandel dominieren weiterhin die Wirtschaft.
Eine moderate Position vertritt bis dato das schleswig-holsteinische Innenministerium mit seinem Vorschlag für eine Bleiberechtsregelung für afghanische Flüchtlinge im Rahmen des gegenüber BMI und den anderen Bundesländern politisch Durchsetzbaren. Aus Sicht des Flüchtlingsrates legt die vorgeschlagene Regelung allerdings zu großes Gewicht auf die Unabhängigkeit von öffentlicher Hilfe. Viele Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthalt werden über lange Jahre per Gesetz in die Sozialhilfebedürftigkeit gezwungen und können aufgrund des geltenden Ausländer- und Arbeitserlaubnisrechtes dem nicht entkommen.
Weit über die Verabredungen der deutschen Länderinnenminister gehen die Vereinbarungen zur Rückkehr der Flüchtlinge zwischen Grossbritannien und Afghanistan hinaus. Demnach wird niemand zur Rückkehr gezwungen, der sich kürzer als vier Jahre im britischen Exil befindet. Den dennoch von freiwilliger oder erzwungener Rückkehr Betroffenen steht der britische Staat allerdings mit umfangreichen materiellen Unterstützungen zur Seite. So können die Betroffenen z.B. all ihren im Lauf der Jahre erworbenen Hausstand in die alte Heimat mitnehmen und erhalten darüber hinaus im Gegensatz zur deutschen Praxis nennenswerte finanzielle Übersiedlungshilfen.
Der schleswig-holsteinische Abschiebestopp für AfghanInnen gilt noch bis zum 30. Juni 2005. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein erhofft, dass sich der neue schwarz-rote Innenminister Ralf Stegner auf der Stuttgarter Innenministerkonferenz am 23./24.6.2005 in Stuttgart für die Notwendigkeit einer umfassenden Bleiberechtsregelung einsetzt. Der Flüchtlingsrat ist sich mit dem Rat für Migration und dem UNHCR einig in der Einschätzung, dass nur auf Grundlage eines Bleiberechts Betroffene sich seriös und in tatsächlicher Freiwilligkeit für eine Rückkehr in Würde entscheiden könnten.
gez. Bernhard Karimi