Kein Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige, die keiner besonderen individuellen Gefährdung unterliegen und sich nur auf die allgemeine Gefahrensituation im Irak berufen.
Kein Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige, die keiner besonderen individuellen Gefährdung unterliegen und sich nur auf die allgemeine Gefahrensituation im Irak berufen.