Abschiebungshaft ist ein anachronistisches Instrument zum Freiheitsentzug gegenüber Menschen, die nichts verbrochen haben, als dass ihr Aufenthalt hier nicht länger toleriert wird. „Das in jeder Hinsicht überholte Konzept hat zu einer zukunftsfähigen Zuwanderungspolitik nichts beizutragen“, meint Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
Abschiebungshaft widerspreche nicht nur humanitären Mindeststandards einer menschenrechtswürdigen Flüchtlingsadministrierung, sondern auch sämtlichen sich aus Demographieentwicklung, dem nationalen und europäischen Arbeitsmarkt sowie sachgerechter Weltkonfliktprävention und globaler Friedenspolitik abzuleitenden Bedarfen.
Bundeweit sind die allzu zahlreichen Einzelfälle nachträglich als rechtswidrig bewerteter Haftbeschlüsse, damit ggf. verbundene Familientrennungen und die Inhaftierung von besonders Schutzbedürftigen hinreichende Belege für die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme. Außerdem ist die im Gesetzentwurf ausdrücklich ermöglichte Inhaftierung von Minderjährigen unmöglich in Einklang mit dem stets vorrangigen Kindeswohl zu bringen.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat sich in seiner <link https: frsh.de artikel stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-ueber-den-vollzug-der-abschiebungshaft-in-schleswig-holstein-abschiebungshaftvollzugsgesetz-schleswig-holstein-ahaftvollzg-sh-v-2252018>Stellungnahme <link https: frsh.de artikel stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-ueber-den-vollzug-der-abschiebungshaft-in-schleswig-holstein-abschiebungshaftvollzugsgesetz-schleswig-holstein-ahaftvollzg-sh-v-2252018>am 22.6.2018zum ersten Gesetzentwurf ausführlich dazu geäußert, weshalb das Gesetz s. E. ungeeignet und EU-rechtswidrig ist. Verbot von Smartphones, Bargeldverbot und der Entzug verschreibungspflichtiger Medikamente sind nur einige weitere Beispiele für unnötige Beschränkungen, die den künftig in Glückstadt eingesperrten Zivilhäftlingen auferlegt werden.
Der vom Kabinett inzwischen verabschiedete <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl19 drucks drucksache-19-00939.pdf>Gesetzentwurf will offenbar die in der Abschiebungshaft Rendsburg bis zur Schließung 2014 gemachten guten Erfahrungen mit einem weniger restriktiven Vollzug nicht berücksichtigen. Noch sind die vom Flüchtlingsrat und anderen Institutionen vorgebrachten Änderungsvorschläge aufgenommen worden. Lediglich die Videoüberwachung ist im aktuellen Entwurf – wohl unter nachträglicher Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben – entschärft worden.
Zudem werden keine auf Dauer verbindlichen Angaben zu den geplanten Kapazitäten der gemeinsamen Einrichtung von Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gemacht. Auch die nicht geregelte Qualifikation des Personals widerspricht internationalen Standrads wie den 20 Guidlines on Forced Return.
Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag haben verschiedene zivilgesellschaftliche Gruppen zu Protestaktionen aufgerufen.
gez. Simone Ludewig, public(at)frsh.de, T.: 0431 55685360