Abschiebungshaft wird in Deutschland seit 100 Jahren angeordnet und vollzogen. Ein alter Hut, könnte man meinen, mit dem die Praxis keine Schwierigkeiten hat. Schaut man aber genauer hinter die Kulissen, stellt man fest, dass hier vielfach das Recht verletzt wird.
Offizielle Statistiken fehlen zwar, Fachanwälte aber zählen, dass circa 50 Prozent aller Haftentscheidungen rechtswidrig sind. Verwaltungen und Gesetzgeber ficht dies offenbar nicht an: Anstatt die Beschlusspraxis der Gerichte und Abschiebungshaftvollzug zu reformieren, werden bundesweit neue Haftanstalten gebaut, die Inhaftierungszahlen steigen an und mit dem Gesetz zur „Geordneten Rückkehr“ soll das Abschiebungshaftrecht erheblich verschärft werden.
Was gegebenenfalls schief läuft, warum dies so ist und was die Konsequenzen sein könnten, davon berichtet Rechtsanwalt Peter Fahlbusch in seinem Vortrag am 13.5.2019 um 18 Uhr in der Alten Mu, Lorentzendamm 6-8, 24103 Kiel.
Eine Veranstaltung von:
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