Im Jahr 2020 soll die künftige norddeutsche Abschiebungshaftanstalt in Glückstadt den Betrieb aufnehmen. Der Flüchtlingsrat lehnt die Inhaftierung von Schutzsuchenden ab. Flucht ist kein Verbrechen! Vergeblich um Asyl zu bitten, ist kein legitimer Haftgrund.
Zur Anhörung über den <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl19 drucks drucksache-19-00939.pdf external-link-new-window external link in new>Entwurf eines Abschiebungshaftvollzugsgesetzes und den diesbezüglichen <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl19 umdrucke umdruck-19-01474.pdf external-link-new-window external link in new>Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion hatte der Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages am Mittwoch 29 Organisationen geladen. Vertreter*innen von Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Richtervereinigungen, Flüchtlings- und Migrationsfachdiensten, Zuwanderungsbehörden sowie Rechtswissenschaftler*innen und Fachanwälte waren der Einladung der Parlamentarier*innen gefolgt, ihre Stellungnahmen vorzutragen.
Ein Abschiebungsgefängnis sei aus Sicht des Landesflüchtlingsrates ohnehin unnötig. "Die aktuelle Asylstatistik liefert keine Rechtfertigung für den Betrieb eines Abschiebungsgefängnisses", erklärte Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Die gerade 170 Abschiebungen und nochmal so wenige Rücküberstellungen in Dublin-Vertragsstaaten im vergangenen Jahr hätten kommunale Ausländerbehörden und Landesamt für Ausländerangelegenheiten bequem auf den üblichen Wegen vollzogen. Ebenso die bundesweit und auch im Bundesland offenbaren demographischen und Arbeitskräftebedarfslagen würden eher mehr Integrationsförderung erfordern, anstatt teure Externalisierungsindustrien notwendig erscheinen lassen.
"Derweil führen bundesweit Rechtsvertreter*innen in mühsamer, doch erfolgreicher Kleinarbeit immer öfter Beweis, dass eine Großzahl der Abschiebungshäftlinge gar nicht ins Gefängnis gehört", informierte Link die Abgeordneten. Flüchtlingsanwält*innen zählten regelmäßig 30 bis 50 % der Abschiebungsgefangenen, deren Haft rechtswidrig angeordnet worden sei.
Verantwortlich dafür sind regelmäßig Teile der unabhängigen und weisungsungebundenen Amtsrichterschaft, die die Haftanträge von Ausländerbehörden oder der Bundespolizei eher durchwinken, anstatt angemessen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund wird man sich auf die Beteuerungen des Landes, dass es nur im äußersten Fall in Glückstadt zu Inhaftierung von Familien und minderjährigen Kindern kommen soll, kaum verlassen können.
Dass aktuell das Bundesinnenministerium an neuen Gesetzen arbeitet, die das "Festhalten" Ausreisepflichtiger künftig ganz und gar ohne Gerichtsbeschluss, sondern allein auf Grundlage von ausländerbehördlichen Entscheidungen ermöglichen soll, versteht der Flüchtlingsrat als einen Angriff auf den Rechtsstaat.
"Das alles sind nur einige Gründe, die eine behördenunabhängige, durch Nichtregierungsorganisationen im künftigen Abschiebungsgefängnis angebotene Verfahrensberatung unabdingbar machen", erklärt Martin Link und bemängelt das Fehlen eines solchen Angebots im Gesetzentwurf.
Im Übrigen betone der Abschiebungshaftvollzugsgesetzentwurf durchgängig, sich auf das Landesstrafvollzugsrecht zu beziehen. "Der Europäische Gerichtshof hat schon 2014 ultimativ die Inhaftierung von Zivilhäftlingen auf Grundlage des Strafvollzugsregimes verboten", erklärt Link dem Ausschuss das sogenannte Trennungsgebot. Der geplante Gesetzentwurf würde dagegen verstoßen und sei s.E. schon allein deswegen europarechtswidrig.
Der Flüchtlingsrat begrüßte in seiner <link artikel aktualisierte-stellungnahmen-zum-gesetzentwurf-abschiebungshaftvollzug-sh-ahaftvollzg-sh-v-1492018-und-dem-spd-aenderungsantrag-v-24102018>Stellungnahme, dass der Änderungsantrag der SPD auf eine regelmäßige Überprüfung der Haftgründe der Gefangenen bestünde - und schlägt dafür mindestens monatliche Rhythmen vor. Der Flüchtlingsrat schlägt darüber hinaus vor, den SPD-Änderungsantrag um die Forderung nach einem unabhängigen Verfahrensberatungsangebot innerhalb des Gefängnisses zu erweitern.
Die <link artikel aktualisierte-stellungnahmen-zum-gesetzentwurf-abschiebungshaftvollzug-sh-ahaftvollzg-sh-v-1492018-und-dem-spd-aenderungsantrag-v-24102018>schriftlichen Stellungnahmen des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein zum Abschiebungshaftvollzugsgesetz des Ministeriums für Inneres und zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion sind online herunterzuladen auf der web-Seite <link http: www.frsh.de>www.frsh.de.
gez. Martin Link, public(at)frsh.de, T.: 0431 55685360