Im Verfahren gegen die Bundespolizei wird beschlossen, den Beschluss zur Inhaftnahme des Betroffenen vom 18.12.2011 (Amtsgericht Oldenburg i.H.) zur Sicherung der Zurückschiebung aufzuheben. Mit sofortiger Wirkung ist der Betroffene aus der Haft zu entlassen.