Das Landgericht Kiel beschließt am 27.7.2011, den Haftbeschluss des Amtsgerichts Kiel vom 21.06.2011, durch den gegen den Betroffenen Zurückschiebungshaft bis
zum 20.08.2011 angeordnet wurde, zu ändern und zurückzuweisen. Da nicht ersichtlich ist, dass sich der betroffene Syrer einer Zurückschiebung entziehen wird, ist er aus der Haft zu entlassen.