Nachgehend zu unserer <link http: test.frsh.de presse pe_11_01_05.htm>Pressemitteilung von heute Vormittag, teilen wir mit, dass die für den 13.01.2005 geplante Abschiebung einer im schleswig-holsteinischen Niebüll lebenden Familie nach Sri Lanka zunächst ausgesetzt wurde. Es handelt sich dabei um eine Einzelfallentscheidung aufgrund eines Folgeantrages, den die Familie gestern unter Hinweis auf die Flutkatastrophe gestellt hat. Zahlreiche Organisationen, unter anderem die Flüchtlingsbeauftragte der Nordelbischen Kirche Fanny Dethloff sowie der Arbeitgeber und Anwalt der Familie haben sich intensiv für die Familie eingesetzt.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt diese Entscheidung, bedauert aber, dass die Bundesländer sich bisher nicht zu einem generellen Abschiebestopp in die von der Katastrophe betroffenen Staaten entschließen konnten.
Dies obwohl inzwischen auch der UNHCR einen Abschiebestopp für ganz Sri Lanka empfohlen hat (<link http: test.frsh.de presse anhang_pe_11_01_05b.pdf>PM v. UNHCR vom 11.01.05) mit dem Hinweis auf die allgemeine Seuchengefahr, die Zerstörung und Belastung der Infrastruktur und die zusätzliche Belastung, die die Versorgung von Rückkehrern aktuell bedeuten würde.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein schließt sich der Forderung von PRO ASYL und der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. nach einem Abschiebestop in die betroffenen Staaten an.
gez. Astrid Willer