Die Klage eines Kongolesen zur Feststellungs von Abschiebungshindernissen, basierend auf einer dargelegten Krankheit, wurde vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein abgelehnt.
Die Klage eines Kongolesen zur Feststellungs von Abschiebungshindernissen, basierend auf einer dargelegten Krankheit, wurde vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein abgelehnt.