Deutschland feiert den 75. Geburtstag des Grundgesetzes - eine historische Errungenschaft und eine Lehre aus der Nazizeit. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL erinnern mit sechs weiteren Organisationen daran, dass es Demokratie ohne die einklagbare Achtung und den einklagbaren Schutz der Menschenrechte nicht gibt. Dazu gehört das individuelle Grundrecht auf Asyl.
"Die Infragestellung menschen- und grundrechtlicher Errungenschaften und der Würde Schutzbedürftiger sind in Äußerungen von Wahlkämpfer*innen und selbst in einigen Parteiprogrammen inzwischen wohlfeile Standards und längst kein Tabubruch mehr", beklagt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
Doch "nie wieder sollte die staatliche Gewalt in Deutschland Menschen ihrer Würde berauben. Und nie wieder sollten diejenigen, die aus ihrem Land flüchten müssen, vor verschlossenen Grenzen stehen. Beides drückt sich aus in der im Grundgesetz festgeschriebenen Verpflichtung allen staatlichen Handelns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen", heißt es dazu im Aufruf von acht bundes- und landesweit engagierten Menschenrechtsorganisationen zum Jahrestag des Grundgesetzes. Denn das ist der Geist des Grundgesetzes, den es zu erhalten gilt - auch am 9. Juni bei der Europawahl. An den Wahlurnen kommt es am 9. Juni darauf an, nicht vordergründigen Beteuerungen auf den Leim zu gehen, sondern denen eine Stimme zu geben, die auch in ihrer Programmatik Menschen- und Grundrechte achten und schützen. Den gesamten Aufruf zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes finden Sie hier.
Unterschrieben haben neben Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und PRO ASYL: Die Stiftung gegen Rassismus, der Paritätische Hessen, der Hessische Flüchtlingsrat, die Diakonie Hessen, der Initiativausschuss für Migrationspolitik und der Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz
Kontakt: Flüchtlingsrat SH, T. 0431-735 000, public[at]frsh.de
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