Der Artikel 1 des Grundgesetzes schützt die Würde jedes Menschen und stellt den gesellschaftlichen Kern des modernen deutschen Verfassungsstaats dar.
Anlässlich des 70. Geburtstags des Grundgesetzes und der darin festgeschriebenen Grundrechte zeigt sich Martin Link, Geschäftsführer des Flüchtlingsrats-Schleswig Holstein e. V., alarmiert über die Leichtfertigkeit von Teilen der Politik, mit <link https: www.frsh.de fileadmin pdf presseerklaerungen frsh-stellungnahme_aktuelle-gesetzesvorhaben-beim-bund_20190506.pdf external-link-new-window external link in new>aktuellen Gesetzesvorhaben die Achtung der Menschenwürde zu hintertreiben: „Flüchtlingspolitik verkommt unter dem amtierenden Bundesinnenminister zu einem rechtspolitischen Amok zur Entrechtung und Entsorgung von Schutzsuchenden.“ So würden aktuell Freiheitsrechte, Rechtswege- und Verfahrensgarantien und Regelungen zur sozialen Chancengerechtigkeit für Schutzsuchende in Gesetzgebungsvorhaben zur Disposition gestellt.
Zum Beispiel soll nach dem geplanten „Geordnete-Rückkehr-Gesetzt“ der Bundesgerichtshof in Fällen rechtswidriger Abschiebungshaft nur noch in Ausnahmefällen angerufen werden können. Gleichzeitig werden Haftgründe unverhältnismäßig eskaliert und es soll möglich werden, Inhaftnahmen ohne Haftantrag zu vollziehen und eine richterliche Anhörung zu umgehen. In Fällen wo letzteres aber unumgänglich bliebe, sollen die Begründungsvoraussetzungen reduziert werden.
FLÜCHTLINGSRAT und PRO ASYL mahnen Bundestag und Bundesregierung daher eindringlich, die Würde aller Menschen zu achten und zu schützen. Denn das Grundgesetz spricht von der Würde des Menschen, nicht aber nur von der des deutschen Staatsbürgers. Dieser Grundrechtsanspruch schlage sich aber nicht im geplanten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ nieder, das die beiden Organisationen angemessener als „Hau-Ab-Gesetz“ bezeichnet sehen.
Flucht ist kein Verbrechen, sind Flüchtlingsrat und PRO ASYL überzeugt, und Geflüchtete dürften auch nicht rechtloser als vermeintliche Straftäter gestellt werden. PRO ASYL-Geschäftsführer Günter Burkhardt appelliert: „Angesichts der schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken darf das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht durch den Bundestag gepeitscht werden. Das Aushungern von Flüchtlingen, um eine Rückkehr in Not und Elend in andere EU-Staaten zu erzwingen, zielt gerade darauf, diesen Menschen ein Leben in Würde zu verweigern und verletzt das Grundgesetz.“
Aushungern durch den Entzug von Sozialleistungen
Das „Hau-ab-Gesetz“ sieht vor, dass in anderen EU-Staaten anerkannte Flüchtlinge nur noch zweiwöchige, reduzierte Überbrückungshilfen bekommen und danach von allen Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Damit wird ein Verdrängungsdruck ausgeübt, bevor ein Gericht überhaupt rechtskräftig entschieden worden ist, ob ein Geflüchteter z.B. nach Griechenland zurück muss. Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben <link https: www.proasyl.de news abschiebungen-ins-nichts-zur-situation-von-anerkannten-fluechtlingen-in-griechenland _blank>Abschiebungen in Länder wie Griechenlandtypo3/, Italien und Bulgarien gestoppt, weil dort für Asylsuchende und Flüchtlinge menschenrechtswidrige Zustände herrschen.
Die geplanten Verschärfungen der Rechtslage sind angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes grundrechtswidrig. <link https: www.bundesverfassungsgericht.de shareddocs entscheidungen de ls20120718_1bvl001010.html _blank>2012 hat das Bundesverfassungsgericht bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes geurteilttypo3/: „Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“ Doch genau solche migrationspolitischen Erwägungen sollen nun die Kürzung der Leistungen auf null rechtfertigen.
Vor den Europawahlen appellieren FLÜCHTLINGSRAT Schleswig-Holstein und PRO ASYL auch die europapolitischen Folgen dieses egoistischen Handelns zu überdenken. Deutschland versucht systematisch Flüchtlinge in die EU-Ersteinreisestaaten zurückzudrängen. Das ist gegenüber den EU Mitgliedern unsolidarisch und treibt den schon jetzt feststellbaren Überbietungswettbewerb der Inhumanität in Europa weiter voran.
gez. Martin Link, public(at)frsh.de, T.: 0431 55685360