Das „Dublin III Verfahren“ und seine Auswirkungen auf Flüchtlinge in
Schleswig-Holstein
Die europäische Abschottungspolitik findet nicht allein an den Außengrenzen der EU statt. Die Dublin-Verordnung ist das zentrale Rechtsinstrument europäischer Abschottung von Innen. Wegen der Lage Schleswig-Holsteins als Transitland zwischen Mittel- und Nordeuropa werden hier besonders oft sogenannte Dublin-Flüchtlinge aufgegriffen und fragen Beratung und Unterstützung nach.
Das Dublin-Prozedere ist in der Verordnung EU-Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 geregelt. Praktisch bedeutet dies, einen Zugang zum Asylverfahren soll es grundsätzlich nur in dem Dublin-Vertragsstaat (EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein) geben, wo der Flüchtling erstmalig europäischen Boden betreten hat.
Für die fachgerechte Beratung von Dublin-Flüchtlingen ist eine gute Kenntnis von Rechtslage, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung erforderlich sowie der Möglichkeiten und Strategien Betroffener, beim BAMF einen Selbsteintritt ins Asylverfahren zu erreichen.
Die Referentin Maria Bethke ist in dem Bereich der Dublin-Verfahren ausgewiesene Expertin und hat zu diesem Thema zahlreich veröffentlicht.
Die Fortbildungen richten sich in erster Linie an Migrationsfachdienste und AsylanwältInnen, aber auch an Ehrenamtliche, die sich in der solidarischen Arbeit mit Flüchtlingen engagieren.
Anmeldung bis zum 28.05.2015 bei
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Petra Clasen
Tel. 04331 593-243
Fax 04331 593-35-243
<link>clasen@diakonie-sh.de
Der Beitrag für die Verpflegung beträgt 10 €. Bitte zahlen Sie den Beitrag bei Beginn der Fortbildung in bar.
Weitere Informationen sind dem Flyer zu entnehmen.