Die Nordelbische Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 5. Juli dringende Verbesserungen bei der asylamtlichen Anerkennungspraxis bei gewalttraumatisierten Flüchtlingen eingefordert.
Der Kieler Flüchtlingsrat begrüßt den Vorstoß der Kirchenleitung. Nach Erfahrungen der Organisation würden immer wieder die traumatisierenden Gewalterlebnisse von Flüchtlingen bei der Entscheidung über ihren Asylantrag ungenügend gewürdigt. Die zuständigen Ausländerbehörden begründen in solchen Fällen regelmäßig aufenthaltsbeendende Maßnahmen mit der fehlenden Asylrelevanz vorliegender Krankheitssituationen.
Mit Blick auf jüngste spektakuläre Abschiebungsfälle von kranken Flüchtlingen im Kreis Segeberg (<link http: test.frsh.de presse presse.htm>wir berichteten) erklärt Geschäftsführer Martin Link: "Die kirchliche Initiative kommt gerade rechtzeitig in Zeiten, wo auch in Schleswig-Holstein kranke Menschen des Nachts zu Hause oder selbst in Kliniken von behördlichen Greiftrupps zur Abschiebung aus ihren Betten geholt werden."
Die Kirchenleitung legt in ihrem Beschluss zur Anhörung traumatisierter Flüchtlinge (Anlage) insbesondere Wert auf eine deutlich bessere Schulung der EinzelentscheiderInnen und DolmetscherInnen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort müsse man "immer davon ausgehen, dass es sicht bei einem Menschen, der Asyl beantragt, um einen traumatisierten Menschen handeln kann."
Mit Blick auf die Mitarbeiter des Bundesamtes wären v.a. die Förderung von psychotraumatologischer Fachkompetenz und Professionalität bei der Gesprächsführung bei Traumatisierten sowie mehr zielgruppenspezifische Sensibilität bei der amtlichen Befragung - insbesondere von Frauen - notwendig.
Bei ärztlich attestierter Traumatisierung durch Folter, Misshandlung, Haft, Vertreibung, Krieg, Bürgerkrieg oder sonstiger Ereignisse solle das Amt Abschiebungshindernisse gem. §60.7 Aufenthaltsgesetz feststellen.
Deutlich spricht sich die Kirchenleitung gegen eine amtliche Unsitte aus, bei Zweifeln an der Richtigkeit vorliegender Atteste, diese einfach zu verwerfen. Hier sei unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch behördliche "Erkundigungen bei den attestierenden ÄrztInnen oder durch Einholung eines fachärztlichen Gutachtens der Sachverhalt zu klären".
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
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T. 0431-735 000
eMail: <link>office@frsh.de
Anlage: <link schl_32>Beschluss der Nordelbischen Kirchenleitung vom 5.7.2005: "Anhörung traumatisierter Flüchtlinge vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Feststellung humanitärer Abschiebungshindernisse für traumatisierte Flüchtlinge nach dem Zuwanderungsgesetz"