Flüchtlingsrat fordert echte und bedarfsgerechte Bleiberechtsregelung anstatt unzureichender Vorschläge des NRW-Innenministers
Am Vorabend der Innenministerkonferenz, die vom 08. - 09. Dezember in Karlsruhe stattfinden wird, fordert der Kieler Flüchtlingsrat erneut eine großzügige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge ein. Die Betroffenen befinden sich seit Jahren im Zustand der Kettenduldung - einem ausländerrechtlichen Unzustand, der Integration verhindert, hohe Folgekosten verantwortet und die Menschen krank macht. Mehrfach hatten sich in den vergangenen Monaten VertreterInnen des Flüchtlingsrates und anderer Mitglieder des landesweiten Bündnisses Bleiberecht Schleswig-Holstein (<link http: www.hiergeblieben.info _blank>www.hiergeblieben.info) mit der Bleiberechtsforderung an Innenminister Ralf Stegner gewandt.
Minister Stegner hatte noch am 22. November in einem Schreiben an PRO ASYL und den Flüchtlingsrat mit Blick auf die defizitäre Rechtslage den Bedarf an einer gesetzlichen Bleiberechtsregelung bestätigt: "Ich teile Ihre Einschätzung, dass das Problem der nach wie vor praktizierten Kettenduldungen durch das Aufenthaltsgesetz vielfach nicht gelöst werden konnte." So könne nach Meinung des Ministers in einer Vielzahl von Fällen die aufenthaltsrechtliche Situation der hier aufhältigen ausreisepflichtigen geduldeten Ausländerinnen und Ausländer nicht in einer humanitär zufriedenstellenden Art und Weise gelöst werden. "Nach wie vor bin ich deshalb der Meinung, dass wir eine Bleiberechtsregelung dringend beschließen sollten." erklärte Stegner gegenüber dem Flüchtlingsrat mit Blick auf die morgen beginnende Innenministerkonferenz.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fordert Innenminister Stegner auf, seinen Worten treu zu bleiben und sich gegenüber seinen Kollegen aus Bund und Ländern für eine echte und bedarfsgerechte Bleiberechtsregelung einzusetzen. Initiativen aus den Innenministerien anderer Bundesländer lassen zu diesem Thema nichts Gutes erwarten:
So steht auf der Tagesordnung der Konferenz in Karlsruhe u.a. ein aus Sicht des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein völlig unzureichender Vorschlag des CDU-geführten Landes Nordrhein-Westfalen. Anstatt einer dynamischen im Aufenthaltsgesetz verankerten Regelung, die auf einer Duldungsfrist von z.B. 5 Jahren fußt, befürwortet NRW eine singuläre Stichtagsregelung, die die Anwendung der Bleiberechtsregelung für Betroffene zu einem Glücksspiel macht - nach dem Motto, wer zu spät kommt fliegt ´raus! Darüber hinaus knüpft der Vorschlag die Bleiberechtserteilung an Bedingungen, die von potentiell Betroffenen kaum erfüllbar sind. So kann z.B. von geduldeten Flüchtlingen der Nachweis der ultimativ über mindestens 2 Jahre nachzuweisende Lebensunterhaltssicherung in allen Bundesländern regelmäßig nicht erbracht werden. Flüchtlingen ist es bisher faktisch unmöglich, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Völlig an der Realität vorbei geht die Forderung des NRW-Vorschlages nach einem unbefristeten als auch sozialversicherten Arbeitsvertrag.
Zu einer umfassenden und großzügigen Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt gibt es keine Alternative. Für eine solche Regelung setzt sich auch in Schleswig-Holstein seit mehr als drei Jahren ein breites Bündnis von ca. 35 Organisationen ein, darunter VertreterInnen der Kirchen, Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften sowie von Migranten- und Flüchtlingsorganisationen. Mehr Informationen zu den Forderungen des Bündnis Bleiberecht Schleswig-Holstein: <link http: www.hiergeblieben.info _blank>www.hiergeblieben.info
gez. Martin Link
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
T. 0431-735 000