FLÜCHTLINGSRAT SH und PRO ASYL begrüssen, dass die Bundesregierungskoalition - wie heute bekannt wurde - eine gesetzliche Bleiberechtsregelung verabschieden will. Eine fehlende gesetzliche Altfallregelung war ein Geburtsfehler des Zuwanderungsgesetzes. Dass dieser jetzt korrigiert wird, ist ein Akt der Vernunft. Das Parlament ist der richtige Ort, um eine zukunftsfähige Lösung für die langjährig Geduldeten zu schaffen.
Ob die Bleiberechtsregelung greift, wird jedoch entscheidend von den bislang nicht bekannten Bedingungen abhängen. Die geforderte sehr lange Aufenthaltsdauer von 6 - 8 Jahren sowie weitere Voraussetzungen könnten dazu führen, dass ein großer Teil der langjährig Geduldeten nicht unter die Bleiberechtsregelung fällt. (siehe unsere 1. PE von heute).
Die Flüchtlingsorganisationen appellieren an die diese Woche tagende Innenministerkonferenz (IMK), einen Abschiebestopp bis zum Inkrafttreten der geplanten gesetzlichen Bleiberechtsregelung zu beschließen. Bis die gesetzliche Altfallregelung tatsächlich in Kraft tritt, können noch Monate vergehen. In der Zwischenzeit dürfen die potentiell Begünstigten nicht abgeschoben werden.
Einer gesetzlichen Regelung ist gegenüber den Plänen der IMK über eine stichtagsgebundene Einmal-Regelung unbedingt der Vorzug zu geben.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., <link _blank>www.frsh.de
gez. Günter Burkhardt, PRO ASYL e.V., <link http: www.proasyl.de _blank>www.proasyl.de