Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein stimmt mit der <link https: www.landtag.ltsh.de presseticker external-link-new-window external link in new>Kritik des Landeszuwanderungsbeauftragten am 16.6.2021 im Kieler Landtag beschlossenen <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl19 drucks drucksache-19-01640.pdf>Integrations- und Teilhabegesetz weitgehend überein.
Damit, dass das Gesetz so wenig die zahlreichen Eingaben von Expert*innen und Fachorganisationen aus der Zivilgesellschaft zum Gesetzentwurf berücksichtigt hat (siehe dazu unsere <link artikel stellungnahme-zum-integrations-und-teilhabegesetzentwurf>Stellungnahme vom 13.11.2019 und die zahlreichen weiteren <link http: lissh.lvn.parlanet.de cgi-bin starfinder>Stellungnahmen Dritter aus der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages im Herbst 2019), ist aus Sicht des Landesflüchtlingsrats sehenden Auges eine große rechtspolitische Chance wenn nicht vertan, so doch nur suboptimal genutzt worden.
"Die nun nicht unerheblich enttäuschten Hoffnungen der zivilgesellschaftlichen Akteure auf dieses Gesetz waren groß", erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Wurde doch von der Ankündigungsprosa im <link file:4597>Koalitionsvertrag ausgehend, ein modernes, formalen sowie strukturellen Bedarfen einer verbesserten Integration und nachhaltigen Teilhabe von Einwandernden und Eingewanderten im Einwanderungsland Schleswig-Holstein gerechtes Instrument innovativer Gesellschaftpolitik erwartet. Dem werde das Ergebnis nicht gerecht.
Dass mit dem Gesetz der dringend zu verstetigende kreative Prozess der Arbeit an der Optimierung von Chancen und fairen Bedingungen für Integrations- und Teilhabewillige in Schleswig-Holstein nicht stagniert, bleibt nicht unwesentlich in der Verantwortung des laut Gesetz vorgesehenen Landesintegrationsbeirats. Wie der sich allerdings konkret zusammensetzen wird, ist bis dato noch nicht ausgemacht. Auch in diesem Zusammenhang stimmen wir mit dem Landeszuwanderungsbeauftragten Stefan Schmidt überein, wenn er sagt: "Wie weit die Stimme der Migrant*innen aber bei zukünftigen Regelungen tatsächlich Gehör finden, bleibt abzuwarten."
gez. Martin Link