Am 2. Februar 2007 sollte der Flüchtling Danny J. auf Betreiben der Stormarner Ausländerbehörde nach Liberia abgeschoben werden. Die Abschiebung scheiterte daran, dass der Flugkapitän sich angesichts des Gesundheitszustands von Herrn J. weigerte ihn nach Westafrika mitzunehmen. Jetzt sitzt Danny J. wieder im Abschiebegefängnis in Rendsburg. Ein Aufschub, aber seine Lage ist nach wie vor verzweifelt.
Der heute 33-jährige Herr J. kam vor 14 Jahren als 19-jähriger Flüchtling nach Deutschland. Einen Großteil seines Lebens hat Herr J. in Deutschland verbracht. Auch die von ihm erbrachten “Integrationsleistungen”, wie sie von Flüchtlingen als Gegenleistung für ein Bleiberecht allenthalben gefordert werden, sind vorbildlich. Er hat die Sprache gelernt und hat gearbeitet soweit dies mit seinem Aufenthaltsstatus möglich war. Als er mit der ausländerbehördlich erteilten “Duldung” keinen Arbeitgeber mehr fand, versuchte er durch die Teilnahme an EU-geförderten Qualifizierungsmaßnahmen seine Chancen zu erhöhen. Darüber hinaus war er in örtlichen Vereinen aktiv und hat sich sozial engagiert. Im Jahr 2002 wurde ihm eine Ehrenurkunde, der Bürgerpreis der Ahrensburger Zeitung und der Stormarner Volksbank, für sein ehrenamtliches Engagement verliehen.
“Danny hat alles getan, was PolitikerInnen und Gesellschaft an Integrationsbereitschaft erwarten, warum gibt man ihm keine Chance?” fragt sich Gerd-Günther Finck vom Verein FIT e.V. aus Oldesloe. Danny J. war Gründungsmitglied des Vereins und seit 10 Jahren aktives Mitglied. Niemand im großen Kreis der Unterstützer und Unterstützerinnen kann verstehen, dass jemand, der so gut integriert ist, das Land verlassen soll, obwohl es inzwischen eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete gibt.
Die Ausländerbehörde und das Landesamt für Ausländerangelegenheiten werfen Herrn J. vor, er habe nicht an seiner Ausreise mitgewirkt. An dieser Hürde werden Viele scheitern, die eigentlich von der Bleiberechtsregelung profitieren sollten. Aber wer wird freiwillig in ein Land zurückkehren, aus dem er vor Krieg und Willkürherrschaft geflohen ist, in dem es keine Freunde und Familie mehr gibt, in dem nach wie vor weder Freiheit und Sicherheit noch eine Lebensperspektive zu erwarten sind, und wo es kaum möglich ist notwendige Medikamente zu bekommen?
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein stellt in diesem Fall einmal mehr die Verhältnismäßigkeit zwischen dem von Behörden behaupteten öffentlichem Interesse und dem Schicksal des Betroffenen in Frage und schließt sich der Forderung des UnterstützerInnenkreises nach Freilassung und Bleiberecht für Danny J. an.
gez. Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., T. 0431-735 000, <link>office@frsh.de
Kontakt für weitere Informationen: Achim Weinrich, T.: 0160-91178466, <link>weinrich@web.de