Mit dem Leitfaden für eine gute Aufnahme vom 17.9.2014 gibt des IMSH schleswig-holsteinischen Kommunen Hinweise für die Optimierung der Aufnahmepraxis und Betreuung von dezentral wohnverpflichteten Asylsuchenden sowie die Vernetzung mit anderen Akteuren vor Ort.
Der schleswig-holsteinische Erlass vom 7.2.2014 regelt die bei der Flüchtlingsunterbringung zu beachtenden Mietobergrenzen.
Zwei weitere Erlasse vom 24.2.2014 regeln den Zugang von Flüchtlingen zu Wohnungsberechtigungsscheinen und die zu erfüllenden
Standards in Gemeinschaftsunterkünften.
Diese und weitere Erlasse sind zu finden auf unserer web-Seite zu Erlassen aus Schleswig-Holstein.
Dass Wohnraum für Flüchtlinge vor Ort knapp wird, ist u.E. Ergebnis defizitärer Planung sowie eines rigiden Aufnahmesystems, das Flüchtlinge streng nach Quoten in Kreise verteilt und dort nicht selten in Großunterkünften wohnverpflichtet. Die Aufnahme von Flüchtlingen in privaten Wohnungen kann Teil einer zivilgesellschaftlichen Unterstützung von Politik und Verwaltungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen sein. Wollen Sie Flüchtlinge privat aufnehmen, sollten Sie sich allerdings über die Rahmenbedingungen im Klaren sein und einige Dinge bedenken.
Eine Handreichung zur Unterbringung von Flüchtlingen in privatem Wohnraum finden Sie
hier.
Nachdem die Zunahme von Flüchtlingen, die es bis nach Deutschland schaffen, jahrelang unterschätzt wurde, wird die Landesregierung wie schon angekündigt jetzt reagieren. In Neumünster, wo bisher 400 Plätze vorgehalten wurden, kommen zurzeit rund 600 Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende im Monat an. Deshalb wurden zusätzlich Zelte aufgestellt, die jetzt mit Beginn der kalten Jahreszeit durch Container ersetzt werden. Bei einer Pressekonferenz am 22.10.2014 erläuterte Staatssekretärin Söller-Winkler die Pläne des Innenministeriums.
Mehr zum Stand der Planung hier.
Am 26.8.2014 legte die Landesregierung Schleswig-Holstein dem Landtag den Bericht "Menschenwürdige Unterbringung sichern!" zum Konzept des Landes und der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung in Schleswig-Holstein vor (Drucksache 18/2190 v. 26.8.2014). Er macht nicht nur die steigenden Flüchtlingszahlen und daraus resultierenden Herausforderungen für die Kommunen bei der Unterbringung deutlich. Der Bericht lenkt den Blick auch auf die Möglichkeiten einer verbesserten Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge, wenn sich öffentliche Stellen, Verbände und Ehrenamtliche vor Ort besser vernetzen.
Zum Bericht: hier
Am 21. März 2014 wurde der Bericht der Landesregierung „Wohnraumversorgung für Flüchtlinge verbessern“ in der Landtagssitzung vorgestellt.
Hier der zugrundeliegende Antrag (Drucksache 18-1142) sowie die dazu veröffentlichten Pressemitteilungen von
CDU,
FDP,
Grüne,
SPD und
SSW (alphabetische Reihenfolge).
Drucksache 18-1543 vom 11.2.2014 - "Wohnraumversorgung für Flüchtlinge verbessern" - Der Anstieg der AsylbewerberInnenzahlen stellt die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung vor Herausforderungen. Dieser Bericht der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Wohnraumversorgung für Flüchtlinge im Bundesland deutet an, dass sowohl auf Landes- wie kommunaler Verwaltungsebene viel positiver Handlungsspielraum gegeben ist.
Zum Bericht: hier
Im Oktober 2013 haben Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., der Landesflüchtlingsbeauftragte SH und der Fachausschuss Migration der LAG der Freien Wohlfahrtsverbände SH ein Eckpunktepapier für ein Konzept zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in Kreisen und Gemeinden Schleswig-Holsteins vorgelegt.
Das Papier finden Sie hier.
Am 18.9.2012 legt der Flüchtlingsrat sein Positionspapier zur "Unterbringung von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein in den Kreisen und Gemeinden" vor. Darin werden bauliche Voraussetzungen und Mindestausstattungen für eine angemessenen Unterbringung von Schutzsuchenden eingefordert:
- Erreichbarkeit und Zugang zu integrationsfördernden Angeboten
- strikte begrenzung auf maximale Verweildauer in Gemeinschaftsunterkünften
- Anforderungen an die soziale Betreuung und Beratung
- Bedarfe besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge
- Gewährleistung individueller Lebensalltagsgestaltung/ -versorgung
Das Dokument finden Sie hier.
Zusammen mit dem Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein hat der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. im Mai 2011 eine kritische Bestandsaufnahme der kommunalen Unterbringung von Flüchtlingen in Schleswig-Holstein herausgebracht.
Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden.
Kiel, 23.2.2012 Justizminister Emil Schmalfuß legt dem Innen- & Rechtsausschuss des Kieler Landtages den "Bericht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Integration zur Situation der Unterbringung von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Schleswig-Holstein" vor.
Download: Umdruck 17-3689 als pdf-Datei
Kiel, 29.2.2012 Der Flüchtlingsrat begrüßt, dass sich die Verbleibzeiten von Asylsuchenden und Flüchtlingen in der Gemeinschaftskaserne des Landes in Neumünster in Folge der Schließung der EAE Lübeck und zunehmender Flüchtlingszahlen verkürzt haben. Nichtsdestotrotz gibt es erhebliche Probleme bei der dezantralen Unterbringung in Kreisen und in deren Gemeinden.
Download: der vollständige Stellunganhme des Flüchtlingsrates vom 29.2.2012
Im Juni 2003 hat der Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Mindesstandards für die Unterbrindung von Flüchtlingen entwickelt. Hier ist das Dokument zu finden.
Sophienblatt 82-86
24114 Kiel
Tel. +49-(0)431 735 000
Fax: +49-(0)431 736 077
eMail: office(at)frsh.de
Telefonische Sprechzeiten:
Mo. bis Fr.: 09.30 - 13.00 Uhr
Mo. und Do.: 15.00 - 18.00 Uhr
Solidarität kostet Geld!
Hier geht's zum Spendenformular für den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein bei betterplace
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. Copyright 2015 - 2020