
Bezahlkarte in Schleswig-Holstein
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat mit dem Bundeskanzler am 06. November 2023 die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vereinbart. Im Januar 2024 beschloss daraufhin die schleswig-holsteinische Landesregierung die Einführung einer Bezahlkarte in Schleswig-Holstein. Mit der Einführung der Bezahlkarte zum Jahreswechsel in Schleswig-Holstein agiert SH im Verbund mit 13 weiteren Bundesländern. Die Umsetzung erfolgt durch die Firma Secupay AG.
Die Zielgruppe in SH beinhaltet alle volljährigen Grundleistungsbezieher*innen nach § 3 AsylbLG sowie in besonderen Fällen nach §4 2 AsylbLG i.V.m dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). In Schleswig-Holstein betrifft das circa 5.000 Leistungsberechtigte in den Landesunterkünften und 16.500 Leistungsberechtigte in den Kommunen.
Während die Ausgabe der Bezahlkarte in den Landesunterkünften schon begonnen hat, ist der Ausführungserlass zur Bezahlkarte noch immer nicht erschienen, sodass zahlreiche Fragen für Betroffene sowie für Unterstützer*innen ungeklärt bleiben. Auf dieser Seite werden wir die neuesten Entwicklungen zum Thema "Bezahlkarte" sammeln und über Unterstützungsmöglichkeiten und Soli-Initiativen informieren. (Stand 10.02.2025)