
Über uns
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
... wurde 1989 gegründet und 1991 in das amtsgerichtliche Vereinsregister eingetragen. Er ist ein unabhängiger und vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannter Zusammenschluss von Initiativen, Gruppen und Organisationen sowie Einzelpersonen der solidarischen Flüchtlingshilfe und Integrationsförderung in Schleswig-Holstein.
Download: Hier den aktuellen INFO-FLYER über den Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.herunterladen.
SATZUNG, Leitbild und Integrationskonzept
- Die SATZUNG ist der Entwicklung der Vereinsarbeit immer wieder angepasst worden und kann in der aktuellen Fassung (Stand 11.6.2022) heruntergeladen werden.
- Das LEITBILD ist weitere Grundlage der Arbeit des Flüchtlingsrates Schleswig-Holstein. Es wurde 2004 beschlossen.
- Ergänzend wurde 2009 ein INTEGRATIONSKONZEPT beschlossen.
JAHRESBERICHTE
Die Aktivitäten und Arbeitsschwerpunkte des Flüchtlingsrates sind in den Jahresberichten dargestellt. Die Jahresberichte können hier heruntergeladen werden:
ARBEITSFELDER & PROJEKTE:
Rechtsberatung für Geflüchtete
- Asyl-Verfahren & Aufenthaltsrecht: Der Flüchtlingsrat bietet am Sitz seiner Geschäftsstelle in Kiel Rechtsberatung für Geflüchtete an und führt auf Anfrage dezentrale Gruppeninformationsangebote durch. T. 0431-735 000, beratung[at]frsh.de
- Abschiebungshaft: In der Abschiebungshaftanstalt Glückstadt bietet der Flüchtlingsrat Rechtsberatung für Abschiebungsfäftlinge an. a-haft[at]frsh.de
- Refugee Law Clinic: Ein ehrenamtliches Rechtsberatungsangebot der studentischen Refugee Law Clinic Kiel ist in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates in Kiel zugänglich. info[at]law-clinic-kiel.de und Information: hier
- Afghanistan: Beratung für Afghan*innen u.a. zu Bleiberecht und Familiennachzug. Gruppeninformationsveranstaltungen in Pashto und Dari zu rechtlichen und Fragen zur Integration, Unterstützung und Beratung von Frauen aus Afghanistan. Afghanistan-Projektflyer. T. 0431-556 813 58 • afghanistan[at]frsh.de
Öffentlichkeitsarbeit & Identitätsklärung
Das Projekt ist beantragt und wir warten auf die Bewilligung der Förderung durch den AMIF+ in 2023.
- Informations- & Öffentlichkeitsarbeit: Beim Flüchtlingsrat werden Informationsmaterialien, Beratungs- und Schulungsangebote für Initiativen und Gruppen der solidarischen Flüchtlingshilfe und andere Interessierte vorgehalten. public(at)@frsh.de
- Identitätsklärung: Informationsangebote zum rechtlichen Komplex der "Identitätsklärung". In Kooperation können Veranstaltungen in den Kreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes durchgeführt werden. Kontakt: public(at)frsh.de
Schleswig-Holstein Ahoi!
Das Projekt ist beantragt und wartet auf seine Bewilligung durch den AMIF+ in 2023.
Das künftige Projekt wird Haupt- und Ehrenamtliche sowie die Selbsthilfe-Orientierung für Geflüchtete durch informationelle Zuarbeit und Schulungsangebote unterstützen. Das Projekt verfolgt dabei das Ziel, der Konsolidierung von Strukturen solidarischer Flüchtlingshilfe im Bundesland mit Materialien, Beratung und Veranstaltungsangeboten u.a. zu rechtlichen Fragen, zu spezifischen sozialen Bedarfen Geflüchteter, zur Lage in den Herkunftsländern oder zu Methoden zielgruppenspezifischer Unterstützung zuzuarbeiten. Kontakt: sh-ahoi(at)frsh.de
Projektpartnerschaft "Transparenz und Respekt 2.0"
Das Projekt ist beantragt und wir warten auf die Bewilligung der Förderung durch den AMIF+ in 2023.
- Der Flüchtlingsrat koordiniert "Transparenz und Repekt 2.0", einen aus sechs kooperierenden Projekten bestehenden Verbund zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Schleswig-Holstein. Kontakt: amif.integration(at)frsh.de
- Innerhalb der Projektpartnerschaft ist der Flüchtlingsrat Träger des Projekts "Plurales Erinnern in der Einwanderungsgesellschaft", in dem sich Drittstaatenangehörige mit der nationalsozialistischen Geschichte Deutschlands auseinandersetzen. Kontakt: plurales-erinnern(at)frsh.de
Alle an Bord!
Ziel des landesgeförderten Netzwerks „Alle an Bord! – Netzwerk zur arbeitsmarktlichen Integration von Geflüchteten in Schleswig-Holstein“ ist die Unterstützung der Integration von Geflüchteten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bzw. beim Zugang zu schulischer Bildung und Studium unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Das Netzwerk wendet sich mit seinen Beratungs-, Coaching- und Vermittlungsangeboten insbesondere an Geflüchtete mit besonderen strukturellen Zugangsbarrieren, zum Beispiel Asylbewerber*innen, Geflüchtete mit einer Duldung, geflüchtete Frauen und besonders Schutzbedürftige. Kontakt: alleanbord(at)frsh.de web: www.alleanbord-sh.de
Regionales Integrationsnetzwerk IQ
Das Landesnetzwerk "Integration durch Qualifizierung" (IQ) Schleswig-Holstein ist 2022 ausgelaufen. Das neue Regionale Integrationsnetzwerk IQ in Schleswig-Holstein bietet Ergänzungs- und Anpassungsmaßnahmen zu im Ausland erworbenen beruflichen Qualifizierungen und vernetzt Akteur*innen in der migrationsspezifischen Arbeitsmarktförderung.
Das Pprogramm wird gefördert vom Europäischen Sozialfonds, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Bundesagentur für Arbeit und ko-finanziert durch das Land Schleswig-Holstein. Kontakt: iq-koordination(at)frsh.de web: www.iq-netzwerk-sh.de
FÖRDERUNGEN
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein wird institutionell gefördert durch das
- Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein.
Diese Förderung gewährleistet auch in der aktuellen Legislaturperiode die Arbeit der Geschäftsstelle und dass die satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins - u.a. die Zuarbeit für die bürgerschaftliche Flüchtlingshilfe, Fortbildungsangebote für haupt- und ehrenamtliche MultiplikatorInnen und eine gegen Diskriminierung und auf eine flüchtlingsfreundliche Integrationsförderung im Bundesland orientierte Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit - geleistet werden können.
Darüber hinaus erhält der Verein regelmäßig Förderung für seine o.g. themen- und zielgruppenspezifische Projekt- und Netzwerkarbeit, u.a.
- von der UNO-Flüchtlingshilfe e.V.,
- vom Förderverein PRO ASYL e.V.,
- vom FÖRDErverein Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.,
- vom kirchlichen Entwicklungsdienst der Nordkirche,
- vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
- vom Bundesministerium für Bildung und Forschung,
- von der Bundesagentur für Arbeit,
- vom Europäischen Sozialfonds,
- vom Asylum Migration Integration Funds der EU,
- vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein und
- vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein.
SPENDEN sind dringend erbeten!
Die öffentliche und private Drittmittelförderung, die der Flüchtlingsrat erhält, geht regelmäßig in die o.g. zweckgebundenen und befristeten Projekte. Für die politische Lobbyarbeit, für Kampagnen und nicht zuletzt für Rechtshilfen und soziale Nothilfen in prekären Einzelfällen und andere Bereiche der klassischen Solidaritätsarbeit dürfen wir diese Mittel nicht verwenden.
Solidarität aber kostet Geld!
Durch einen Klick auf den Button werden Sie auf unser Spendenformular auf der Website www.betterplace.org weitergeleitet. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zum Datenschutz von betterplace.org.