Vor einem Monat hat das BMI still und heimlich die bislang umfassendste und wichtigste Studie zu „Rassismus in deutschen Institutionen und institutioneller Rassismus in Deutschland“ veröffentlicht. Untersucht wurden beispielsweise Bundespolizei, Zoll, BAMF, Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern, Zuwanderungsbehörden, Gesundheits- und Jugendämtern. Die Studie belegt strukturellen Rassismus in allen Behördenbereichen. Und zeigt die Benachteiligung und Diskriminierung von u.a. Schwarzen Menschen, Sinti*zze und Rom*nja und Muslim*innen - teilweise mit lebensgefährlichen Folgen.
Die Forschenden beschreiben kommunale Praktiken, „die Personengruppen in „würdige“ und „unwürdige“ Geflüchtete einteilte, wobei Rom:nja der unterste Platz in dieser Hierarchie zuteilwurde.“ (s. Kapitel 2.1.1). Auch die Ungleichbehandlung von Schutzsuchenden wurde in der Studie dargelegt und im Kontext von ukrainischen Schutzsuchenden erläutert. Die Forschenden erklären, dass „[..] bestimmten geflüchteten Menschen aus der Ukraine (vor allem denen aus der weißen Mehrheitsbevölkerung) in der EU vorübergehender Schutz gewährt [wird], indem sie kein Asylverfahren durchlaufen müssen.“ (s. Kapitel 2.1.1). Der Krieg in der Ukraine führte erstmals zur Aktivierung der europäischen Massenzustromsrichtline, diese ermöglicht den vorübergehenden Aufenthalt ohne ein langwieriges Asylverfahren. Für vorherige Fluchtbewegungen war dieses Instrument nie in Erwägung gezogen worden und gilt auch derzeit nur für ukrainische Staatsbürger*innen, nicht für Drittstaatsangehörige, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchteten.
Die Ergebnisse sollten Anlass zur öffentlichen Selbstreflexion und Transparenz und Maßnahmen zur Bekämpfung diskriminierender Strukturen sein, stattdessen schweigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und das BMI dazu. Dass die Ergebnisse so unter den Tisch gekehrt werden sollen, ist nichts anderes als ein Beweis dafür, dass Rassismus auch auf höchster Ebene tief verwurzelt ist.
Und wie sieht es eigentlich in Schleswig-Holstein aus?
So deutlich und besorgniserregend die Ergebnisse der bundesweiten InRa-Studie sind, sie enthalten keine bundeslandspezifischen Aussagen. Schutzsuchende und Migrant*innen in Schleswig-Holstein sind gleichermaßen betroffen. Der Flüchtlingsrat schließt sich daher der bereits von Wohlfahrtsverbänden formulierten Forderungen nach einer unabhängigen Studie zu Rassismus in Behörden in Schleswig-Holstein an. Außerdem fordert er wirksame Maßnahmen gegen die in der Studie dargestellten Strukturen, wie beispielsweise:
- nachweislich verpflichtende Antirassismus-Schulungen für alle Beschäftigten
- einen echten Ausbau der Beschwerdestellen
- Erweiterung des AGG um Verbot von Diskriminierung durch staatliches Handeln
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Menschen vor Diskriminierung schützen, allerdings sind wichtige Bereich wie die Diskriminierung in Behörden oder durch staatliches Handeln darin nicht abgedeckt.
„Unsere Gesellschaft wird vom Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie und unser Grundgesetz getragen. Wenn zugelassen wird, dass Menschen durch strukturelle Diskriminierung ihr Vertrauen in Institutionen verlieren, schadet das unserer Demokratie“, so Leonie Melk, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein e.V.
Anlässlich des 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus erinnert der Flüchtlingsrat daran, dass es für einen gemeinsamen Kampf gegen Rassismus zwingend Transparenz und die Bereitschaft zur strukturellen Veränderungen seitens der Regierung, der Behörden sowie der Gesellschaft braucht.
Pressekontakt: Jimena Faerber, public@frsh.de, 0431 735 000
