Die sexistischen und rassistischen Vorfälle an der Landespolizeischule in Eutin ad acta zu legen, wie das laut Medienberichten die Ausbildungsstätte selbst, die Polizei, das Innenmnisterium und auch die Lübecker Staatsanwaltschaft wollen, ist aus der Sicht des schleswig-holsteinischen Flüchtlingsrats nicht zielführend.
Diskriminierungstatbestände zu melden und anzuzeigen fällt Betroffenen und Zeugen nicht leicht. Es erfordert Zivilcourage, da wie in diesem Fall beide in dem so agierenden sozialen Umfeld weiter bestehen müssen. Schon lange beklagt der <link http: www.institut-fuer-menschenrechte.de uploads tx_commerce unabhaengige_polizei_beschwerdestellen.pdf external link in new>UN-Menschenrechtsausschuss, dass es keinen wirklich unabhängigen Mechanismus für die Untersuchung von Beschwerden über Übergriffe und Menschenrechtsverletzungen durch die deutsche Polizei gebe, und fordert unverdrossen die Einrichtung solcher Stellen - die es andernorts schon lange gibt. Ohne systematische Kontrolle können Täter im Schutz falsch verstandenen Korpsgeists ohne Furcht vor Sanktion agieren. Es geht um mehr, als um individuelle Verfehlungen, wie sie "halt auch in der Polizei mal vorkommen". Es gilt, institutionelle Strukturen so zu gestalten, dass ein solches Verhalten nicht zugelassen wird. Die Taten nicht zu sanktionieren befördert strukturelle Anfälligkeit.
Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat sich die Interkulturelle Öffnung der Landesbehörden auf die Fahnen geschrieben. Im Bericht der Landesregierung „Für eine moderne vielfältige Verwaltung in Schleswig-Holstein" (<link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 drucks drucksache-18-1290.pdf external link in new>Drucksache 18/1290) betont sie u.a.: „Mit dem Beitritt zur ‚Charta der Vielfalt‘ hat sich das Land verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist (vgl. www.charta-der-vielfalt.de). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren –unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Landesregierung hat diese Verpflichtung öffentlich mehrfach unterstrichen, insbesondere auch am ersten bundesweiten Diversity-Tag am 11.Juni 2013.“ (S. 3)
Der Bericht verweist auf zahlreiche vorgesehene Aktivitäten, die dieses Ziel vorantreiben sollen, insbesondere wird aktuell ein umfangreiches Fortbildungsprogramm zur Intekulturellen Kompetenzentwicklung der Landespolizei umgesetzt. Dies ist sehr zu begrüßen. Zu einer glaubwürdigen Interkulturellen Öffnung und Prävention von Diskriminierung gehören Fortbildungen der Mitarbeitenden ebenso wie eindeutige Signale der Führungsebene, auch – im vorliegenden Fall insbesondere der Polizeiabteilung – des zuständigen Ministeriums.
Nicht zuletzt seit der sexuellen Belästigungen und Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderswo wird die Einhaltung „unserer“ Grundwerte von Migrant_innen in besonderem Maße eingefordert. Auch hier entsteht Glaubwürdigkeit erst dann, wenn der eingeforderte Respekt vor der Gleichberechtigung und die Tabuisierung sexueller Gewalt gelebter gesellschaftlicher Konsens sind und dass insbesondere öffentlich Bedienstete dafür auch in den eigenen Reihen einstehen. Dies gilt einmal mehr in Zeiten, wo Hetze gegen Migrant_innen und Angriffe auf Flüchtlingsheime auch aus der Mitte der Gesellschaft heraus geschehen.
Rassistischen und sexistischen Übergriffen muss überall in der Gesellschaft ein deutliches Stoppschild entgegengehalten werden. Staatlichen Institutionen, besonders Ordnungsbehörden, kommt hier allerdings eine ganz besondere Vorbildfunktion zu. Nur so sind die Bekenntnisse zu einer gleichberechtigten vielfältigen Gesellschaft und deren Repräsentanz in den öffentlichen Diensten glaubwürdig und wegweisend.
gez. Astrid Willer, Jana Pecenka, Martin Link