Workshop: Härtefallkommission
DONNERSTAG, 8.5.2025
17.00 bis 19.30 Uhr
Ort: ROZMOVA E.V., SOPHIENBLATT 88-90 24114 KIEL
Seit Oktober 1996 gibt es in Schleswig-Holstein eine Härtefallkommission (HFK), deren Arbeit mit dem im Zuwanderungsgesetz enthaltenen §23a AufenthG seit 2005 eine gesetzliche Grundlage hat. Die Härtefallkommission in Schleswig-Holstein kann angerufen werden, wenn Geflüchtete oder andere Ausländerinnen und Ausländer aus Schleswig-Holstein befürchten, dass die von der zuständigen Ausländerbehörde geforderte Ausreise oder angestrebte - aber noch nicht betriebene - Abschiebung in ihr Herkunftsland für sie eine besondere Härte darstellen würde. Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. ist Gründungsmitglied in diesem formal behördenunabhängigen Gremium; gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Religionsgemeinschaften und Wohlfahrtsverbänden sowie Vertreter*innen des Innenministeriums und des Städte- und Gemeindetages (d.h. der Ausländerbehörden).
Wie setzt sich die HFK zusammen? Auf welcher Grundlage arbeitet die Kommission? Welche Einzelfälle haben Chancen? Wie muss eine Anrufung optimalerweise formuliert und mit welchen Informationen ausgestattet sein? Diese und weitere Fragen zur HFK sollen mit den beiden Vertretern*innen des Flüchtlingsrats SH, Solveigh Deutschmann und Michael Wulf, bei einem Workshop besprochen werden.
Zielgruppe: Berater*innen und andere Unterstützer*innen von ausreisepflichtigen Geflüchteten in Schleswig-Holstein. Die Teilnahme ist auf 25 Personen in Präsenz begrenzt. Ein digitale Teilnahme ist möglich.
Anmeldung unter: https://eveeno.com/289838251
Veranstaltende: Projekt Landesweite Flüchtlingshilfe beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., public[at]frsh.de