Am 29. Januar war die Gedenkstunde im Bundestag für die Opfer des Nationalsozialismus. Es ist ein Hohn, dass wenige Stunden später, ein grund- und menschenrechtswidriger Antrag der CDU mit Stimmen der AfD (und der FDP) verabschiedet wurde. Und nicht nur das, die Anträge stellten eben jene Errungenschaften in Frage, die aus den Lehren des Nationalsozialismus gezogen wurden. Menschenrechte, das Recht auf Asyl und die Beschränkung des Gewaltmonopols bei der Polizei.
Das hat bundesweit und parteiübergreifend für Entsetzen gesorgt. Leider, aber weitgehend, nur wegen der Zustimmung der AfD, nicht wegen der Inhalte des Antrags. Im schleswig-holsteinischen Landtag wurde ebenfalls am 29. Januar in einer aktuellen Stunde diskutiert, wie die drohende Zusammenarbeit von CDU (FDP) und AfD verhindert könnte. Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein (CDU), schlug vor, dass alle demokratischen Parteien, ihre Parteispitzen im Bundestag kontaktieren und auf einen Kompromiss drängen, um Entscheidungen ohne die AfD und damit auf demokratischen Boden zu treffen. Das hat offensichtlich nicht geklappt.
Es ist und bleibt falsch, mit Rechtsextremen zu kollaborieren! Doch: Was nützt die Brandmauer gegen die AfD, wenn ihre verfassungswidrigen und europarechtlich nicht haltbaren Inhalte weitgehend von den demokratischen Parteien kopiert und „demokratisch“ beschlossen werden?
Wir rufen die demokratischen Parteien deshalb dazu auf die Brandmauer zu halten und wiederaufzubauen. Nicht nur gegen rechtsextreme Parteien, sondern auch und insbesondere gegen rechte und menschenfeindliche Inhalte. Die morgige Abstimmung über das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz ist die nächste Möglichkeit unter Beweis zu stellen, dass in Deutschland auch Parteien zur Wahl stehen, die den ständigen und unaufhörlichen Diskursverschiebungen der AfD etwas entgegenzusetzen haben und sich nicht vor den Karren spannen zu lassen.
Mit dem für Freitag zur Diskussion gestellten Gesetzentwurf würden CDU und CSU das Grundrecht auf Familienleben für die überwiegende Zahl der Schutzberechtigen faktisch aufheben, da Geflüchtete mit subsidiärem Schutz die mit Abstand größte Gruppe unter den Schutzberechtigen in Deutschland darstellt. Bereits heute warten Geflüchtete mit subsidiärem Schutz mehrere Jahre auf ihre Familie. Allein die durchschnittliche Wartezeit bis zu einem Termin bei der deutschen Botschaft beträgt 22 Monate. Hinzu kommen lange Asylverfahren. Nicht selten befinden sich Betroffene derweil in den Herkunfts- und Transitländern in sehr großer Gefahr. Die völlige Abschaffung würde zu großem Leid bei den Betroffenen führen.
Wir appellieren deshalb an alle Abgeordneten: Lassen Sie nicht zu, dass ein populistischer Diskurs zu weiteren Familientrennungen führt. Insbesondere einer Volkspartei wie der CDU/CSU, die sich traditionell für den Schutz von Ehe und Familie stark gemacht hat, muss es ein Anliegen sein, den Schutz ausländischer Familien zu gewährleisten!
Pressekontakt: Leonie Melk, T. 0431 556 853 556 64, public[at]frsh.de