Die Gründe für einen dementsprechenden Erlass aus dem Jahr 2013 haben sich offensichtlich in keiner Weise geändert. Eine Vielzahl der dorthin Ausreisepflichtigen Personen und Familien - mit z.T. sehr kleinen Kindern - finden im jeweiligen Zielland keine menschenwürdige Beherbergung bzw. soziale, medizinische und andere Unterstützung. Berichte über die prekäre Lebenssituation, nach der insbesondere rückkehrende Roma in den besagten Staaten in Obdachlosigkeit geraten und nicht selten ihr Überleben in Behelfsunterkünften aus Pappe und Müllresten suchen müssen, sind legendär.
Eine in der Argumentation von GegnerInnen eines Winterabschiebungsstopps gern gemachte Verknüpfung mit der neuen Rechtslage, die mit dem "Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten..." geschaffen worden ist, halten wir für illegitim.
"Ein Winterabschiebungsstopp ist eine rein humanitäre Maßnahme, bei der die Asylverweigerung, die Betroffenen kraft des neuen Gesetzes künftig gilt, keine Rolle spielen sollte," erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Kieler Flüchtlingsrat.
Eine ggf. zwischen zuständiger Ausländerbehörde bzw. dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten und der ministeriellen Fachaufsicht jeweils abgestimmte Einzelfallprüfung gewährleistet u.E. nicht ausreichend Schutz und verurteilt die Betroffenen zu großer Unsicherheit unter dem Damoklesschwert der möglicherweise doch drohenden Abschiebung. Ein formeller Erlass eines Winterabschiebungsstopps hingegen erscheint mit Blick auf die Schutzqualität und eine ggf. von auf den Einzelfall bezogenen sachfremden Erwägungen unbelastete administrative Gleichbehandlung aller Betroffenen geboten.
gez. Martin Link
Hintergrundberichte:
03.09.2023