FORDERUNG: Freier Zugang zu Bildung und Ausbildung für Kinderflüchtlinge!
Mit dem jährlichen Weltkindertag am 20. September will UNICEF seit 1954 auf die Lage der Kinder in der Welt aufmerksam machen und daran erinnern, dass Kinder unveräußerliche Rechte haben.
Der schleswig-holsteinische Vormundschaftsverein für minderjährige Flüchtlinge - LIFELINE e.V. - und der FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN erinnern zu diesem Anlass an die Situation von Kinderflüchtlingen, die allein ohne Eltern aus ihren Herkunftsländern fliehen. Deren präkere Lage setzt sich auch im Exilland fort.
Der UN-Kinderrechtsausschuss beklagt, dass Kinderflüchtlinge auch in Deutschland noch immer nicht den vollen Schutz erhalten, der ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zusteht.
Da ist der junge Afghane, der als 15jähriger ohne Eltern nach Schleswig-Holstein kommt. 16jährig muss er die schützende Jugendhilfeeinrichtung verlassen, weil er als Asylsuchender nach dem Asylverfahrensgesetz wie ein erwachsener Flüchtling behandelt und deswegen in einer Asylunterkunft ohne jegliche Betreuung untergebracht wird. Hier holt ihn seine Traumatisierung durch die Kriegs- und Fluchterlebnisse ein. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind nach Artikel 20 UN-KRK aufzunehmen u.a. ''in einer Pflegefamilie, einer 'Kafala' nach islamischen Recht oder in einer geeigneten Kinderbetreuungseinrichtung''.
Da ist der 16jährige Kosovo-Albaner, der auf dem Weg nach Skandinavien zu seinen Verwandten ohne die nötigen Papiere aufgegriffen und in Abschiebehaft genommen wird. Er erhält keinen Vormund und keinen Rechtsbeistand. Der UN-Kinderrechtsausschuss weist darauf hin, dass Kinderflüchtlinge nicht allein aus Gründen der illegalen Einreise oder des unrechtmäßigen Aufenthalts in einem Land kriminalisiert werden dürfen. Werden trotzdem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Haft genommen, sind ihnen nach Artikel 37 UN-KRK unverzüglich und kostenlos rechtskundige Beratung und andere Formen der Unterstützung zu gewähren.
Da sind die vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, deren Asylanträge abgelehnt werden, weil kinder- und jugendspezifische Fluchtgründe nicht anerkannt werden. Sie erhalten keinen sicheren Aufenthaltsstatus in Deutschland, nur kurzfristige Duldungen. Es ist ihnen nicht möglich, eine Lebensperspektive zu entwickeln, weil sie ständig damit rechnen müssen, in ihr oft längst fremd gewordenes Herkunftsland zurückgeschickt zu werden. Vor allem erhalten sie mit der Duldung aber auch keine Arbeitserlaubnis, die nötig wäre, um im Anschluss an den Schulabschluss eine Berufsausbildung aufnehmen zu können.
Gemäß Artikel 28 und 29 UN-KRK haben alle Kinder ein Recht auf Bildung. Der Verein LIFELINE und der FLÜCHTLINGSRAT SCHLESWIG-HOLSTEIN fordern in Übereinstimmung mit dem UN-Kinderrechtsausschuss für jeden minderjährigen Flüchtling/ /unabhängig vom Aufenthaltsstatus vollen Zugang zu Ausbildungsangeboten. Dieser Zugang ist den jugendlichen Flüchtlingen zu allen Arten von Bildung, auch Berufsausbildungen ohne Diskriminierung zu gewähren.
gez. Margret Best
LIFELINE - Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Kiel
gez. Martin Link Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.