Letzte Meldungen:
1.9.2022: Weiblicher Ortskräfte aus deutschen Organisationen und (Frauenrechts-)aktivistinnen, die in Afghanistan gearbeitet haben, haben einen Offenen Brief veröffentlicht mit Forderung an die deutsche Regierung, ihr Versprechen auf Evakuierung von in Afghanistan verbliebenen Familienangehörigen, einzuhalten.
24.8.2022: Die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan vergibt an Personen, die einen Pass beantragen, seit Monaten ablehnende Bescheinigungen und geben die Auskunft, dass wohl auch noch auf unabsehbare Zeit keine afghanischen Pässe ausgestellt werden können.
2.5.2022: Das Innenministerium Schleswig-Holstein (MILIGSH) weist in seinem Erlass vom 2.5.2022 daraufhin, dass in begründeten Fällen von Afghan*innen die Ausländerbehörden Reiseausweise ausstellen sollen.
Archiv:
8.4.2022: Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes hat einen Beratungsleitfaden für Familienzusammenführungen aus Afghanistan herausgegeben.
Nov. 2021: Aktueller Bericht des European Asylum Support Office (EASO) zu Afghanistan: "Auch wenn die Häufigkeit von Sicherheitsvorfällen und die Zahl der zivilen Opfer seit der Machtübernahme durch die Taliban im Allgemeinen zurückgegangen sind, sollte das künftige Risiko willkürlicher Gewalt in jedem Teil des Landes mit Vorsicht und auf der Grundlage der neuesten Informationen über die Dynamik in dem jeweiligen Gebiet sowie im Land insgesamt bewertet werden."
22.10.2021: Das Informationsfreiheitsportal Fragdenstaat.de hat auf seiner Homepage den neuen Lagebericht des Auswärtigen Amtes zu Afghanistan mit Stand 22.10.2021 veröffentlicht, also den ersten nach der Machtübernahme der Taliban.
Sept. 2021: Erster Bericht von Amnesty International zur Sicherheitslage in Afghanistan nach der Machtübernahme durch die Taliban: "Das Schicksal Tausender hängt am seidenen Faden".
30.8.2022:Informationen zur Ausreise aus Afghanistan haben wir auf einer gesonderten web-Seite zusammengestellt.
17.8.2021: Die Landesregierung SH hat ein landeseigenes Aufnahmeprogramm für vulnerable Personen aus Afghanistan beschlossen - das vom Bundesinnenministerium jedoch keine Zustimmung erhalten hat.
11.8.2021: Ein bundeseinheitlicher Abschiebungsstopp ist in Kraft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat allerdings auch die Asylverfahren ausgesetzt.
Juli 2021: Im Bericht der UNAMA vom 1.7.2021 heisst es u.a.: "Zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni 2021 verzeichnete die UNAMA 2.392 zivile Opfer, fast so viele wie in den gesamten vier vorangegangenen Monaten dokumentiert wurden. Die Zahl der zivilen Opfer im Mai-Juni 2021 war die höchste Zahl an zivilen Opfern in diesen beiden Monaten, seit UNAMA im Jahr 2009 mit der systematischen Dokumentation begann"
4.6.2021: Die Ethnologin und Gerichtsgutachterin Friederike Stahlmann hat ihre neueste Studie zuden für Abgeschobenen in Afghanistan bestehenden Gefährdungen und Risiken veröffentlicht. 90 % der Abgeschobenen haben Gewalt erfahren. Der Deutschlandfunk und die Tagesschau berichteten.
1.6.2021: Ein bundesweites Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan ruft für den 5. Juni 2021 zum Aktionstag auf. Der Flüchtlingsrat lässt im Bundesland flattern.
1.12.2020: Das Magazin Der Schlepper Nr. 99 ist im Dezember 2020 mit einem großen Schwerpunkt zum Thema Afghanistan erschienen.
20.11.2020: Das Bundesinnenministerium erklärt, dass die afghanische Regierung negative Coronatests vor Einreise verlangt - die rechtzeitige Durchführung obliegt den Bundesländern, die Afghanen für die Abschiebung angemeldet haben. Neu ist eine Aussage zur Übernahme von Gesundheitskosten aufgrund von Corona.
16.10.2020: Gemeinsamer Offener Brief von Flüchtlingsorganisationen an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat und an den Bundesminister des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland mit der Forderung: Keine Abschiebungen nach Afghanistan.
1.10.2020: Nach Informationen von PRO ASYL gibt es einen neuen bilateralen Rückführungsdeal zwischen Bundesregierung und Afghanistan. Beide wurden am 2. Oktober 2016 abgeschlossen, seitdem finden bekanntlich Abschiebungen nach Afghanistan wieder statt. Dieser Deal wurde gerade bis Jahresende 2020 verlängert. Die EU verhandelt jedoch einen neuen Deal für die Zeit danach. Mehr Information: https://www.proasyl.de/news/afghanistan-abschiebeplaene-der-eu-fuer-das-gefaehrlichste-land-der-welt/
7.7.2020: Das Bundesverfassungsgericht pocht auf wirksamen Schutz abgelehnter Asylbewerber aus Afghanistan vor vorschnellen Abschiebungen. Klagen sie gegen den Bescheid und beantragen aufschiebende Wirkung, dürfen ihnen die Verwaltungsgerichte auch bei restriktiver Abschiebepraxis nicht einfach das Rechtsschutzbedürfnis absprechen, entschieden die Richter in drei Fällen aus Berlin. Sie gaben den Verfassungsbeschwerden dreier Afghanen statt, wie das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Das Verwaltungsgericht Berlin muss ihre Fälle neu prüfen. (Az. 2 BvR 297/20 u.a.) Quelle
18.06.2020: Das ARD-Politikmagazin Monitor berichtet am 18.6.2020: Seit 40 Jahren herrscht Krieg in Afghanistan. Immer wieder gibt es gezielte Tötungen und Luftangriffe der USA. Jetzt halten NATO und US-Militär systematisch Informationen über das Kriegsgeschehen zurück. Eine gezielte Verschleierungstaktik, um den Krieg in Afghanistan schönzufärben, sagen Kritiker.
30.4.2020: Der Bericht vom 30. April des Sonderbeauftragten der US-Regierung für den Wiederaufbau in Afghanistan - SIGAR - zur militärischen Situation und den Folgen für die Zivilbevölkerung könnte, wenn es nach US Präsident Trump geht - der letzte gewesen sein. Über 10.392 Tote Zivilisten zählt die UNO 2019 und spricht vom tödlichsten Konflikt der Welt.
30.4.2020: Ein Urteil des VG Meiningen wendet den Blick auf Afghanistan und die Mischung von Risiken, die alleinstehenden jungern Männern infolge der gewalteskalation und der Pandemie drohen: "Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich derzeit aufgrund der besonderen Lage in Afghanistan wegen der Pandemie durch Covid-19 und der hiermit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen der Regierung, dass Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach ihrer Rückkehr in eine derart extreme Gefahrenlage geraten würden, dass von einer unmenschlichen Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK auszugehen wäre." (siehe insbes. S. 18-28)
April 2020: Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch veröffentlich im April die Studie "Behinderung ist keine Krankheit" zur Diskriminierung von Behinderten in Afghanistan. Der englischsprachige Bericht dokumentiert u.a. den Vorenthalt gesetzlich zustehender Unterstützungsleistungen, sexuellen Missbrauch und Ausgrenzung in Schulen und auf dem Arbeitsmarkt. Ein animiertes Video thematisiert besonders die sexuelle und soziale Diskriminierung behinderter Frauen.
30.3.2020: Das BMI setzt wegen der Corona-Virus-Pandemie Abschiebungen nach Afghanistan bis auf weiteres aus.
27.3.2020: Die Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann berichtet am 27.3.2020: "Eine unkontrollierte Verbreitung des Corona-Virus in Afghanistan scheint nicht vermeidbar zu sein - auch weil die Bevölkerung zur ganz überwiegenden Mehrheit nicht die Möglichkeit hat, Selbstschutzmaßnahmen zu ergreifen." Es mangele an Tests. Die Bereitschaft, sich testen zu lassen, sei kaum gegeben. Oft werde versucht, die Krankheit zu verheimlichen. Es bestehe die Sorge aufgrund des "Seuchen-Stigmas", Arbeit, Obdach und soziale Unterstützung zu verlieren. Das werde bereits jetzt deutlich, Rückkehrer würden "primär für die Gefahr durch Corona verantwortlich gemacht".
17.12.2019: UNICEF meldet Täglich werden neun Kinder getötet oder verstümmelt in Afghanistan. Dazu der englischsprachige UNICEF-Bericht „Preserving Hope in Afghanistan: Protecting children in the world’s most lethal conflict“ aus Dez. 2019.
25.11.2019: Die Partnerorganisation von Medico International in Afghanistan, Afghanistan Human Rights and Democracy Organisation (AHRDO), hat eine englischsprachige Untersuchung Abschiebungen nach Afghanistan: Eine Herausforderung für die Legitimität und Stabilität des Staates? vorgelegt. Die Studie basiert auf halb-strukturierten Interviews mit 50 Betroffenen in den vier Provinzen Balkh, Kabul, Herat und Nangahar sowie mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft und Regierung. Eine deutsche Zusammenfassung gibts es hier.
1.11.2019: Das AMIF-Netzwerk zu Asyl-Aufnahmebedingungen in Schleswig-Holstein hat eine zweisprachige Info-Broschüre für Afghan*innen zu Aufenthaltsfragen und Aufenthaltsbeendigung erstellt. Nur auf Dari findet sich die Broschüre hier.
17.10.2019: Die UN-Mission UNAMA berichtet im aktuellen Quartalsbericht über zivile Opfer des Kriegs in Afghanistan, dass es im 3. Quartal 2019 mit 8.239 gut 42% mehr Opfer, als im Vorjahreszeitraum - und damit die meisten seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 2009 - gegeben hätte. 1/3 sei im Zuge von Bodenkämpfen, 40% bei Explosionen Opfer der Aufstands- und Aufstandsbekämpfungsgewalt geworden.
9. und 10.10.2019: Die Tagesschau und die Frankfurter Rundschau berichten: Aus Deutschland nach Afghanistan Abgeschobene werden sehr häufig Opfer von Gewalt, haben kaum Einkommen und selten eine feste Bleibe. Die Untersuchung der Sozialwissenschaftlerin Friederike Stahlmann vom Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle (Saale) fasst Informationen zu 55 Abgeschobenen zusammen. Das entspricht mehr als zehn Prozent der 547 Männer, die zwischen Dezember 2016 und April 2019 aus Deutschland „rückgeführt“ wurden, wie es amtlich heißt.
7.10.2019: Die Deutsche Welle berichtet: Nach Angaben der UN-Mission in Afghanistan, Unama, tragen Frauen und Kinder die größte Bürde des Kriegs. Mehr als 46.000 Zivilisten starben demnach zwischen Januar 2009 und Juni 2019. Laut Save the Children mussten 280.000 Menschen im vergangenen Jahr aus ihren Häusern fliehen - mehr als die Hälfte davon sind Kinder.
5.9.2019: Seit Jahresbeginn wurden laut UNO innerhalb des Landes mehr als 262.000 Menschen neu in die Flucht geschlagen, in 30 von 34 Provinzen fand Binnenflucht aufgrund von Gewalt und Konflikten statt. UNOCHA berichtet zudem von einer extrem schweren Versorgungslage für die Zivilbevölkerung, die sich durch gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen den unterschiedlichen Kriegsakteuren noch weiter verschärft.
1.9.2019: Zu der katastrophalen Sicherheitslage – alleine im zuletzt erfassten Zeitraum des SIGAR-Berichts an den US-Senat vom 1. Juni bis zum 31. August 2019 wurden über 7.100 »enemy-initiated attacks« registriert – kommt die prekäre soziale Situation. Nach offiziellen afghanischen Angaben übertrifft das Armutsniveau inzwischen jenes in den düsteren Zeiten der ersten Taliban-Herrschaftsperiode. Nach OCHA-Angaben hat sich die Zahl derer, die von humanitärer Hilfe abhängig sind, binnen eines Jahres verdoppelt. Millionen Menschen haben keinen ausreichenden Zugang zu Nahrung.
30.7.2019: Mehr als 3800 Zivilisten sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres in Afghanistan getötet oder verletzt worden, sagt der Halbjahresbericht 2019 der Mission UNAMA. Beunruhigend ist dabei die Feststellung, dass erstmals mehr Zivilisten durch Luftangriffe und andere militärische Einsätze der Regierungstruppen getötet wurden als durch Anschläge und Angriffe der Taliban. Seit Jahresbeginn sind 430 Frauen infolge von Kampfhandlungen oder Anschlägen getötet oder verletzt worden, in mehr als 1200 Fällen sind Kinder die Opfer - davon wurden fast 330 getötet und 880 verletzt. Weiterhin würden Schulen von Taliban und dem "Islamischen Staat" angegriffen. Auch Krankenhäuser würden gezielt angegriffen und zerstört.
7.7.2019: Der Kampf gegen die Taliban gerät in die Defensive - in der Wahrnehmung der Bevölkerung geraten sie zunehmend zum kleineren Übel. Staatliche Organe sind infolge epidemischer Korruption disfunktional. Der Westen schickte Truppen und Berater in ein Land, in dem die Scharia herrscht. Wie sehr darunter vor allem Frauen und Mädchen leiden, verdeutlicht eine lesens- und hörenswerte Reportage vom Deutschlandfunk.
11.6.2019: "Die Sicherheitslage in dem Land lässt Rückführungen nur im Ausnahmefall zu. Und die Situation hat sich in den letzten Monaten weiter verschlechtert“, sagte Dominik Bartsch, UNHCR in Deutschland.
28.5.2019:Angriffe auf Schulen in Afghanistan haben sich laut UNICEF zwischen 2017 und 2018 verdreifacht. Demnach stieg die Zahl der Vorfälle von 68 auf 192 in nur einem Jahr. Zum ersten Mal seit 2015 haben Angriffe auf Schulen wieder zugenommen.
24.5.2019: In Afghanistan sind nach Angaben des Uno-Kinderhilfswerks Unicef 600’000 Kinder unter fünf Jahren bedrohlich unterernährt. So schwer betroffen seien sonst nur die Bürgerkriegsländer Jemen und Südsudan, sagte ein Unicef-Sprecher in Genf.
22.5.2019 Der afghanische Konsul zeigte bei seinem Besuch in der Landesunterkunft in Boostedt den "Familienoberhäuptern" sowie dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) zwei Wege auf, wie die Tazkira alleine über die Afghanische Botschaft erhalten werden kann. Ausführliche Informationen und Ausführungen des LfA hierzu fasst die Verfahrensberatungsstelle des Flüchtlingsrats SH zusammen.
9.5.2019: Mit kritischem Blick auf Sammelabschiebeflüge nach Afghanistan fordert das Antifolter-Kommitee des Europarats in einem umfangreichen Bericht vom 9. Mai 2019 deutsche Behörden dazu auf, Abgeschobenen eine bessere Behandlung zu gewährleisten.
15.4.2019: Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hat bekanntgegeben, dass er keine Ermittlungen zu mutmaßlichen Verbrechen der USA in Afghanistan einleiten werde (siehe auch DLF 13.4.2019). Auch der Antrag der Chefanklägerin beim ICC, Fatou Bensouda, eine Untersuchung zu Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen einzuleiten, wurde abgewiesen. Zur Begründung hieß es, dass die Parteien, gegen die ermittelt würde, nicht kooperierten - darunter die USA, afghanische Behörden und die Taliban. Eine Ermittlung und auch eine mögliche Strafverfolgung hätten somit keine Aussicht auf Erfolg.
10.4.2019: Was Abgeschobenen in Afghanistan passiert ist, berichtet die Afghanistan-Expertin Friederike Stahlmann im Interview für die Nr 92/93 des Quartalsmgazins für Migration und Flüchtlingssolidarität - Der Schlepper des Flüchtlingsrates SH.
24.2.2019: Die UN-Mission in Afghanistan (UNAMA) berichtet, dass 2018 mindestens 3.804 Zivilisten getötet wurden. Das sind elf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zugleich wurden 7.189 Zivilpersonen verletzt, etwa zwei Prozent mehr als 2017.
30.1.2019: Der SPECIAL INSPECTOR GENERAL FOR AFGHANISTAN RECONSTRUCTION hat dem US Kongress am 30.1.2019 seinen Bericht zu Afghanistan vorgelegt. Mit diesem umfangreichen Werk offenbart die US Regierung, dass sich ihre sämtlichen Erwartungen, z.B. zur Befriedung des Landes, zur Beseitigung geschlechtsspezifischer Unterdrückung und zur Konsoliodierung der Wirtschaft nicht erfüllt haben und dass Afghanistan ein weitgehend ruiniertes Land ist.
28.1.2019: Die NOZ berichtet, dass auch fünf Jahre nach Ende des Afghanistaneinsatzes die Zahl der an Kriegstraumata erkrankten Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten weiter steigt. 2018 wurde bei 182 eine einsatzbedingte Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert, zwölf mehr als 2017.
11.1.2019: Die Forschungsstelle ACLED untersucht weltweit bewaffnete Konflikte und bewertet Afghanistan in seinem Jahresbericht für 2018 als einen der tödlichsten Staaten weltweit.
15.1.2019: PRO ASYL hat eine Übersichtskarte mit über 100 Vorfällen, die sich seit dem 01.11.2018 in Afghanistan ereignet haben, erstellt.
7.12.2018: ACCORD - Austrian Centre for Country of Origin & Asylum Research and Documentation Afghanistan hat einen umfangreichen Bericht vorgelegt: Entwicklung der wirtschaftlichen Situation, der Versorgungs- und Sicherheitslage in Herat, Mazar-e Sharif (Provinz Balkh) und Kabul 2010-2018
13.11.2018:Thomas Ruttig berichtet über den aktuellen Taleban-Vorstoß in Schiiten-Gebieten, demnach Aufständische versuchen, strategisch wichtige Teile Zentral-Afghanistan unter Kontrolle zu bekommen.
22.10.2018: Mit einer Verbalnote erläutert die Afghanische Botschaft den Weg zu Taskira und Reisepass für Afghan*innen: 1. Antragsformular ist auf www.botschaft-afghanistan.de. dabei muss eine Vertretungsperson in Afghanistan genannt werden. 2. Antrag wird ohne Terminvereinbarung persönlich in Kopie bei Botschaft oder Generalkonsulat abgegeben, erhält eine Codierung, die ans afghanische Innen- und Außenministerium in Kabul geschickt wird. 3. Der Originalantrag wird vom Antragstellenden mit der Codierung an die Vertretungsperson in Afghanistan geschickt. 4. Die Vertretungsperson holt die ausgefertigte und übersetzte Tazkira im Innenministerium in Kabul ab und geht 5. mit dieser zum Außenministerium um sie dort beglaubigen zu lassen. 6. Die Vertretungsperson sendet anschließend die Tazkira an den/die Klient*in in Deutschland. Diese erhält auf Antrag innerhalb von 2-4 Monaten einen Termin zur Passbeschaffung im Konsulat in Bonn, Berlin oder München. Die Erstellung des Passes dauert 6 Wochen.
10.10.2018: Zwischenbericht von UNAMA: Die sich zunehmend verschlechternde Sicherheitslage in vielen Teilen Afghanistans zwingt weiterhin tausende Menschen zur Flucht. In den ersten neun Monaten dieses Jahres wurden 2.798 Zivilisten im Konflikt in Afghanistan getötet - das ist seit 2014 die höchste verzeichnete Zahl
30.8.2018: Das UNHCR hat seine aktuellen Richtlinien für Afghanistan herausgegeben (englisch und deutsch), beschreibt unter detaillierter Quellenangabe, wie sich die Sicherheits-, Menschenrechts- und humanitäre Lage in Afghanistan weiter verändert hat und warnt ausdrücklich vor Abschiebungen insbesondere nach Kabul.
13.6.2018: Die Innenministerkonferenz (IMK) hatte am 13.6.2017 in Dresden mit Blick auf das o.g. Attentat auf die Dt. Botschaft beschlossen, dass lediglich Straftäter*innen, sogenannte "Gefährder"*innen und "Ausreisepflichtige, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern", abgeschoben werden sollten. Schleswig-Holstein hatte sich daraufhin mit Abschiebungen nach Afghanistan zurückgehalten. Über seither gelaufene Sammelabschiebungen berichtet die Bundesregierung in einer BT Drucksache 19/632 vom 5.2.2018.
6. - 8.6.2018: Bei der IMK in Quedlinburg (6.-8.6.2018) ist kein gesonderter Beschluss zu Afghanistan gefallen. Das BMI machte allerdings Druck mit dem Ziel verstärkter Abschiebungen seitens der Bundesländer. U.a. mit Blick auf fehlende Ressourcen/Flüge/Begleiter/etc. demgegenüber von Bundesländern erhobene Forderungen nach einem Staffelbeschluss nach Vulnerabilität wurden vom BMI bei der IMK abgeschmettert: Alle Ausreisepflichtigen sollen gemeldet werden, auch Kinder und Alte.
Seit 2016 ist die Ablehnung afghanischer Asylsuchender rapide gestiegen – in der Regel begründet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das mit dem Hinweis, Verfolgte hätten an einem anderen Ort in Afghanistan Schutz finden können (Ausweichmöglichkeit). Im Jahre 2017 wurden die Anträge von 56.722 Afghan*innen abgelehnt, vom 1. Januar bis 30. April 2018 waren es 3.768. Die Ablehnungsquote stieg von 22,3 Prozent im Jahre 2015 auf 39,4 Prozent im Jahre 2016 und auf 52,6 Prozent im Jahre 2017.
In Schleswig-Holstein sind Ende Mai 2018 nach Schätzungen gut 1.200 Afghan*innen vollziehbar ausreisepflichtig. Ob die Zusage der Jamaika-Koalition, vor Abschiebungen regelmäßig Einzelfallprüfungen der Fachaufsicht einzuziehen, bei dieser Größenordnung Bestand behalten wird, ist unsicher. Insbesondere für Ausländerbehörden, die auf eine Amtshilfe seitens des LfA/LUKA verzichten wollen, bleiben unberechenbar. Zur Beachtung von Anrufungen bei der Härtefallkommission Schleswig-Holstein durch die Ausländerbehörden hatte das Kieler Innenministerium schon am 2. Mai 2016 einen nach wie vor beachtenswerten Erlass herausgegeben.
31.5.2018: Der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 31.5.2018 konstatiert gegenüber dem vielkritisierten letzten Lagebericht eine weiterhin volatile Sicherheitslage in allen Gebieten Afghanistans und gestiegene Risiken für die Zivilbevölkerung. Das Auswärtige Amt hat seine aktuellen Reisewarnungen für Afghanistan weiter verschärft.
18.3.2018: Wie gefährlich es tatsächlich in Afghanistan ist, berichtet das bundeswehr journal am 18.3.2018 und wissen auch Bundeswehrsoldaten zu berichten: Nach der Studie der TU Dresden vom 26. November 2013 leiden 50% der aus Afghanistan heimkehrenden Bundeswehrsoldaten unter schweren, durch erfahrene oder miterlebte Gewalt bedingten psychischen Traumatisierungen.
15.2.2018: Die prekäre Sicherheitslage in Afghanistan bereitet dem Bundesnachrichtendienst (BND) zunehmend Sorge (Tagesspiegel 15.2.2018). „Wir gehen davon aus, dass bis zu 40 Prozent der Fläche in Afghanistan nicht mehr von den staatlichen Sicherheitskräften kontrolliert werden, sondern den Taliban und weiteren Widerstandsgruppen anheimgefallen sind“, sagte BND-Präsident Bruno Kahl dem Tagesspiegel. Derzeit deuteten „alle Anzeichen darauf hin, dass sich die Sicherheitslage vorerst nicht signifikant verbessert“.
11.2.2018: Der Flüchtlingsrat Niedersachsen aktualisiert regelmäßig seine umfangreich Erkenntnissammlung zur Un-Sicherheitslage in Afghanistan. Die ist die Fassung vom 11.2.2018 verlinkt. Es war allerdings nicht möglich alle im Jahr 2017 erfolgten Attentate und deren Opfer aufzulisten.
5.2.2018: Für das Verwaltungsgericht Leipzig am 8.1.2018 und das Verwaltungsgericht Wiesbaden am 5.2.2018 hat Amnesty International zwei ausführliche Gutachten zur Situation der Zivilbevölkerung und Sicherheitslage in Afghanistan erstellt. Beide Gutachten machen die schwierige und katastrophale Situation deutlich und geben zudem viele gute Quellen zu weiterführenden Infos und Zahlen. Ein Bericht von Amnesty International vom 5.10.2017 mit dem Titel „Forced back to danger“. (englisch)zur Situation von Geflüchteten, die von Europa nach Afghanistan abgeschoben wurden, wo ihnen Gewalt, Folter und Tod drohen. Amnesty hat vor Ort mit Abgeschobenen gesprochen. Am 31. Mai 2017 lieferte Amnesty International Einschätzungen zur Lage von Binnenflüchtlingen in Afghanistan und sprach zu dem Zeitpunkt von 1,2 Mio. Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten. Inzwischen haben Pakistan und Iran angekündigt, in 2018 Millionen von afghanischen Flüchtlingen nach Afghanistan abschieben zu wollen.
29.1.2018: Jährlich kommen über 10.000 Menschen durch Kriegs- und Attentatsgewalt ums Leben, jeder dritte Tote sei ein Kind. Laut UNHCR (Tagesspeigel 29.1.2018) wurden in den Jahren 2009 bis 2017 in Afghanistan mehr als 80 000 an dem Konflikt unbeteiligte Menschen verletzt oder getötet. Ein Fünftel der Opfer geht den Angaben nach auf das Konto der Regierungstruppen und ihrer Verbündeten, darunter auch westliche Einheiten. Nazar Mohammad Mutmaeen, ein politischer Analyst aus Kabul, hält allerdings selbst diese Daten für zu gering und kritisiert die nur selektive Zählweise der UN, hinter der sich vermutlich eine noch weit höhere Dunkelziffer an zivilen Opfern in Afghanistan verbirgt.
2.12.2017: Die Konsequenzen, die sich für „alleinstehende, leistungsfähige Männer“ in Afghanistan aus den UNHCR-Richtlinien zum internationalen Schutz Nr. 12 vom 02.12.2017 ergeben, sind für die betroffene ausreisepflichtige Zielgruppe von Afghanen erheblich besorgniserregend.
12.2017: »Die Zahl der Sicherheitsvorfälle hat sich im Zeitraum 2008 – 2017 mehr als verfünffacht« erklärt das European Asylum Support Office (EASO) der EU in seinem Bericht aus Dezember 2017(englisches Original; deutsche Übersetzung) verdeutlicht die Lage im Land. Dieser Konflikt sei »nicht so vordergründig wie in Syrien«. 2017 starben dennoch fast 3.500 Zivilisten bei Auseinandersetzungen und Anschlägen, weitere 7.000 wurden verletzt. Vor allem die Hauptstadt Kabul, mit 290 protokollierten Sicherheitsvorfällen von September 2016 bis Mai 2017, wird dabei zu einem Hauptziel für Anschläge.
26.11.2017: UN OCHA berichtet (), dass zwischen dem 1. Januar und 14. Mai 2017 (soweit registriert) über 101.000 Personen in Afghanistan aus ihrer Heimat geflohen seien: in 29 von 34 Provinzen habe es Zwangsvertreibungen von gewissem Umfang gegeben. Die Versorgungslage für die Binnenflüchtlinge und Rückkehrer verschärfe sich damit weiter. OCHA berichtet am 26.11.2017, dass der verschärfte Krieg in Afghanistan auch die Anzahl der Verwundeten nach oben steigen lasse. Bis Mitte November 2017 meldeten Kliniken und Organisationen im Gesundheitssektor schon 69.000 Fälle, 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
11.2017: Eine englischsprachige Studie des Europäischen Flüchtlingsrates ECRE aus November 2017 mit dem Titel "EU Migration Policy and Returns: Case Study on Afghanistan" vergleicht die Rückführungspraktiken verschiedener europäischer Länder. Interessant ist auch der Vergleich der Anerkennungsquoten afghanischer Asylsuchender in ausgewählten Ländern. Am 1.12.2017 veröffentlichte ECRE seinen Bericht "Return: No Safty in Numbers" mit einer Recherche zur Situation nach Afghanistan Rückgekehrter.
11.2017: Der Bericht des Migration Poliy Institute (MIP) "From Forced Migration to Forced Returns in Afghanistan: Policy and Program Implications" aus November 2017 analysiert seit 2008 die Geschichten von Rückkehrern aus Europa nach Afghanistan und setzt sich kritisch mit den verschiedenen Programmen zur Reintegrationshilfe auseinander.
10.2017: Auch der niederländische LOS-Bericht von Oktober 2017, der bestehende Risiken für Abgeschobene in ihren Zielländern auflistet, berücksichtigt in einem umfangreichen Abschnitt in Afghanistan bestehende Rückkehrgefährdungen.
9.2017: Die Deutsche Botschaft in Kabul gab aber im September 2017 Hinweise zu Abstammungsgutachten und DNA-Tests im Zusammenhang mit Visumsanträgen zum Familiennachzug.
9.2017: Die Afghanistan-Berichte des Special Inspector General for Afghanistan Reconstruction (SIGAR) für den US-Kongress vom 30. April, vom 30. Juli und von September 2017 thematisieren das Kriegsgeschehen und die wenig erfolgreiche Strategie der afghanischen Armee bei der Aufstandsbekämpfung. Immer weniger Distrikte sind unter Regierungskontrolle oder -einfluss, mehr sind umkämpft, und fast ein Drittel unter Kontrolle oder Einfluss der Aufständischen.
17.7.2017: Am 17. Juli 2017 erschien der Halbjahresbericht von UNAMA. Ihm zufolge erreichte die Anzahl getöteter und verletzter Zivilisten, wie schon im selben Zeitraum des letzten Jahrs erneut Rekordhöhe. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2017 wurden mindestens 1.662 Zivilpersonen getötet, mindestens 3.581 wurden verletzt. Allein 583 dieser zivilen Opfer sind auf den Anschlag im Zentrum vom Kabul am 31. Mai 2017 zurückzuführen, in dem auch Teile der deutschen Botschaft zerstört wurden. UNAMA registriert zudem erneut eine Zunahme von Frauen und Kindern unter den zivilen Opfern gegenüber demselben Zeitraum des Vorjahrs.
19.4.2017: Über die erpresste oder Zwangs-Rekrutierung afghanischer Flüchtlinge im Iran zum Kampf als Söldner im syrischen Bürgerkrieg durch die iranische Armee berichten afghanische Flüchtlinge regelmäßig im Asylverfahren. Die englischsprachige Webseite atlanticcouncil.org liefert am 19. April 2017 Hintergrundinformationen.
4.2017: Der aktuelle Folter-Bericht aus April 2017 des afghanischen UNO-Programms UNAMA belegt, dass exzessive Gewalt auch in den von der Regierung kontrollierten Gebieten herrscht und auch diese Regionen regelmäßig nicht als sicher klassifiziert werden dürfen.
22.3.2017: Am 22. März 2017 veröffentlicht die Schweizerische Flüchtlingshilfe ein mit zahlreichen Quellen verlinktes Dossier und wirft der EU vor, gegenüber Afghanistan mit Falschmeldungen zu agieren. Am 5. April 2017 legt die SFH mit einem Bericht zu psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten in Afghanistan nach.
6.2.2017: UNAMA hat am 6. Februar 2017 die aus ihrer Sicht gegen Abschiebungen dorthin sprechenden desatrösen Fakten veröffentlicht. Insbesondere eine pauschale Einschätzung bestimmter Regionen Afghanistans als „sichere und zumutbare interne Schutzalternative“ sei „nicht möglich“.
3.2.2017: Das UNHCRfileadmin/pdf/Aktuelles/UNHCR_Afghanistan_20161222.pdf hat am 22. Dezember 2016 seinen aktuellen Lagebericht zu Afghanistan vorgelegt und am 3.2.2017 in einer Stellungnahme sich ausdrücklich gegen Rückführungen und Rückkehr von Geflüchteten nach Afghanistan ausgesprochen.
2.2017: Rechtsanwalt Heiko Habbe gibt im Asylmagazin 3/2017 Hinweise für die Beratungspraxis von Afghan*innen. Zur Frage von Asylfolgeanträgen von Afghan*innen hat Rechtsanwalt Hubert Heinold aus München am 2. Februar 2017 ein die Rechtslage erläuterndes Papier erarbeitet. Ein Bericht von Rechtsanwalt Gunter Christ vom 4. April 2016 listet zahlreiche Informationen und Quellen, u.a. Bundeswehr, UNHCR und Auswärtiges Amt sowie Rechtsprechungen zur Zumutbarkeit der Rückkehr nach Afghanistan auf.
Die Tazkira dient afghanischen Staatsangehörigen häufig als Ersatz für eine Geburtsurkunde und Identitätsnachweis. Zudem stellt sie einen Nachweis des Familienstammbaumes dar. Rechtsanwältin Kalin aus München hat mit Stand 8. Mai 2017 einige Informationen zur Beschaffung einer Tazkira im Ausland zusammengefasst. Die Hansestadt Hamburg hat Hinweise zur Aufenthaltssituation von AfghanInnen vom 31.12.2016 herausgegegeb, die verschiedene Strategien zur Aufenthaltssicherung darlegen.
2.2017: Im Asylmagazin 3/2017 und im Heft ZAR Juli 2017 setzt sich die Afghanistan-Spezialistin des Max Planck Instituts für ethnologische Studien in Halle, Friederike Stahlmann, in lesenswerten Artikeln mit der humanitären Situation sowie mit den komplexen Bedrohungen auseinander, denen die Menschen im kriegsgebeutelten Afghanistan und in ihrem dortigen sozialen Umfeld ausgesetzt sind.
In ihrem Gutachten an das Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 28.3.2018 (7 K 1757/16.WI.A) geht Stahlmann auf 350 Seiten plus 60 Seiten Literaturverzeichnis ausführlich auf Fragen zur Sicherheitslage und bestehenden Rückkehrgefährdungen in Afghanistan ein.
31.1.2017: Über den aktuellen Machtmissbrauch lokaler Milizen gibt das Institute for War and Peace Reporting mit Stand vom 31. Januar 2017 Auskunft.
12:2016: Thomas Ruttig ist Co-Direktor des Afghanistan Analysts Networks, einem unabhängigen Thinktank, äußerte im FAKT-TV-Beitrag des mdr von Dezember 2016 „Kritik an geplanten Rückführungen“. Auf seiner Homepage führt er aus: „Begriffe wie 'sichere Gebiete' oder 'interne Fluchtalternativen' sind nur Hilfskonstruktionen. So wie auch der Begriff 'ausreichend sicher' (den u.a. de Maizière verwendet) oder, wie in AA-Einschätzungen, Begriffe wie 'kontrollierbare, überwiegend kontrollierbare ausreichend kontrollierbare, überwiegend nicht kontrollierbare, nicht kontrollierbare Sicherheitslage'"
3.10.2016: Über den Einbruch der afghanischen Wirtschaft seit 2014, der eine humanitäre Krise ausgelöst hat, berichtet die International Crisis Group am 3. Oktober 2016.
2.10.2016: Das Deutsch-Afghanische Rücknahmeabkommen wurde geschlossen. Die deutsch-afghanische Rücknahmevereinbarung korrespondiert mit einer Initiative der EU: Der „Joint Way Forward on migration issues between Afghanistan and the EU“ von Oktober 2016. Seit Oktober 2017 liegt die neue EU-Strategie zu Afghanistan vor.
3.2015: Bereits im März 2015 hatte Human Rights Watch über die bis heute andauernde Straflosigkeit afghanischer Warlords berichtet.