Der Flüchtlingsrat SH führt seit Frühjahr 2013 eine nicht repräsentative Umfrage unter SyrerInnen in Schleswig-Holstein durch, die sich für die Einreise ihrer vom Bürgerkrieg in der Heimat betroffenen Angehörigen einsetzen. Wer sich daran beteiligen möchte, lade bitte hier die<link http: www.frsh.de fileadmin pdf transport tabelle_umfrage.syrien.doc herunterladen der datei> Tabelle "UMFRAGE SYRIEN-Flüchtlinge 2013" herunter und schicke sie ausgefüllt an den Flüchtlingsrat: <link>office@frsh.de
Seit dem Frühjahr 2013 recherchiert der Flüchtlingsrat SH Fälle von beabsichtigten Syrien-familienzusammenführungen. Allein 98 syrisch-stämmige Familien bzw. Einzelpersonen leben in Schleswig-Holstein, die insgesamt 583 ihrer Angehörigen, darunter knapp 250 minderjährige Kinder, auf der Flucht wissen (Stand 14.11.2013). Diese innerhalb Syriens umherirrenden oder in Anrainerstaaten verschlagenen Menschen erwarten unter höchst prekären Bedingungen die Möglichkeit eines Familiennachzugs zu ihren Angehörigen in Schleswig-Holstein. Diese Flüchtlinge sind von der vom Bund beschlossenen Kontingentaufnahme von 5.000 syrischen Flüchtlingen – die der UNHCR ausschließlich im Libanon auswählen soll - nicht erfasst, da nur 5 der Familien mit Angehörigen in SH im Libanon sind. Die überwiegende Mehrheit der uns bekannten Betroffenen mit Bezügen nach Schleswig-Holstein halten sich in Syrien (50 Familien), im Irak (40) und in der Türkei (20) auf. Visa wurden in 23 Fällen beantragt, zumeist verweigert oder bis dato nicht beschieden. Flüchtlingen ist es i.d.R. faktisch unmöglich, überhaupt einen Termin zur Vorsprache bei der jeweiligen Deutschen Botschaft zu erhalten. Die meisten gemeldeten syrisch-stämmigen Personen in Schleswig-Holstein sind nach eigenem Bekunden oder nach Auskunft der zuständigen Ausländerbehörden nicht in der Lage die Voraussetzungen des Verwaltungserlasses zur Syrien-Familienzusammenführung zu erfüllen. Bürgerkriegsopfer nicht-syrischer Staatsangehörigkeit kommen ohnehin nicht in betracht.
27.10.2014: Stipendienprogramm für syrische Studierende
Deutsch: www.daad.de/portrait/presse/pressemitteilungen/2014/27280.en.html
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Aufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge
BMI will humanitär Helfende in den finaziellen Ruin treiben
Das Bundesinnenministerium (BMI) vertritt nach Information der GGUA Münster in einer Mail vom 17.11.2014 die Auffassung, dass die Verpflichtungserklärung bei syrischen Flüchtlingen, die über das Bundes- oder Landeskontingent (23 I oder II AufenthG) nach Deutschland eingereist sind und im Rahmen eines Asylverfahrens eine AE nach § 25 Abs. I oder II AufenthG erhalten haben, auch nach der Flüchtlingsanerkennung nicht erlischt. Diese Auffassung ist zwar rechtlich allerhöchst fragwürdig, könnte jedoch einer restriktiven Praxis von Ausländerbehörden den Weg bereiten, die dann in jedem Einzelfall langwierig im Klageweg korrigiert werden müsste. Es sollte dringend gegen eine solche Praxis (politisch und rechtlich) vorgegangen werden. Mehr Informationen dazu <link http: www.frsh.de fileadmin pdf aktuelles gguazubmi_wgverpflichtungsyrierinnen_17-11-2014.pdf download herunterladen der datei>hier herunterladen.
Aktuelle Zahlen und Fakten zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge:
Die <link http: www.frsh.de fileadmin pdf laenderberichte download herunterladen der datei>Antwort Bundesregierung auf eine Anfrage von der Fraktion DIE LINKE zeigt den aktuellen Stand der Einreisen und Aufnahme von syrischen Flüchtlingen (5.8.2014).
In einer PDF-Datei-basierten Präsentation hat Andrea Kothen, Pro Asyl e.V., zum Stand 22.5.2014 <link http: www.frsh.de fileadmin pdf aktuelles download herunterladen der datei>Zahlen und Darstellungen über die Aufnahme syrischer Flüchtlinge durch Bund und Länder zusammengetragen. Gegen eine Weiterverwendung bzw. eigene Weiterbearbeitung bestehen keine Bedenken.
Die <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article bmi-anordnung-zur-aufnahme-von-5000-syrerinnen externen link in neuem>Aufnahmeanordnung des Bundesinnenministeriums vom 14.6.2013 über das 1. Aufnahmekontingent für 5.000 syrische Flüchtlinge insbesondere aus dem Libanon war bis Jahresende 2013 noch nicht vollständig umgesetzt. Für SH werden gemäß Verteilung auf Basis des sogenannten "Königsteiner Schlüssels" bestenfalls 168 Personen erwartet.
Zum 2. Aufnahmekontingent der Bundesregierung (siehe <link http: www.frsh.de fileadmin pdf aktuelles bamf_merkblatt_syrien_maerz2014.pdf download herunterladen der datei>BAMF-Merkblatt) von wiederum 5.000 Personen hat das Innenministerium Schleswig-Holstein per <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article erlass-aufnahme-syrerinnen-v-30122013 externen link in neuem>Erlass am 27.12.2014 einen Umsetzungserlass herausgegeben, der in einer Frist bis zum 31.1.2014 Ersuchen zur Aufnahme insbesondere seitens hierzulande lebender Angehöriger ermöglicht. Im Zuge dieses Erlasses sind ebenfalls nur bis zu 168 Personen zur Aufnahme in SH vorgesehen.
Am 18.7.2014 wurde eine weitere Kontingentaufnahme für 10.000 Personen aus Syrien und den Anrainerstaaten beschlossen. Im <link http: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 imsh_10.000syrerinnen_22-7-2014.pdf download herunterladen der datei>Erlass des Kieler Innenministeriums vom 22.7.2014 sind die Details zu finden.
Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat schon im August 2013 einen <link http: www.frsh.de service behoerden-recht erlasse-und-landesbehoerdliche-stellungnahmen externen link in neuem>Erlass und Ausführungshinweise zur Angehörigenaufnahme von syrischen Flüchtlingen nach Schleswig-Holstein veröffentlicht. Diese Anordnung (s.u.) galt zunächst bis zum 28.2.2014 und wurde mit<link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article erlass-v-28-august-zur-aufnahme-von-syrischen-familienanhegoerigen-verlaengert externen link in neuem>
Erlass vom 25.2.2014 bis Ende September verlängert. Mit dem <link http: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 download herunterladen der datei>
Erlass vom 15.9.2014 wurde die Anordnung bis 31.12.2014 nochmals verlängert. Alle weiteren schleswig-holsteinischen Erlasse zu Syrien finden sich auf dieser <link http: www.frsh.de service behoerden-recht erlasse-und-landesbehoerdliche-stellungnahmen external-link-new-window externen link in neuem>
web-Seite.
Das Innenministerium SH gibt am 7.11.2013 dem Flüchtlingsrat Hinweise zur Verwaltungspraxis bei <link http: www.frsh.de fileadmin pdf aktuelles imsh_syr.fzf_verpflichtung_sperrkonto_7-11-2013.pdf download herunterladen der datei>Verpflichtungserklärungen und auch zur Möglichkeit von Sperrkonten, die durch Dritte bei Banken eingerichtet werden können.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat am 26.5.2014 eine <link http: www.frsh.de fileadmin pdf aktuelles bamf_zugang-sprachfoerderung_syrer_26-5-2014.pdf download herunterladen der datei>Handreichung zum Sprachkurszugang für über Aufnahmekontingente eingereiste syrische Flüchtlinge herausgegeben.
Am <link http: www.frsh.de fileadmin pdf aa_syrien_20.8.2013.pdf herunterladen der datei>20. August 2013 hat sich der Menschenrechtsbeauftragte des Auswärtigen Amtes u.a. an den Innenminister Schleswig-Holsteins mit der Bitte gewendet, die Ausländerbehörden anzuweisen/zu bitten, dass sie von syrischen Flüchtlingen vorgelegte Urkunden und andere Nachweise (denkbar sind hier eidesstattliche Aussagen, Fotos, o.a.) für die Vorlegalisierung im Zusammenhang mit dem Familiennachzug zu SyrerInnen oder syrischstämmigen BürgerInnen in SH, großzügig einzuschätzen und den ihnen zustehenden Rahmen Ihrer Ermessensausübung breit ausschöpfen.
Bei Fragen die syrische Flüchtlinge betreffen, z.B. Familienzusammenführung, Verpflichtungserklärung, Asylverfahren etc., wenden Sie sich an die <link http: www.frsh.de service beratungsstellen externen link in neuem>Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Adressen finden Sie <link http: www.frsh.de service beratungsstellen externen link in neuem>
hier.
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Verwaltungspraxis und Erlasslage in Schleswig-Holstein:
Nach telefonischer Auskunft der Ausländerbehörde (ABH) Kiel vom 18.9.2014 sollen Verwandte, die sich in den Nachbarländern Syriens aufhalten, möglichst noch nicht zur Botschaft gehen, sobald ihre in SH lebenden Angehörigen einen Antrag auf Aufnahme aus dem <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article erlass-zur-aufnahme-von-syrischen-fluechtlingen-in-sh-aus-dem-3-bundeskontingent-10000er-bundeskon>letzten Bundeskontingent gestellt haben.
Mit einer Entscheidung, welche Anträge berücksichtigt werden, ist demnach frühestens Ende Oktober 2014 zu rechnen. Allein in Kiel seien 1.500 alte und weitere 1.500 neue Anträge aufgenommen worden.
Wenn ein Antrag von der Kommission im Innenministerium ausgewählt wird, ruft die zuständige ABH die Angehörigen in SH an und bittet sie um Kontaktdaten der Verwandten, damit sich die Botschaft vor Ort für einen Termin mit ihnen in Verbindung setzen kann. Wenn ein Antrag nicht ausgewählt wurde, gäbe es (zumindest in Kiel) keinen negativen Bescheid, weil der zahlenmäßige Aufwand zu groß sei.
Am <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles laufband article erlass-zur-aufnahme-von-syrischen-fluechtlingen-in-sh-aus-dem-3-bundeskontingent-10000er-bundeskon external-link-new-window externen link in neuem>22.7.2014 ist der Erlass der schleswig-holsteinischen Innenministeriums zur Umsetzung der Anordnung des Bundesministeriums des Innern gem. § 23 Abs. 2, Abs. 3 i.V.m. § 24 Aufenthaltsgesetz vom 18. Juli 2014 zur vorübergehenden Aufnahme von weiteren 10.000 syrischen Schutzbedürftigen aus Syrien und Anrainerstaaten Syriens sowie Ägypten und Libyen inkl. der Bundesaufnahmeanordnung und relevanter Formulare veröffentlicht worden.
Ein <link http: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 imsh_weniger.haftung.verpflichtungserklaerung_syr.angehoerige_10_07_2014.pdf download herunterladen der datei>Erlass des Innenministeriums SH vom 10.7.2014 regelt, dass Angehörige, die eine verpflichtungserklärung mit dem Ziel der Einreiseerlaubnis für auf der Flucht befindliche Verwandte abgeben bzw. abgegeben haben, von den Krankenversicherungskosten entlastet werden!
Der schleswig-holsteinische <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article syrien-zumutbarkeit-der-erlangung-von-nationalpaessen externen link in neuem>Erlass vom 22.6.2012 regelt gegenüber den Ausländerbehörden, dass es für im Bundesland aufhältige SyrerInnen bis auf Weiteres nicht zumutbar sei, ihre Dokumentenangelegenheiten (Passverlängerung; Beantragung von Identitätspapieren, etc) bei der syrischen Botschaft in Berlin zu regeln.
Der schleswig-holsteinische Erlass zum <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article syrien-abschiebestopp-gem-sect60a-abs-1-aufenthg external-link-new-window externen link in neuem>Syrien-Abschiebestopp vom 8.2.2012 hat weiterhin Gültigkeit und wurde mit <link http: www.frsh.de aktuell aktuelles aktuelle-meldung article syrien-abschiebestopp-verlaengert external-link-new-window externen link in neuem>Erlass vom 1.10.2014 zunächst bis Ende September 2015 verlängert. Wiederholt und inzwischen seit über 18 Monaten von diesem Erlass Begünstigte sollten rechtzeitig bei der nächsten Vorsprache bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsverfestigung von der Duldung zu einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Innenministerium ist zwar der Meinung, dass es heir keinen Automatismus gäbe, aber wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, gibt es auch keine Ablehnungsgründe.
Der<link http: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 im-erlass-22-5-13-aufnahmeanordnungstudierendesyrien.pdf herunterladen der datei> Kieler Erlass für syrische Studierende vom 22.5.2013 regelt für diese Zielgruppe die Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung insbesondere für den Fall, dass sie aufgrund des Krieges in der Heimat ihre Finanzierungsquelle verloren haben.
Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat am 14.6.2013 ein weiteres Rundschreiben an die Ausländerbehörden des Landes und der Kommunen verschickt, dem eine BMI-Aufnahmeanordnung vom 5. Juni zu bundesweit 200 <link http: www.frsh.de fileadmin pdf behoerden erlasse_ab_2012 imsh_erlass_nichtsyrer.aus.syrien_14.6.2013.pdf herunterladen der datei>nichtsyrischen Flüchtlingen aus Syrien beigefügt ist, die im Rahmen des 2012 von der Innenministerkonferenz beschlossenen Resettlement-Kontongents regelt. _______________________________________________________________
Situation in den anderen Bundesländern, beim Bund und anderen Staaten:
Aufnahmepolitik der sogenannten Staatengemeinschaft: Auf den UNHCR-Appeal hin, 30.000 Syrische Flüchtlinge aufzunehmen, sind von den Staaten insgesamt rund 18.000 plus eine nicht begrenzte Zahl von den USA zugesagt worden. Da sind allerdings die 10.000 Bundesprogramm-Fälle von Deutschland sowie 1.500 privat Eingereiste schon enthalten, genauso wie 1500 Fälle „private sponsorship“ in Kanada. Schweden hat 1.200 zugesagt, Norwegen 1.000, Frankreich, Finnland, Österreich und Australien je 500, restliche Zusagen sind kaum noch der Rede wert.
Genaueres hier: <link http: www.resettlement.eu news crisis-syria>
www.resettlement.eu/news/crisis-syria
Informationen zum Aufnahmeprogramm des Bundes:
Bei ihrer Konferenz im Dezember 2013 hatten die Innenminister von Bund und Ländern die Aufnahme von weiteren 5.000 Menschen aus der syrischen Krisenregion beschlossen (<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Beschluss im Wortlaut). Diese 5.000 Menschen sind noch längst nicht alle da. Allerdings nehmen viele Bundesländer inzwischen keine Anträge mehr an, denn die Zahl der Interessenten übersteigt bei Weitem die zur Verfügung gestellten Plätze – was zu erwarten war. Das sieht nun auch die Politik ein: Vermutlich wird eine neue Bund-Länder-Regelung Ende März 2014 beschlossen – siehe dazu die gemeinsame <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Presseerklärung von Bundes- und einigen Länderministern vom 27.2.2014.
Informationen zu den Aufnahmeprogrammen der Länder:
Basierend auf einem Bundestagsbeschluss vom 28.06.2013 hatten fast alle Bundesländer im Herbst letzten Jahres beschlossen, über eigene Länderprogramme Menschen aus der Krisenregion aufzunehmen. Die Antragsfrist für die Aufnahme ist in den meisten Bundesländern Mitte/Ende Februar abgelaufen. (In Bremen galt ursprünglich der 9.3., Thüringen 10.3., in Sachsen-Anhalt, NRW und Saarland Ende März 2014). Nun haben die ersten Bundesländer Verlängerungen beschlossen: In Hessen gilt nun der 31.5.2014, in Baden-Württemberg der 31.7.2014 (mit Deckelung auf nochmal max. 500 Personen), in Schleswig-Holstein und Niedersachsen der 30.9.2014. In Berlin gilt die Regelung „bis auf Weiteres“ fort.
An den restriktiven Mindestbedingungen für die Aufnahme wurde bislang aber nichts geändert. Weil die Kriterien von den Ländern sehr eng gefasst wurden, konnten so bislang nur wenige hundert Personen einreisen. Die geforderte Verpflichtungserklärung und andere Hürden führten dazu, dass allenfalls wohlhabende Familien eine Chance hatten, ihre Verwandten über diese Regelung zu sich zu holen.
Die (teilweise fortgeltenden) Länderregelungen enthielten/enthalten folgende Mindestbedingungen:
- Zuzug nur zu Verwandten in Deutschland, die einen deutschem Pass oder eine reguläre Aufenthaltserlaubnis als Syrer besitzen und mindestens seit 1.1.2013 hier leben. Menschen ohne syrische Staatsangehörigkeit (z.B. syrische Kurden) konnten bislang lediglich in Thüringen einen Antrag stellen.
- Die aufzunehmenden Personen müssen sich in Syrien oder den Anrainerstaaten befinden, wozu die Bundesländer auch Ägypten zählen. Personen, die sich in EU-Staaten aufhalten, sind von der Aufnahme ausgeschlossen.
- Begünstigt sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder. In einigen Ländern konnten explizit auch weitere Personensorgeberechtigte dieser Kinder aufgenommen werden.
- Die Angehörigen in Deutschland müssen unterschreiben, dass sie sämtliche Lebensunterhaltskosten aller Flüchtlinge hier tragen (über eine verbindliche Verpflichtungserklärung). In den meisten Bundesländern konnten sich auch Dritte (Freunde, Bekannte, Organisationen) zur Kostenübernahme verpflichten. Die Ausländerbehörden führen eine Bonitätsprüfung durch [nbsp]zum Nachweis, dass die Verpflichtungsgeber über ausreichendes Einkommen für die Familie hier und die nachziehenden Verwandten verfügten. Die finanzielle Hürde (Bonitätsprüfung) für die Angehörigen wurde von den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Im Regelfall gilt: Die Angehörigen müssen den Unterhalt der nachziehenden Personen zusätzlich zu ihrem eigenen Bedarf ("Pfändungsfreigrenze") sicherstellen können. In einigen Ländern bzw. Fallkonstellationen waren/sind die Anforderungen geringer.
- In mindestens acht Ländern (Brandenburg, Berlin, Bremen, NRW, Sachsen Anhalt, Thüringen, in Härtefällen auch Rheinland-Pfalz und für bis zu 365 Personen auch Hessen), waren die Kosten für die Krankenversorgung von der Verpflichtungserklärung ausgenommen: Die Betroffenen haben danach Anspruch auf Krankenversorgung über das Sozialamt, nach §§ 4 und 6 AsylbLG (<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Muster Verpflichtungserklärung aus NRW). Trotz Verlängerung hält Hessen an der Deckelung auf 365 Personen fest. Die Länder, die die Krankenkosten nicht übernehmen (ausdrücklich Sachsen und Meckl.-Vorpommern), stellten die Verpflichtungsgeber vor ein großes Problem, weil die nachziehenden Verwandten keine Chance auf den Abschluss einer Krankenversicherung haben. Die Bezahlung sämtlicher Kosten im Krankheitsfall stellt für jeden Verpflichtungsgeber ein ruinöses Risiko dar. Weitere Informationen zu <link http: www.ggua.de fileadmin downloads tabellen_und_uebersichten verpflichtungserklaerung-neu.pdf _blank> Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung sind auf der Seite der GGUA Münster zu finden.[nbsp]
- Die Antragsfristen beziehen sich zum Teil ausdrücklich nicht auf die Meldung bei der Ausländerbehörde, sondern die Visumsantragstellung bei der deutschen Botschaft! Sie sind schon deshalb ein Problem, weil der Zugang zu den Botschaften in den Anrainerstaaten Syriens nur unzulänglich gewährleistet ist: Termine zur Visumsbeantragung werden häufig auf Monate hinaus nicht erteilt, manche Menschen stehen vor verschlossenen Türen. Ein Verfahren, dass das Auswärtige Amt in einem <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Merkblatt festgehalten hat, sollte Abhilfe schaffen: Danach beantragen die Angehörigen in Deutschland die <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Vorabzustimmung zur Visumserteilung bei der örtlichen Ausländerbehörde, die Behörde schickt das Papier zur entsprechenden Botschaft und diese lädt wiederum selbst die Angehörigen vor Ort zu einem Termin ein. In der Praxis lief das Verfahren dennoch teilweise mehr als schleppend.
Insgesamt hatten 15 Bundesländer Aufnahmeanordnungen erlassen, zuletzt Sachsen im November 2013 (mit einer sehr kurzen Antragsfrist Ende Februar 2014). Gar keine Aufnahmeanordnung gab es in Bayern. Bayern verwies auf das Aufnahmeprogramm des Bundes, aber auch der bayerische Anteil daran wurde nicht aufgenommen (siehe <link http: www.sueddeutsche.de bayern fluechtlinge-aus-syrien-arme-muessen-draussen-bleiben-1.1898507 _blank> Süddeutsche Zeitung vom 26.02.2014).
Verlängerungen: <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Hessen auf den 31.05.; <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente> Baden-Württemberg (+<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente>Pressemitteilung BW) auf den 31.7., <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Schleswig-Holstein auf 31.9., <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Niedersachsen bis 30.9., <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Berlin „bis auf Weiteres“
Länder-Aufnahmeanordnungen: <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Baden-Württemberg (+<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Merkblatt BW), <link http: www.bravors.brandenburg.de sixcms _blank> Brandenburg (+<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Erlass), <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Bremen, <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Berlin (+<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>ABH-Info), <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Hamburg, <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Hessen, <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Meckl.-Vorpommern, <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Niedersachsen (+<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Anwendungshinweise NDS), <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Nordrhein-Westfalen (<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Merkblatt NRW), <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Rheinland Pfalz (+<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Anschreiben RLP), <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Saarland, <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Sachsen, <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Sachsen-Anhalt (+<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Umsetzungsregelung), <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Schleswig-Holstein, <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Thüringen (+<link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank>Merkblatt TH) [nbsp] [nbsp]
erste Presseankündigungen Herbst 2013: <link http: www.stmi.bayern.de med pressemitteilungen pressearchiv index.php _blank> Bayern, <link http: www.im.baden-wuerttemberg.de de meldungen _blank> Baden-Württemberg, <link http: www.senatspressestelle.bremen.de sixcms _blank> Bremen , <link http: www.regierung-mv.de cms2 regierungsportal_prod regierungsportal de im _blank> Mecklenburg-Vorpommern, <link http: www.mi.niedersachsen.de portal _blank> Niedersachsen, <link http: www.mik.nrw.de presse-mediathek aktuelle-meldungen aktuelles-im-detail news nrw-nimmt-mehr-syrische-fluechtlinge-auf-als-bisher-vorgesehen-innenminister-jaeger-wir-muessen.html _blank> Nordrhein-Westfalen, <link http: www.proasyl.de fileadmin fm-dam images pm_gruenes_licht_vom_bundesinnenministerium_-_land_darf_weitere_syrische_fluechtlinge_aufnehmen.pdf pm gruenes licht vom bundesinnenministerium land darf weitere syrische fluechtlinge> Rheinland-Pfalz, <link http: www.thueringen.de th3 tim aktuell presse index.aspx _blank> Thüringen, <link http: www.saarland.de sid-00722c2b-1d37f54d _blank> Saarland, <link http: www.berlin.de sen inneres presse archiv _blank> Berlin, <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Sachsen [nbsp] Presseäußerung des Innenministers von <link http: www.moz.de nachrichten brandenburg artikel-ansicht dg _blank> Brandenburg
Parlamentsbeschlüsse Herbst 2013 <link http: www.save-me-kampagne.de files dokumente _blank> Hessen,
Mehr Informationen zur Entwicklung bei:
Andrea Kothen, PRO ASYL e.V., 60069 Frankfurt / Main, <link http: www.proasyl.de>www.proasyl.de,
Tel. 069-242314-35 (Mo+Di), Mobil +49-178-1732568 (Mi+Do bis 13 Uhr)
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UNHCR:
Wer die aktuellen Zahlen zu den registrierten syrischen Flüchtlingen in der Region wissen will, ist mit <link http: data.unhcr.org syrianrefugees regional.php externen link in neuem>dieser UNHCR-Website, die die Flüchtlingszahlen für die Region, Ägypten, Libanon, Irak, Türkei und Jordanien angibt, immer auf dem neuesten Stand.
UNHCR hat eine Hotline freigeschaltet, bei der es Informationen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge gibt:
Die Telefonnummer lautet: 030-202 202 21
Mo. bis Fr. 10 – 12 Uhr und 15 – 17 Uhr
Mehr Informationen zum UNHCR-Aufnahmeprogramm: <link http: www.unhcr.de unhcr in-deutschland aufnahmeprogramm-syrien.html>
www.unhcr.de/unhcr/in-deutschland/aufnahmeprogramm-syrien.html
Bezüglich aller aktuelle Informationen empfiehlt es sich, regelmäßig auf die UNHCR-Webseite zu schauen: <link http: www.unhcr.de>www.unhcr.de
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Allgemeine Informationen zur Visumserteilung:
Hinsichtlich der Einreise nach Deutschland gibt es grundsätzlich zweckgebundene Visa Möglichkeiten:
- Familienzusammenführung
Der Familiennachzug zu Ausländern ist geregelt nach §29 des AufenthG. Dies gilt in der Regel nur für Mitglieder der Kernfamilie (EhepartnerIn und minderjährige Kinder). Jedoch trifft die Regelung nur, wenn der Aufenthaltstitel der hier lebenden Person die Familienzusammenführung zulässt. Dementsprechend wird ein Familiennachzug nach § 25 Abs. 4-5, §25a Abs. 1-2, §104a Abs. 1 Satz 1 und §104b AufenthG nicht gewährt.
- Blue-Card Regelung
Die Blue-Card Regelung bezieht sich auf die Einreise als StudentIn oder hochqualifizierte Fachkraft nach Deutschland und ist geregelt im § 19a des AufenthG. Voraussetzung ist ein Studienplatz oder ein gut bezahltes Arbeitsplatzangebot.
- Schengen-Visum
Generell besteht die Möglichkeit mittels eines Besuchsvisum nach Deutschland einzureisen, jedoch muss hier die Rückkehrmöglichkeit und die Rückkehrbereitschaft des Reisenden dargestellt werden. Ebenso müssen die nötigen fiananziellen Mittel für den Zeitraum des Aufenthaltes nachgewiesen werden. Gesetzlich verankert ist das Visum im § 6 des AufenthG.
Relevante Adressen der Deutschen Botschaften und Konsulate in syrischen Nachbarstaaten finden sie <link http: www.frsh.de fileadmin pdf botschaften_und_konsulate_syrische_nachbarstaaten.pdf herunterladen der datei>hier.
Das Deutsche Rote Kreuz hat eine empfehlenswerte Broschüre<link http: www.asyl.net fileadmin user_upload redaktion dokumente publikationen visum_internet.pdf externen link in neuem> "Das Visumsverfahren zum Vorüberheneden Aufenthalt" mit Informationen zur Visumsbeantragung u.a. zur Familienzusammenführung herausgegeben, die <link http: www.asyl.net fileadmin user_upload redaktion dokumente publikationen visum_internet.pdf externen link in neuem>hier heruntergeladen werden kann.
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