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    02.08.2011

    Tigran darf bleiben!

    Kritik an engen Altersgrenzen der neuen Bleiberechtsregelung für Jugendliche

    Der Einsatz vieler verschiedener Menschen, Parteien und Organisationen für den 14jährigen Tigran aus Stockelsdorf und seine Familie, die morgen nach Armenien ausreisen sollte, hat sich gelohnt. Justizminister Emil Schmalfuß hat die humanitäre Härte erkannt, die eine Ausreise insbesondere für Tigran - der mit drei Jahren nach Deutschland kam - und seine hier geborene 8jährige Schwester bedeutet hätte. Der Minister hat nun eine frühere Entscheidung revidiert und dem Härtefallantrag stattgeben. Tigran erhält damit eine Aufenthaltserlaubnis nach §23a. Seine Familie kann zunächst bis zu seiner Volljährigkeit bleiben.
    Eigentlich soll die kürzlich in Kraft getretene Bleiberechtsregelung für Jugendliche solche Fälle lösen. Sie bietet lange hier lebenden gut integrierten Jugendlichen die Möglichkeit ein Bleiberecht zu erhalten, auch unabhängig von evtl.  ausländerrechtlichen Verstößen der Eltern. Der Haken: einen Antrag können sie nur im Alter zwischen 15 und 20 stellen. Tigran fehlen noch 5 Monate bis zum 15. Geburtstag.
    Daran, dass Tigran gut integriert ist, besteht offenbar kein Zweifel. Lehrer, Nachbarn, Mitschüler und sein Sportverein in Stockelsdorf haben sich mit Kundgebung, Webseite und per facebook für ein Bleiberecht für Tigran eingesetzt.
    Dieser Fall macht einmal mehr deutlich, dass auch die Bleiberechtsregelung für Jugendliche nachgebessert werden muss, um solche Härtefälle zu vermeiden. Wie für Tigran und seine Schwester ist Deutschland für viele Kinder und Jugendliche ihr einziges Zuhause - auch wenn sie noch nicht 15 sind.
    Eine humanitäre Lösung für langjährig Geduldete braucht eine  Bleiberechtsregelung, die generös ist und sich an der Lebensrealität der in Schleswig-Holstein und Deutschland lebenden Flüchtlinge orientiert.
    Tigran und seine Familie können nun erstmal aufatmen. Auf Facebook danken sie allen, die ihnen zur Seite gestanden haben.

    gez. Astrid Willer, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V, Tel.: 0431-735000,

    Zum Hintergrund:
    Presseerklärung des Justizministeriums. Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.schleswig-holstein.de/MJGI/DE/Service/Presse/PI/2011/Integration/110802mjgiAbschiebestopp.html
    Webseite der Stockelsdorfer UnterstützerInnen: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.tigran-muss-bleiben.de.vu/
    Informationen zum Bleiberecht: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.frsh.de/seiten-im-hauptmenue/themen/bleiberecht/

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