Die schleswig-holsteinische Landesaufnahmeanordnung für syrische Familienangehörige (L-AAO), gültig zuletzt bis 30.06.2020, wurde mit Anordnung vom 29.06.2020 gemäß § 23 Abs. 1 AufenthG vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein bis zum 31.12.2020 erneut verlängert.
Es handelt sich um die Verlängerung der Aufnahmeanordnung vom <link artikel erlass-zur-aufnahme-syrischer-fluechtlinge-in-sh _blank external-link-new-window external link in new>28.8.2013, die zuletzt am <link https: www.frsh.de artikel syrien-angehoerigen-aufnahme-10-verlaengerung external-link-new-window external link in new>17.12.2019 verlängert wurde. Begünstigte sind syrische Staatsangehörige, die innerhalb Syriens oder in einem Anrainerstaat auf der Flucht sind.