Das „Fachgremium Geflüchtete Frauen“ setzt sich seit seiner Gründung 2016 inhaltlich und fachlich mit der Unterbringungs-, Versorgungs- und Lebenssituation sowie den Integrationszugängen und besonderen Bedarfen von geflüchteten Frauen in Schleswig-Holstein auseinander.
Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Entscheidung der Landesregierung Schleswig-Holstein für ein humanitäres Landesaufnahmeprogramm für besonders Schutzbedürftige mit dem Schwerpunkt Frauen und ihrer Kinder begrüßt das Fachgremium sehr und bietet an, die Durchführung von seiner Seite aus zu unterstützen.
Die Gestaltung der voraussichtlich im September 2019 startenden Aufnahme der 500 Frauen und ihrer Kinder mit etwa 125 Personen pro Jahr über das geplante Humanitäre Landesaufnahmeprogramm erfordert in der Umsetzung bestimmte Standards zu denen das Fachgremium sich in seiner umfangreichen Stellungnahme vom 6. Mai 2019 äußert.
Unterzeichnenede der Stellungnahme sind:
- LAG Gleichstellungsstelle SH
- Landesverband Frauenberatung SH
- Beauftragter für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen SH
- Landesfrauenrat SH
- LAG Autonomer Frauenhäuser SH
- Flüchtlingsrat SH
- LAG Mädchen und junge Frauen in der Jugendhilfe SH
- Der Paritätische SH
- Frauennetzwerk zur Arbeitssituation
- IQ Netzwerk Schleswig-Holstein
- Frauenwerk der Nordkirche
- contra- Fachstelle gegen Frauenhandel SH
- Diakonie SH
- AWO Interkulturelle SH
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein trägt die Stellungnahme mit. Wir bedauern allerdings, dass sich das Fachgremium Geflüchtete Frauen in seiner Gesamtheit nicht entschließen konnte, die Forderung des Flüchtlingsrats mitzutragen, dieses Landesprogramm als eine regelmäßige Aufnahmequote des Landes zu etablieren und es nicht auf eine nur einmalige politische Aktion zu reduzieren.
Download: Stellungnahme des Fachgremiums Geflüchtete Frauen v. 6.5.2019