Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V. sowie das vom Flüchtlingsrat koordinierte <link https: www.iq-netzwerk-sh.de external link in new>IQ Landesnetzwerk Schleswig-Holstein begrüßen die Erleichterungen des Anerkennungsverfahrens für ausländischen Abschlüsse in Schleswig-Holstein sehr.
Besonders die Änderung des § 5 a) Absatz 2 Satz 1, wonach die Übermittlung von Unterlagen in Kopie oder in elektronischer Form zulässig ist, stellt eine erhebliche Erleichterung des Verfahrens dar. Ungeklärt bleibt jedoch die Frage, ob diese Regeln nur für Anträge von im Ausland ansässigen Personen oder auch von Antragsteller*innen im Inland gelten.
Weiterhin ungeklärt bleibt die Frage der Übersetzung. Wie wird mit Blick auf die in Satz 3 (jetzige Fassung) geforderte Übersetzung („Die Übersetzungen sind von öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscherinnen (…) erstellen zu lassen.“) verfahren, wenn es sich um im Ausland ansässige Antragsteller*innen handelt?
Beratungsanspruch:
Sinnvoll aus unserer Sicht ist, dass der Beratungsanspruch für die Ratsuchenden lt. §19 der jetzigen Fassung des Gesetzes auch in der Gesetzesänderung in § 18 beibehalten wird.
Um diesem Anspruch jedoch nachhaltig gerecht zu werden, braucht es eine qualifizierte Beratungsstruktur. Diese beinhaltet Beratungsexpertise nicht nur im Bereich des Anerkennungsverfahrens, sondern auch Erfahrungen in der Beratung ausländischer Fachkräfte. Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des IQ Netzwerks in Schleswig-Holstein ist bereits ein fest etabliertes und zielführendes Netzwerk, die seit Jahren mit erfahrenen Berater*innen im Land verankert ist. Diese Beratung wird aktuell durch das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) aus ESF-Mitteln (BUND) und Bundesmitteln bis zum 31.12.2022 gefördert (<link http: www.iq-netzwerk-sh.de>www.iq-netzwerk-sh.de).
Um die Nachhaltigkeit der Beratung darüber hinaus zu ermöglichen, sollte geprüft werden, ob die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung als Angebot im Rahmen des BQFG SH verstetigt werden kann. Damit würde dieses auch im Hinblick auf die Fachkräfteeinwanderung wichtige und effizient ausgestaltete Angebot ab 2023 nachhaltig gewährleistet.
gez. Kirstin Stecker, Farzaneh Vagdy-Voß, <link>office@frsh.de, <link>iq-netzwerk@frsh.de,