Wir begrüßen die Befassung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages SH mit der Situation von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung u.a. auf Grundlage der Anträge von FDP 20/3451, SPD 20/3491 und SSW 20/3496 und freuen uns, dass der Appell von Juli 2025 der Netzwerke Alle an Bord! – Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete und B.O.A.T. Beratung.Orientierung.Arbeit.Teilhabe sowie der Handwerkskammer Lübeck auf offenen Ohren getroffen ist.
Gern haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Landtag den Antrag der Fraktionen CDU und Die Grünen „Planungssicherheit für Menschen mit Perspektive – Integration durch Ausbildung und Berufstätigkeit“ Drucksache 20/3463 einstimmig angenommen hat und die Auseinandersetzung mit dem Thema durch die Befassung im Innen- und Rechtsausschuss andauert.
Gesellschaftlich wie politisch ist die Befassung überfällig, da für Gesellschaft, Unternehmen und Geflüchtete vollkommen unverständlich ist, warum Menschen abgeschoben werden, obwohl sie arbeiten oder in Ausbildung sind. Die Petition „Keine Abschiebung aus Arbeit“, die Reaktionen auf den oben erwähnten Appell sowie die allgemeine mediale Berichterstattung belegen dies. Auch aktuelle Aussagen aus der Politik wie von Wirtschaftsminister Madsen oder Sozialministerin Touré verweisen auf das gesellschaftliche Unverständnis und die fatale Entwicklung hin zu vermehrten Abschiebungen aus Ausbildung und Arbeit.[1]
1. Abschiebungen aus Ausbildung und Arbeit
Geflüchtete, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder in Ausbildung sind, haben oft einen herausragenden Integrationsweg hinter sich. Sie haben die Sprache gelernt, bürokratische Hürden überwunden und sich auch sozial integriert. Sie sind ein Teil der Gesellschaft, der nicht wegzudenken ist. Wir alle profitieren von zahllosen migrantischen und geflüchteten Arbeitenden, sei es in Arztpraxen, im Krankenhaus, im Kindergarten, der Lebensmittelbranche, Gastronomie, Logistik, oder Reinigung. Migration ist längst Teil unserer Gesellschaft, die nur aufgrund der Beteiligung und Anstrengungen dieser Personen funktioniert.
Trotzdem kommt es immer wieder zur Abschiebung von Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung. Für Geflüchtete sind diese Abschiebungen eine Katastrophe! Nachdem sie alle Hürden überwunden haben, trotzdem abgeschoben zu werden und alles zu verlieren, was sie sich aufgebaut haben, ist bar jeder Menschlichkeit.
Auch für die betroffenen Betriebe ist die Abschiebung von Mitarbeitenden katastrophal. Geflüchtete Mitarbeitende werden eingearbeitet, der Betrieb investiert Zeit und Ressourcen in sie, teilweise auch um bürokratische Hürden zu überwinden – und steht im Falle einer Abschiebung plötzlich ohne Mitarbeitenden da. Bei Auszubildenden ist dieser Verlust sogar noch höher, da sich eine Ausbildung für den Betriebe erst auf lange Sicht lohnt.
Auch für die deutsche Wirtschaft insgesamt sind diese Abschiebungen angesichts des Fachkräftemangels absurd. Laut IHK stellt der Fachkräftemangel „zum zweiten Quartal 2024 das größte Geschäftsrisiko der befragten Unternehmen in Schleswig-Holstein dar.“[2] In einem Interview mit der Online Reaktion vom WT-SH sagte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen: „Allein durch den demographischen Wandel erwarten wir in Schleswig-Holstein ein Fachkräftedefizit von 180.000 Menschen.“.[3]
Zahlreiche Angebote und Bemühungen geflüchtete Menschen sowie internationale Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, zeigen dass das Problembewusstsein da ist und das Potential von Fach- und Arbeitskräften ausländischer Herkunft erkannt wurde. Dass die Abschiebeoffensive und die teils haarsträubende Auslegung von Erlassen und Gesetzen trotzdem dazu führt, dass die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten torpediert wird, ist nicht nur menschenrechtlich hochproblematisch, sondern auch aus finanzieller, fiskalischer und ökonomischer Sicht nicht nachvollziehbar.
Anstrengungen von Seiten des Landes (Welcome-Center SH, Alle an Bord! – PAM als Teil vom Landesprogramm Arbeit), der EU und dem Bund (WIR - Netzwerk – in Schleswig-Holstein durch das Netzwerk B.O.A.T., Integration durch Qualifizierung - IQ) und den entsprechenden Projekten, sowie das Engagement von Betroffenen und betroffenen Arbeitgebenden, werden durch das rücksichtslose Abschieben von Geflüchteten zunichtegemacht. Die vorbildliche Integration vieler Betroffener, die schnelle Vermittlung durch Integrationsnetzwerke und die gute Arbeit von Beratungsnetzwerken wird damit unterminiert.
Die zentrale Positionierung dieses ökonomischen Arguments stellt nicht die Priorität des Flüchtlingsrates dar, der sich für Schutz und Asylrecht auch unabhängig von Arbeitsfähigkeit einsetzt. Sie soll jedoch unsere Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Parteien ihre eigenen Logiken und die oft vorgebrachte Priorität von Wirtschaftlichkeit über Bord werfen und Maßnahmen ergreifen, die rechte und migrationsfeindliche Narrativen bedienen und sowohl dem Wohlergehen der Bundesrepublik, dem gesunden Menschenverstand und den Interessen der Betroffenen diametral entgegen stehen.
Die Optionen von Arbeits- und Bildungsmigration zur Erlangung neuer Perspektiven und Sicherheit wurde auch von der UN als bedeutenden Faktor für Schutz und Flucht erkannt. Dies schlägt sich im Konzept der komplementären Wege (complementary pathways) nieder, das neben humanitären Wegen und Resettlement auch Migration über Bildungswege, Beschäftigung, Familiennachzug sowie Stipendien als Wege zu internationalem Schutz aufzählt.[4] Solche Wege werden bereits aktiv von Schutzsuchenden und Migrant*innen genutzt und dürfen nicht aus symbolpolitischen Gründen eingeschränkt werden.
Es gibt unzählige Studien über die Bedeutung von Arbeit für die Integration und die mentale Gesundheit. Gleichzeitig ist es für den sozialen Zusammenhalt förderlich, wenn Geflüchtete arbeiten und nicht gezwungen sind, Leistungen vom Staat zu erhalten. Dafür notwendig wären die konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze und Erlasse sowie eine Weiterentwicklung entsprechend der vorgebrachten Anträge:
1.1. Möglichkeiten auf Landesebene
Ausbildung vor Abschiebung
Viel zu oft ist es in diesem Ausbildungsjahr vorgekommen, dass Ausbildungsduldungen nicht erteilt wurden, obwohl Geflüchtete einen Ausbildungsplatz hatten. Die Priorität von Abschiebung vor Ausbildung muss daher umgekehrt werden. Anträge auf Ausbildungsduldungen und Arbeitserlaubnisse müssen priorisiert bearbeitet werden und Ausländerbehörden müssen Geflüchtete, die in der Gestattung eine Ausbildung angefangen haben, über die Möglichkeit der Ausbildungsduldung informieren.
Wir begrüßen daher den Hinweis im Antrag von CDU und die Grünen auf konsequente Umsetzung der bestehende Gesetzeslage, die die Erteilung von Bleibeperspektiven (wie Ausbildungsduldung) vor der Einleitung konkreter Abschiebemaßnahmen ermöglicht. Darüber hinaus sollte vor der Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geprüft werden, ob eine Bleibeperspektive besteht. Wie im Antrag des SSW formuliert, sollte während der Prüfung von Anträgen auf § 60c AufenthG oder § 16g AufenthG auf Abschiebemaßnahmen verzichtet werden und ihre Einleitung zurückgestellt werden.
Laut Beratungserlass ist es Ziel der Landesregierung „die Wahrnehmung der gegebenen und noch zu erwartenden aufenthaltsrechtlichen Chancen möglichst vielen Menschen zu ermöglichen“. Unserer Erfahrung nach, werden aber die dafür notwendigen, und im Beratungserlass erwähnten Handlungen von den Zuwanderungsbehörden nicht flächendeckend umgesetzt. Hier sollte auf eine Harmonisierung der von der Landesregierung beschriebenen Ziele und dem Handeln der Zuwanderungsbehörden hingewirkt werden, um die notwendige Beratung gegenüber Geflüchteten auch konsequent umzusetzen. Gegebenenfalls ist dafür eine Präzisierung des Beratungserlasses entsprechend des beschlossenen Antrags und der Vorschläge aus den Fraktionen notwendig.
Im Zuge dessen würden wir es begrüßen, wenn die vom SSW eingebrachte priorisierte Bearbeitung von Ausbildungsanträgen im Sommer, sowie den allgemeinen Abbau bürokratischer Hürden ebenfalls aufgenommen würde. Dies ist, angesichts der seit Jahren bestehenden Überlastungsklagen der Behörden, den enormen Bearbeitungszeiten, hohen Reibungsverlusten und hohen Rechtsmittel- und Prozessrisiken, dringend geboten.
Klarheit und positives Ermessen für Zuwanderungsbehörden
Bei Fragen der Identitätsklärung sollten positive Ermessenspielräume stärker genutzt werden und die Mitarbeitenden der Zuwanderungsbehörden durch eine entsprechende Formulierung im Erlass abgesichert werden.
Dies gilt ebenfalls für die Vorduldungszeit, hier besteht bereits die Möglichkeit eine Ausbildungsduldung vor Ablauf der Vorduldungszeit zu erteilen, damit diese Möglichkeit öfter genutzt wird, sollte die Landesregierung die Erteilung bei Abwesenheit weiterer Vorbehalte zum Regelfall erklären.
Neben einem Erlass, der die Auslegung auf Landesebene regelt, wäre außerdem die Anregung einer verbesserten Gesetzgebung auf Bundesebene wünschenswert.
1.2. Änderungsbedarf auf Bundesebene
Konkrete Bedarfe bestehen in folgenden Bereichen:
- Identitätsklärung (§ 60c AufenthG und § 16g AufenthG)
- Abschaffung von Identitätsklärungsfristen (§§ 60 c Abs. 2 Ziff. 3, 60 d Abs. 1 Ziff. 1 AufenthG,
Um die Entscheidungspraxis in den Zuwanderungsbehörden für die Sachbearbeitenden besser abzusichern, wäre insbesondere die Vereinfachung der Regelungen bei der Identitätsklärung wünschenswert, die auch der SSW angebracht hatte. Konkrete Formulierungsvorschläge sind in der Stellungnahme der Arbeitsmarktnetzwerke Alle an Bord! – PAM und B.O.A.T zu finden. Es geht dabei nicht um die Duldung gefälschter Dokumente oder Identitätstäuschung; es sollten jedoch realistische Standards an die Betroffenen gestellt werden und Mitwirkungspflichten nicht als Vorwand für eine Ablehnung verwendet werden.
- Vorduldungszeit (§§ 60c, 16 g, 60 d, 25a AufenthG)
- Abschaffung von „Vorduldungszeiten“, z.B. in §§ 25 a (nachhaltige Integration Jugendlicher und junger Erwachsener), 60 c (Ausbildungsduldung), 16 g (Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis), 60 d (Beschäftigungsduldung) AufenthG
Vorduldungszeiten sorgen immer wieder für erhebliche Unsicherheiten bei Betroffenen, Arbeitgebern und Ausbildungsgebern und Klärungsbedarfe mit zusätzlichem Arbeitsaufwand für alle Beteiligten. Es stößt auf Unverständnis, wenn die Gesetze einerseits Wege der Integration durch Ausbildung und Arbeit öffnen und gleichzeitig Hürden aufstellen, um genau diese Integration zu verhindern. Wir regen deshalb an, sich für eine generelle Abschaffung von Vorduldungszeiten einzusetzen. Zumindest müsste klargestellt werden, dass die Prüfung von Aufenthaltsverfestigungen durch Integration die Ausstellung einer Fiktionsbescheinigungen bzw. Duldung, etwa als „Verfahrensduldung“, einschließlich etwa erforderlicher Arbeitserlaubnisse, begründet.
- Ausbildung vor Abschiebung
- Abschaffung von Ausschlussgründen der „bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen“, wie in § 60 c Abs. 2 Ziff. 5 AufenthG zur Ausbildungsduldung
Die gesetzliche Regelung, die die Ausstellung einer Ausbildungsduldungen bei bereits begonnen Abschiebemaßnahmen verhindert, sollte gestrichen werden. Das würde den Vorrang von Ausbildung und Arbeit vor Abschiebung abbilden. Auch hier stehen in der Stellungnahme von Alle an Bord! – PAM und B.O.A.T. konkrete Formulierungsvorschläge.
- Spurwechsel
- Abschaffung des „Spurwechselverbots“, zumindest Reduzierung auf den ursprünglichen Zweck (Sanktionierung einer „Umgehung“ des Visumverfahrens“ durch Einreise ohne Visum, Schaffung von Voraussetzung für einen anderen Aufenthaltstitel) mit Öffnung für Ermessensentscheidungen
Eine Bundesratsinitiative könnte außerdem dazu genutzt werden das „Spurwechselverbot“ abzuschaffen oder zumindest zu öffnen. Ein Spurwechselverbot ist allenfalls unter Berücksichtigung seines ursprünglichen Zwecks (Sanktionierung einer „Umgehung“ des Visumverfahrens“ durch Einreise ohne Visum, Schaffung von Voraussetzung für einen anderen Aufenthaltstitel) nachvollziehbar. In den meisten Fällen ist die Umgehung eines Visumsverfahrens aber gar nicht gegeben, sondern die Geflüchteten machten sich begründete Hoffnungen auf eine Schutzgewährung. Das Spurwechselverbot sollte deshalb zumindest auf Fälle beschränkt sein, in denen Asylverfahren von Anfang an aussichtslos waren, was regelmäßig zu einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ führt. Die Öffnung des Spurwechselverbots sollte mindestens für ein Ermessen der Behörden geöffnet werden.
- Vereinfachung § 16g AufenthG
- Ausnahme für § 16g AufenthG von der Lebensunterhaltssicherung, die durch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG vorgeben sind
Die Hürden der Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG ist derzeit enorm hoch, weshalb nur wenige Personen davon profitieren. Hier sollte neben den oben genannten Änderungen mit Blick auf Identitätsklärung auch die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung gestrichen werden. Außerdem sollte ein BAföG Anspruch ermöglicht werden.
Bei der rechtlichen Ausgestaltung ist zu beachten, dass Unternehmen und Betriebe aufgrund der komplexen bürokratischen und rechtlichen Vorgänge überfordert sind und sich insbesondere bei Komplikationen schnell zurückziehen. Unsicherheit, Komplexität, Intransparenz und Bürokratie schrecken Ausbildungsbetriebe ab, Geflüchtete überhaupt auszubilden, was allen Interessen an einer schnellen und umfassenden Integration zuwiderläuft. Rechtssichere und verlässliche Lösungen sind daher sowohl im Interesse der Auszubildenden wie auch der Betriebe.
Die Komplexität des Aufenthaltsrechts mit unzähligen Hürden, Ausnahmen und Ausnahmen zu Ausnahmen hat mittlerweile ein Ausmaß erreicht, das selbst Spezialisten den Umgang mit der Materie schwer macht. Der Bedarf an Vereinfachung zur Beschleunigung zeigt sich unter anderem gerade in der hier vorliegenden Initiative und den eingebrachten Änderungsanträgen.
Der Flüchtlingsrat pflichtet deshalb ganz besonders dem letztgenannten Punkt des Antrags der SSW-Fraktion bei, der insgesamt den Abbau bürokratischer Hürden fordert und darauf hinweist, dass besonders auf Bundesebene entsprechende Gesetze vereinfacht und deutlicher formuliert werden müssen, um eine Handlungssicherheit zu gewährleisten und eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.
Die derzeitige, allgemeine Kritik an einer überbordenden Gesetzgebung und Bürokratie in Deutschland gilt auch und insbesondere für das Aufenthaltsrecht. Einfache, klare und übersichtliche Gesetze auf Bundesebene schaffen nicht nur Transparenz und Vertrauen für Geflüchtete, sondern erleichtern und beschleunigen auch die Bearbeitungsprozesse. Ebenso sind einfache, klare und übersichtliche Regelungen unverzichtbar im Hinblick auf die Ziele der Entbürokratisierung.
Im Zuge eines Einsatzes der Landesregierung für Änderungen auf Bundesebene, wäre daher auch der Einsatz für eine grundsätzliche Vereinfachung und Überarbeitung des Aufenthaltsrechts wünschenswert, um die zunehmende Komplexität und Unübersichtlichkeit, die unter anderem durch fristgebundene Regelungen und Ausnahmen entsteht, zu reduzieren. Hierbei sollte insbesondere auf die weitestgehende Abschaffung von Hürden und auf die Öffnung von Ermessensspielräumen Gewicht gelegt werden.
2. Beschäftigungsverbote von Geflüchteten
Aufgrund des jetzt schon akuten und steigenden Fach- und Arbeitskräftemangels ist es nicht verständlich, warum es überhaupt Einschränkungen für Geflüchtete beim Arbeitsmarktzugang gibt. Dementsprechend begrüßen wir den Antrag der SPD-Fraktion, die eine Beschäftigungserlaubnis vom ersten Tag an fordert. Ein solche Abschaffung von Arbeitsverboten wäre ein wichtiges Signal und käme einigen Schutzsuchenden sehr zugute. Da Sprachbarrieren jedoch eine unmittelbare Aufnahme von Arbeit oft erschweren, empfehlen wir den Fokus auf die nachhaltige Integration zu richten und zukunftsgerichtete Chancen zu bieten. Denn derzeit werden zahlreiche Menschen abgeschoben, die bereits seit Jahren in Deutschland und Schleswig-Holstein leben, teilweise Musterbeispiele für gelungene Integration sind und sich in Arbeit oder Ausbildung befinden.
In mehreren Kreisen und kreisfreien Städten erhalten Geflüchtete, unserer Beobachtung nach, derzeit mit der Duldung sofort ein Beschäftigungsverbot oder eine bestehende Beschäftigungserlaubnis wird entzogen, ohne dass hierfür zwingende gesetzliche Gründe bestehen. Das geschieht unseres Wissens nach unabhängig davon, ob die Abschiebung unmittelbar bevorsteht.
Erneut steht diese Vorgehensweise den ansonsten propagierten Zielen von Wirtschaftlichkeit und Entlastung des Haushaltes entgegen und entzieht den Betroffenen zudem die Möglichkeit Bleibeperspektiven über Arbeit und Ausbildung zu erlangen. Diese Vorgehensweise ist nicht notwendig, kann aber von Sachbearbeitenden und Zuwanderungsbehörden angewendet werden. Statt Ermessensspielräume positiv auszulegen und Geflüchteten die Chance zur Arbeitsmarktintegration zu geben werden Ermessensspielräume negativ ausgelegt, und strenge Regelungen oder Verbote angewendet, wenn dies zwar nicht notwendig aber rechtlich möglich ist.
Hier wäre eine Nachschärfung wünschenswert, die klärt, wann von der Erteilung von Arbeitsverboten abgesehen werden sollte. Damit würde der Heterogenität von Behörden und Sachbearbeitenden entgegengewirkt. Denn die breiten Ermessensspielräume erlauben verschiedene Auslegungen je nach Kreis oder kreisfreier Stadt.
Arbeitsverbote und der Entzug von Arbeitserlaubnissen führen außerdem zu einer Zurückhaltung von Betrieben bei der Einstellung von Gestatteten, da das Risiko besteht, die Arbeitskraft im Falle eines negativen Asylverfahrens automatisch zu verlieren. Die Komplexität die bezüglich Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis und dem Dschungel an Paragraphen besteht, ist von den Arbeitgebenden kaum zu überblicken.
Mit Blick auf die kommende GEAS-Reform wollen wir hier einmal auf die dort ebenfalls formulierte Problematik hinweisen. Arbeitsverbote nach Erhalt des BAMF Bescheides könnten hier dazu führen, dass Personen monate- teils jahrelang nicht arbeiten dürfen und während dieser Zeit auf staatliche Leistungen angewiesen wären.
3. Politischer und gesellschaftlicher Diskurs
Trotz des spürbaren Rechtsrucks in Politik und Gesellschaft, haben sich knapp 80% der Wähler*innen bei der Bundestagswahl gegen rechte und rechtsextreme Parteien und Lösungen ausgesprochen. Bei der Landtagswahl 2022 waren es in Schleswig-Holstein sogar 95%. Es ist zentral, dass diesem Wunsch nach (menschen-)rechtskonformen und demokratischen Lösungen entsprochen wird.
Die anhaltenden migrationskritischen Diskurse wirken sich nachteilig auf die wirksame Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die solche Stimmungen aufnehmen, sind oftmals weniger bereit, Geflüchteten eine Chance zu geben. Diskriminierung bei Bewerbungen oder am Arbeitsplatz wird so eher verstärkt als abgebaut.
Studien zeigen, dass ein positives Zugehörigkeitsgefühl die Integration in Arbeit und Gesellschaft maßgeblich fördert. Wenn politische Debatten dieses Zugehörigkeitsgefühl untergraben, wird Integration im Alltag schwieriger – auch im beruflichen Bereich. Wir wollen daher die Relevanz der entsprechenden Positionierung des Landtags unterstreichen, die Schutzsuchende und Migrant*innen als Potential und Chance erkennt und fordern eine wirksame Umsetzung des beschlossenen Antrags.
Damit dies gelingt, sind folgenden Punkte zu beachten:
- Wirkliche Rechtssicherheit für Betroffene und Unternehmen während Ausbildung und Arbeitsverhältnissen, damit mehr Einstellung möglich werden und komplementäre Aufenthaltswege nicht verbaut werden.
- Priorisierung von Beschäftigungs- und Arbeitserlaubnissen vor Abschiebemaßnahmen, sowie Vorrang der Bearbeitung von Ausbildungsduldungen. So gehen keine Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze verloren.
- Positive Nutzung der Ermessenspielräume und konsequente Erteilung von Ausbildungsduldungen solange keine Vorbehalte bestehen (Soll-Regelung statt Kann-Regelung in Fällen ungeklärter Identität)
- Keine übereilte Einleitung von aufenthaltsbeenden Maßnahmen, ohne dass tatsächliche Rückführungen terminlich bereits feststehen. Dies macht laut derzeitiger Gesetzeslage die zukünftige Ausstellung einer Ausbildungsduldung unmöglich, wenn bereits aufenthaltsbeende Maßnahmen eingeleitet wurden.
- Streichung von Arbeitsverboten
- Harmonisierung der von Politik und Gesellschaft geäußerten Notwendigkeit internationaler Fachkräfte und dem Handeln der Zuwanderungsbehörden.
- Entsprechende Initiative zur Anpassung des Aufenthaltsrechts auf Bundesebene
Für eine zeitnahe Lösung auf Landesebene sprechen wir uns insbesondere für die im Änderungsantrag des SSW vorgeschlagenen Änderungen aus. Diese sollten durch eine Bundesratsinitiative ergänzt werden und weiterentwickelt werden.
Unabhängig von der Regelung für Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung muss der Schutz für bedrohte Personen erhalten bleiben und darf nicht an ihre Arbeitsfähigkeit oder Eignung für den deutschen Arbeitsmarkt gekoppelt werden. Zentrale Schutzinstrumentarien wie die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention dürfen nicht aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen überkommen werden.
Kontakt: Leonie Melk, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V., office[at]frsh.de
Download: Stellungnahme des Flüchtlingsrates SH vom 25.11.2025
[1]„Fatale Entwicklung“: Touré und Madsen gegen Abschiebung von Fachkräften
