Wer flieht, tut das meist ohne Ass im Ärmel.
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, und es ist Zeit, einmal kurz innezuhalten und einen Blick darauf zu verwenden, wo hierzulande inzwischen Verteidiger*innen von Flüchtlings- und Menschenrechten stehen und was diese und die Zielgruppen ihrer Solidarität wohl im kommenden Jahr und vielleicht weit darüber hinaus erwartet.
Was tut die Bundesregierung?
Die Ampel-Regierung ist Geschichte. Nach anfänglichen Erfolgen (etwa beim Chancen-Aufenthaltsrecht, bei der Liberalisierung des Einbürgerungsrechts oder beim Aufnahmeprogramm für afghanische Ortskräfte und Menschenrechtler*innen) hatte sich die Ampelregierung unter dem Druck rechter Medienberichte und Wähler*innen immer weiter nach rechts treiben lassen und am Ende für die Betroffenen folgenreiche Zugeständnisse gemacht (Zustimmung zum Abschottungsprojekt der EU, das Gemeinsame europ. Asylsystem (GEAS), mit Zurückweisungen Schutzsuchender einhergehende Grenzkontrollen, Ausrufung von „Abschiebungsoffensiven“, Leistungskürzungen und -streichungen etc.).
Der aktuell Gelände machende Roll-back setzte insofern weit vor der Regierungsübernahme der nunmehr schwarz-roten Koalition ein. Die Konservativen hatten die Bundestagswahl mit dem Versprechen gewonnen, die von den Rechtsextremen geforderte „Migrationswende“ in einer Koalition mit der SPD in die Tat umzusetzen: Mit der Zurückweisung auch von Schutzsuchenden an den Grenzen, der Beendigung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten (für zunächst zwei Jahre), der Aufkündigung aller Aufnahmeprogramme und weit reichenden Gesetzesverschärfungen im Rahmen des GEAS-Anpassungsgesetzes zeigt die Bundesregierung, dass es die AFD nicht braucht, um Schutzsuchende zu diskreditieren und zu bekämpfen, ungehemmt von persönlichem Anstand und im Bruch mit dem internationalen Völkerrecht.
Sprachlich und politisch werden Asylsuchende nicht mehr als Menschen wahrgenommen, die Rechte haben und unsere Solidarität verdienen, sondern als Störenfriede und Gefährder*innen, die bereits an den Grenzen abgewiesen und ansonsten so schnell wie möglich abgeschoben werden sollen.
Ging es anfangs noch um Verschärfungen im status quo (Lagerunterbringung, „konsequenter“ Abschiebungsvollzug, schnellere Asylverfahren etc.), werden inzwischen politische Forderungen laut, die an die Grundfesten der europäischen Menschenrechtsordnung rühren: Bereits 2024 hat die CDU in ihr Parteiprogramm geschrieben, dass Asyl zukünftig nur noch in außereuropäischen Staaten gewährt werden solle. Die mit den konservativen und sozialdemokratischen Fraktionen des Europäischen Parlaments beschlossene GEAS-Krisenverordnung lässt die Aussetzung des Asylrechts unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich zu. Nach dem Motto „legal-illegal-sch...egal“ werden Schutzsuchende an den deutschen und europäischen Außengrenzen schon jetzt trotz entgegenstehender Rechtsprechung abgewiesen, abgeschoben oder ggf. auch mitten im Winter ohne Unterstützung auf die Straße gesetzt, weil angeblich andere Staaten für sie zuständig seien.
Sehnsuchtsort Europa?
Gemeinsam mit anderen EU-Staaten verhandelt die Bundesregierung über die Einrichtung von Abschiebungslagern in Ruanda oder Uganda. Mit einer solchen „Auslagerung unserer Asylpolitik an Drittstaaten unter dem Deckmantel des Konzepts des sicheren Drittstaats treten wir in eine neue Ära des Menschenhandels ein, in der Migrant*innen gegen ihren Willen gegen Geld abgeschoben werden“, stellten besorgte sozialdemokratische, grüne und linke EP-Abgeordnete in einer gemeinsamen Positionierung vom 09.12.2025 treffend fest. Selbst die Europäische Menschenrechtskonvention ist nicht mehr tabu: Die Minister*innen des Europarats wollen, so heißt es, „die Auslegung des Migrationsrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte neu gestalten“ (siehe Euroactiv 10.12.2025). Konservative Jurist*innen wie der einwanderungskritischge Völkerrechtler Daniel Thym fordern schon lange, die Europäische Menschenrechtskonvention einzuschränken: „Wir müssen die Menschenrechte weniger streng handhaben.“ (Spiegel 16.03.2025).
Längst geht es nicht mehr nur ums Asylrecht. Es geht um die Frage, ob die Grund- und Menschenrechte weiterhin der zentrale Maßstab sind, an dem sich die deutsche und die europäische Politik orientieren soll, oder ob diese Rechte zwecks Erweiterung der staatlichen Handlungs- und Regulationspotenz des Staates eingeschränkt bzw. geschliffen werden. „Illiberale Demokratien“ und Autokratien wie in Russland, Ungarn, Italien, den USA oder der Türkei weisen den Weg in eine Zukunft, die auch uns droht, wenn wir aufhören, die Menschenrechte zu verteidigen.
Was passiert in Schleswig-Holstein?
Auch in Schleswig-Holstein ist inzwischen der Absturz der Asylantragszahlen alarmierend und ein restriktiver Abschiebungshype selbst gegen Menschen mit einer positiven Bleibeperspektive wird in Stellung gebracht. Das zuständige Sozialministerium tritt als Fachaufsicht zurückhaltend auf und versäumt es, in die rechtlichen Grauzonen der Zuwanderungsbehörden mehr und mehr vorzustoßen, zu klären und eine menschenrechtsbasierte und ermessenspositive Auslegung zu erwirken. Instrumente wie die Bezahlkarte, die fehlenden Ausstellungen von Duldungen (trotz eines Bundesverfassungsgerichtsurteils, dass besagt, dass es keinen ungeklärten Aufenthalt geben darf) sowie übertriebene Ansprüche an die Identitätsklärung, erschweren Schutzsuchenden hierzulande das Ankommen und ein Leben in Sicherheit und Würde.
Doch im Umgang mit Geflüchteten zeigt sich, wie es um unsere Demokratie steht. Im Interesse einer Verteidigung der Demokratie müssen nun zivilgesellschaftliche Akteur*innen erst recht für die Rechte der Geflüchteten einstehen. Es muss der in die Flucht geschlagene Mensch, „jene scheinbar marginale Gestalt, als zentrale Figur unserer politischen Geschichte erachtet werden“, als „der Mensch der Menschenrechte“ (Giorgio Agamben, Homo Sacer: Die Souveränität der Macht und das nackte Leben. Suhrkamp, 2002).
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein will auch im Sturm solidarisch und verlässlich bleiben.
Dabei kann unsere Bilanz sich sehen lassen: Der Vereinsvorstand und das Team der Geschäftsstelle setzen sich regelmäßig gemeinsam mit den anderen Landesflüchtlingsräten, genauso mit bundesweiten Bündnispartner*innen, mit PRO ASYL und stets mit den Kooperationspartner*innen im Bundesland Schleswig-Holstein dafür ein, dass Schutzsuchende zu ihrem Recht kommen. Wir haben unsere Mahnungen und begründete Opposition in die Medien und auf die Straßen getragen. Wir haben eine versachlichende Gegenöffentlichkeit zum herrschen Mainstream u.a. bei der Beurteilung der Fluchtgründe, der geltenden Rechts- und Verordnungslagen und zu bestehenden Herausforderungen bei der Integration verlautbart. Wir sind mit vielfältigen Projekten dafür engagiert, dass Geflüchtete in der solidarischen Gesellschaft, in Bildung, Arbeit ankommen, teilhaben können und Zukunft gewinnen.
Nicht neu dabei ist, aber zunehmend wichtig wird, den Betroffenen Orientierung und Halt im Labyrint der Paragraphen zu geben. Denn einmal hier, sind Schutzsuchende mit komplizierten Regeln und einem komplexen Rechtssystem konfrontiert. Ohne qualifizierte beratende Unterstützung bleiben grundlegende Rechte und Schutz deshalb oft unerreichbar. Die Rechtsberatung für Geflüchtete beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein klärt Schutzsuchende über ihre Rechte auf, ermöglicht den Zugang zu fairen Verfahren und verschafft ihnen Gehör gegenüber Gerichten und der Härtefallkommission - und wird dafür zunehmend von verzweifelten Männern, Frauen und Familien in Anspruch genommen. Für Viele macht sie den entscheidenden Unterschied zwischen Ablehnung und Schutz, zwischen Abschiebung und Ankommen.
Wir tun das für die Menschen, die ein Anrecht auf Schutz haben, aber wir tun das auch für uns – für den Erhalt von Menschenwürde, Freiheit und Demokratie.
Wenn der Staat keine Hoffnung zu geben vermag, kann doch aber die Zivilgesellschaft Zuversicht spenden!
Das gilt insbesondere für die Kernaufgaben des Flüchtlingsrats, für die öffentliche Finanzierung zusehends bröckelt. Deshalb appellieren wir heute an eure Solidarität insbesondere mit Blick auf den Erhalt unseres Angebots an Rechtsberatung:
Bitte überlegt, ob ihr in diesem Jahr besonders zu diesem Zweck spenden könnt – jeder Betrag ist willkommen.
Besonders freuen wir uns auch beim FÖRDErverein FRSH e.V. über fördernde oder beim Flüchtlingsrat SH e.V. über aktive Vereinsmitglieder!
Insgesamt wird die öffentliche Förderung für parteinehmende Geflüchtetenhilfe immer weniger. Doch wir wollen und werden neue Möglichkeiten der finanziellen Förderung unserer Arbeit suchen und finden.
Allen, die uns, zum Teil schon seit vielen Jahren, finanziell und ideell unterstützen, danken wir sehr herzlich. Und alle, die es sich leisten mögen, bitten wir zum Jahreswechsel um eine kleine oder größere Extraspende.
Jeder Einsatz lohnt sich. Denn noch haben wir viel zu verteidigen.
Wir danken herzlich und wünschen uns und allen ein besseres Jahr 2026.
gez. Team des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein.
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Spenden für die Rechtsberatung - Damit der Zugang zu Recht kein Glücksspiel bleibt.
Ihre und Eure Spenden können direkt über folgenden Web-Link auf den Weg gebracht werden:
https://www.betterplace.org/de/projects/163615
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