die Zuwanderungsbehörden werden hier aufgerufen proaktiv und auch ohne "In diesem Zusammenhang wird (auch) auf den einstimmigen Landtagsbeschluss 20/3463 vom 24. Juli 2025 „Planungssicherheit für Menschen mit Perspektive – Integration durch Ausbildung und Berufstätigkeit“ explizit hingewiesen, mit dem der Landtag die Landesregierung aufgefordert hat, darauf hinzuwirken, dass die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden die „gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten [der] Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung [§§ 60c, 60d AufenthG] sowie bleiberechtliche Verfestigungsmöglichkeiten bei nachhaltiger Integration, wie zum Beispiel nach § 25a, § 25b, § 16g, 19d Aufenthaltsgesetz, konsequent vor der Einleitung konkreter aufenthaltsbeendigender Maßnahmen [zu] erteilen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.“
Dazu ist es erforderlich, den betroffenen Personenkreis bereits in einem frühen Stadium des Aufenthalts über gegebene aufenthaltsrechtliche Möglichkeiten und deren Erteilungsvoraussetzungen sowie Perspektiven umfassend zu informieren. Hierzu gehört auch,dass die Zuwanderungs- und Ausländerbehörden ausreisepflichtige Personen von Amts wegen und proaktiv hinsichtlich etwaiger Möglichkeiten zur Erteilung asylunabhängiger Aufenthaltstitel oder Duldungen beraten."