Auszug aus der Rundmail des Sozialministeriums SH vom 10.2.2026:
"...Der Erlass wurde umfassend aktualisiert und setzt insbesondere folgende Regelungen um:
Durchführungsbeschluss des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382),
weitere EU-Beschlüsse (insb. Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1460)
5. Länderschreiben des BMI vom 11.08.2025 - Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung (2. UkraineAufenthÄndFGV) vom 22.10.2025
Achte Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (8. UkraineAufenthÜV) vom 27.11.2025.
In der Folge ist der Erlass umfassend aktualisiert worden. Neben redaktionellen Anpassungen betreffen die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen folgende Bereiche:
Ziffern 7.2 – 7.4 Ausschluss bei „Weiterwanderung“ von Ukrainern in Verbindung mit Ziffer 8.7 des 5. Länderschreibens, „Weiterwanderung“ von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen bzw. aus einem anderen Drittstaat
Ziffer 8.7.1 Verfahrensregelungen für die ZBHen in Schleswig-Holstein vor dem Hintergrund des Durchführungsbeschlusses (EU) 2025/1460 bei Einreisen und Antragstellungen zu § 24 AufenthG nach dem 13.08.2025
Ziffer 8.0.4.3 Hinweise zum Verfahren der ZBHen zur Prüfung der Fortgeltung der Schutzberechtigung/des Aufenthaltstitels (2. UkraineAufenthÄndFGV).
Hinweis: Das MSJFSIG wird wie in 2024 folgende Bereiche über die Fortgeltung der Titel infolge der 2. UkraineAufenthÄndFGV informieren.
BAMF
Leistungsbehörden: Über das MSJFSIG, Referat 42
Meldebehörden: Über das Innenministerium; Ref. 35
Polizei: Über das Innenministerium, Abt. 4
Bundespolizei: Über die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt
Zoll: Über das Hauptzollamt Kiel
Jobcenter: Über die Bundesagentur für Arbeit
Wirtschaftsministerium
IHK: IHK Schleswig-Holstein
Rechtsanwaltskammer,
Haus und Grund Schleswig-Holstein...."
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