Die Umsetzungsfrist für die Bezahlkarte in den Kommunen Schleswig-Holsteins verschiebt sich auf Ende 2025. Ein Ausführungserlass lässt weiter auf sich warten.
Auszug aus dem Rundschreiben vom 28.2.2025:
"(...) In Absprache mit den Kommunalen Landesverbänden vom 17. Februar 2025 unterrichten wir Sie daher darüber, dass abweichend vom Grunderlass, die Ansprüche der Leistungsberechtigten in den Kommunen bis spätestens 31. Dezember 2025 über eine elektronische Bezahlkarte zu decken sind. Eine entsprechende Regelung im noch auszufertigenden Ausführungserlass wird erfolgen. (...)"
Auszug aus dem Rundschreiben vom 16.10.2024:
"(...) Die Ministerpräsidentenkonferenz hat mit dem Bundeskanzler am 06. November 2023 die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vereinbart. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich im Januar 2024 darauf verständigt, sich gemeinsam mit 14 Bundesländern am länderübergreifenden Vergabeverfahren, geführt von der Freien und Hansestadt Hamburg, zu beteiligen und auf Basis der Ergebnisse des Vergabeverfahrens die Einführung einer Bezahlkarte in Schleswig-Holstein umzusetzen. Damit die Bezahlkarte für Grund- und Analogleistungsempfänger rechtssicher eingeführt werden kann, wurde das AsylbLG durch Art. 15 des 'Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)' vom 08. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert.
Der nachfolgende Grunderlass regelt die Einführung der Bezahlkarte in den Leistungsbehörden der Kreise und der kreisfreien Städte, des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) sowie den von den Kreisen gemäß § 6 Abs. 2 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) zur Durchführung des AsylbLG bestimmten Behörden (Ämter und amtsfreie Gemeinden).
Es ist beabsichtigt, in einem späteren Ausführungserlass Näheres auszuführen.(...)"
Download:
- Rundschreiben vom 28.2.2025
- Grunderlass Bezahlkarte vom 16.10.2024
- Umsetzungskonzept Bezahlkarte in Schleswig-Holstein vom 14.10.2024