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    24.02.2023

    MSJFSIGSH: Globalzustimmung Erdbebenopfer

    Folgen des Erdbebens vom 06.02.2023 in Teilen der Türkei und Syriens

    Globalzustimmung zur Visumerteilung tür bestimmte Personengruppen aus den Erdbebengebieten

    Das Sozialministerium SH erklärt im Begleitschreiben vom 13.3.2023:

    "...Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit Schreiben vom 02.03.2023 zwischenzeitlich klargestellt, dass das erleichterte Verfahren gerade auch für Personen gedacht ist, die die regulären Nachweiseerfordernisse des Typ-C Visums nicht erfüllen können.
    Zudem sollen die Menschen, die Verwandte ersten und zweiten Grades in Deutschland haben, auch mit ihrer eigenen Kemfamilie einreisen können. Das reguläre Visumverfahren bleibt hiervon unberührt und weiterhin möglich.

    Weitere Informationen zum Visumverfahren entnehmen Sie bitte der Internetseite des Auswärtigen Amts: Erdbeben in der Türkei und Syrien - Antworten auf die häufigsten Fragen - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de): https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294

    Als Zeichen der Solidarität und um möglichst vielen Betroffenen eine schnelle und unbürokratische Einreise zu ihren Verwandten zu ermöglichen, haben wir am 24.02.2023 eine Globalzustimmung erteilt. Diese richtet sich, wie von Ihnen angesprochen, auch an syrische Staatsangehörige mit familiären Bezügen nach Schleswig-Holstein. Als weitere Erleichterung haben wir festgelegt, dass beim Ehegattennachzug aus den betroffenen Gebieten generell vom Erfordernis einfacher Deutschkenntnisse abzusehen ist. Besondere Ausnahmeregelungen für die Sicherung des Lebensunterhalts durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung sind aufgrund der bundesgesetzlichen Vorgaben nicht möglich.

    Personen, die vom Erdbeben betroffen sind , ohne enge verwandtschaftliche Bezüge nach Deutschland zu haben, steht natürlich das reguläre Visumverfahren offen. Auch diese Anträge aus den Erdbebengebieten werden prioritär bearbeitet.

    Die Änderung der Aufnahmeanordnung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge ... ist nicht erforderlich. Syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich im Erdbebengebiet, d.h. in Syrien oder der Türkei aufhalten, sind bereits von der Aufnahmeanordnung umfasst. Die Notsituation, in der sich diese Menschen befinden, ist regelmäßig von Flucht und Erdbeben gleichermaßen geprägt. Betroffene, die die in der Aufnahmeanordnung genannten Kriterien erfüllen, können daher schon jetzt auf diesem Weg in das Bundesgebiet einreisen. Eine Ausdehnung der Einreise im Wege einer Auslegung der Aufnahmea nordnung auf türkische Staatsangehörige ist aufgrund des eindeutigen Wortlautes 'syrische Staatsangehörige' nicht möglich.

    Eine ausdrückliche Erweiterung der Anordnung um türkische Staatsangehörige ist nicht vorgesehen. Hierfür wäre ein zeitaufv.Jändiges Verfahren und das Einholen des Einvernehmens des BMI notwendig, da der Verordnungsinhalt maßgeblich erweitert werden würde. Wir halten es daher für sinnvoller, die Betroffenen vor Ort und auf den dargestellten Wegen zu unterstützen...."

    Download: Initiates file downloadGlobalzustimmung vom 24.2.2023

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