Auszug aus dem Rundschreiben des Sozialministeriums an die Kommunen und das Landesamt vom 20.12.2024:
"... aufgrund der geänderten Sicherheitslage in Syrien möchte wir Ihnen mit den nachstehenden Ausführungen erste Informationen und Arbeitshinweise geben. Weitergehende Informationen des MSJFSIG sind zu erwarten; ggf. in Form einer Fortschreibung/ Aktualisierung dieser FAQ’s als „lebendes Dokument“. Dabei bitten wir Sie zu beachten, dass sich die Hinweise ausschließlich auf syrische Staatsangehörige beziehen. Sie sind nicht auf andere Staatsangehörigkeiten übertragbar..."
Auszug aus der Rundmail des MSJFSIGSH vom 20.1.2025:
"...am 20.12.2024 übermittelten wir Ihnen (erstmalig) unsere sogenannten „Syrien-FAQ’s“. In der Folgezeit hat sich eine Änderung hinsichtlich der Möglichkeit der geförderten freiwilligen Ausreise nach Syrien im Rahmen des REAG/GARP 2.0 ergeben (Ziff. 4). Des Weiteren enthält die neuste – zweite – Fassung Informationen zur Wiederaufnahme des Flughafenbetriebs in Aleppo und Damaskus (Ziff. 1. b)), zum Asylverfahren (Ziff. 2) sowie zu konsularischen Dienstleistungen und zur Passbeschaffung (Ziff. 8).
Zur besseren Nachvolllziehbarkeit übersenden wir Ihnen Syrien „FAQ’s“ in der Fassung vom 20.01.2025 sowohl als Reinschrift (Anlage 01), als auch im Änderungsmodus (Anlage 02)...."
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