Auszug aus dem Erlass des Sozialministeriums SH vom 17.12.2024:
"...Am 06. November 2023 haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gemeinsam mit dem Bundeskanzler dafür ausgesprochen, die rechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in breiterem Maße zu nutzen.
Die zur Umsetzung des Beschlusses angestrebte Novellierung von § 5 Abs. 1 des AsylbLG ist im BGBl. vom 26. Februar 2024 als Artikel 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung bekannt gemacht worden und in Kraft getreten...."
Download: MSJFSIGSH-Erlass vom 17.12.204