Das Sozialministerium Schleswig-Holstein hat am 10.6.2025 die Zuwanderungsbehörden der Kommunen und des Landes ein Dokument zur Beachtung zugestellt:
Leitfaden für die Mitarbeitenden in der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung zu dem Thema
Die Berücksichtigung von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt gegenüber Frauen im Aufenthaltsrecht
im Rahmen von räumlichen Beschränkungen, Wohnsitzregelungen sowie der Erteilung einiger Aufenthaltstitel, insbesondere der Erteilung eines eigenständigen, ehegattenunabhängigen Aufenthaltsrechts und anderen Regelungen
Auszug:
"Dieser Leitfaden soll einen Beitrag zum Schutz von Frauen vor Gewalt (insbesondere häuslicher Gewalt) leisten. Er beschränkt sich auf den Themenkomplex des Aufenthaltsrechts und steht vor dem Hintergrund des „Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ vom 11. Mai 2011 (im Folgenden „Istanbul-Konvention“). Der Begriff „Frauen“ umfasst in diesem Leitfaden alle Menschen, die von potenziellen Tätern als Frauen und/oder Mädchen „gelesen“ werden..."
Download: Leitfaden Berücksichtigung häuslicher Gewalt gegen Frauen im Aufenthaltsrecht vom 10.6.2025