Das Sozialministerium hat einen Abschiebungsstopp für Jesid*innen in Schleswig-Holstein erlassen, dieser gilt bis zum 16.Januar 2025.
Diese Anordnung nach § 60a Absatz 1 Satz 1 AufenthG wird von der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, ausdrücklich begrüßt.
Dem Abschiebungsstopp soll eine vom Schleswig-Holsteinischen Landtag am 17.Oktober 2024 beschlossene Landesaufnahmeanordnung gem. § 23 Absatz 1 AufenthG folgen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch noch, dass das Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erklärt wird.
Download: Erlass Abschiebungsstopp Jezid*innen Irak v. 17.10.2024