Auszug aus dem Erlass des MILIGSH vom 11.1.2021:
"...Sollten sich tatsächliche Möglichkeiten für zwangsweise Rückführungen nach Syrien ergeben, dürften sich diese nach den bekannt gewordenen Äußerungen der Innenminister und –senatoren der Länder und des Bundesinnenministers auf Gefährder und schwere Straftäter beziehen. Im Ergebnis bedarf es im Zusammenhang mit zwangsweisen Rückführungen nach Syrien weiterer offizieller Verfahrensabsprachen zwischen Bund und Ländern. Diese stehen noch aus und bleiben abzuwarten...."
Den Erlass des MILIGSH vom 11.1.2021 kommentiert der stellvertretende Landesflüchtlingsbeauftragte SH Torsten Döhring am 13.1.2021 wie folgt:
"Die hiesige Einschätzung, dass angesichts der derzeitigen Sicherheitslage in Syrien, der fehlenden Flugverbindungen aber auch der wohl nicht bestehenden Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und staatlichen syrischen Stellen, Abschiebungen nach Syrien derzeit unmöglich erscheinen lassen, findet sich ähnlich auch in dem Erlass.
Dennoch werden die Ausländerbehörden sowie das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge gebeten, alle Fälle, in denen sich konkret die Möglichkeit einer zwangsweisen Rückführung nach Syrien ergeben sollte, dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung mitzuteilen. Gemeint sein dürften wohl Fälle von sogenannten Gefährdern und Tätern schwerer Straftaten.
Unabhängig davon, dass der Zuwanderungsbeauftragte derzeit und in der absehbaren Zukunft Abschiebungen nach Syrien nicht für vertretbar hält, auch nicht bei Straftätern, kommt zumindest vordergründig Bewegung in die Frage eventueller Rückführungen.
Von hier aus wird gehofft/erwartet, dass die bis dato vergleichsweise liberale Vorgehensweise des Landes Schleswig-Holstein mit asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen, auch im Hinblick auf zukünftige Abschiebungen nach Syrien – wenn die dann irgendwann mal faktisch und rechtlich möglich werden – Niederschlag finden wird."