MILIGSH: 14. Verlängerung LAP Syrien-Angehörigen-Aufnahme
Erlass
Anordnung zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Absatz 1 AufenthG für syrische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Schleswig-Holstein lebenden Verwandten beantragen (Landesregelung- L-AAO) wurde bis zum 30 Juni 2022 verlängert.
Dieser Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein (MILIGSH) geht zurück auf die erste Aufnahmeanordnung vom 28.8.2013 und wurde zuletzt am 1.7.2021 verlängert.