Seit dem 16. Mai 2025 hat das Innenministerium SH den Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landespolizei neu abgesteckt. Die bisherige Zurückhaltung bei der Nennung von Staatsangehörigkeiten Verdächtiger wurde dabei aufgegeben.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein hat sich ausnehmend kritisch zu dieser Verwaltungsmaßnahme geäußert. Auszug aus der PE v. 10.6.2025: "Seit dem 16.05.2025 gilt in Schleswig-Holstein ein geänderter Erlass des Innenministeriums, der die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei neu regelt. Hierin wurde die Formulierung gestrichen, die die Nennung der Staatsangehörigkeit bei Tatverdächtigen auf relevante Fälle beschränkte. Innenministerin Frau Sütterlin-Waack hat die Polizeistellen nun angewiesen, bei zukünftigen Meldungen über Straftaten, grundsätzlich immer die Herkunft des*der Verdächtigen zu nennen. Dies ist zwar nicht wörtlich im Erlass zu finden, die entsprechende Auslegung wurde aber von Innenministerium bestätigt. Dies diene der Transparenz und solle das Vertrauen in die Polizei stärken. Bisher war vorgegeben, dass die Nationalität nur in Fällen genannt werden sollte in denen die Nationalität für den Fall von Bedeutung war. Eine sinnvolle Regelung, die dem Pressekodex von Presserat und Presseverbänden entspricht.
Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert diesen Rückschritt scharf. Die Verknüpfung von Kriminalität und Migrant*innen oder migrantisierten Personen ist bereits weit verbreitet, beruht jedoch nicht auf statistischen Fakten, sondern auf ggf. rassistischen Zuschreibungen und der verzerrten Erfassung von Verdächtigen. Die konsequente Nennung von Staatsangehörigkeit und Straftaten suggeriert einen Zusammenhang, der nicht besteht."
Download: Erlass des MIKWSSH v. 16.5.2025