Die Anträge der Landtagsfraktionen finden sich hier: <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 drucks drucksache-18-0496.pdf>
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/0400/drucksache-18-0496.pdf
und hier: <link http: www.landtag.ltsh.de infothek wahl18 umdrucke umdruck-18-1107.pdf>
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/1100/umdruck-18-1107.pdf
Die Stellungnahme des Flüchtlingsrates lautet wie folgt:
Immer wieder beklagen hier lebende Zugewanderte Probleme bei der Verständigung im Rahmen von Behördenkontakten. Auch bei grundsätzlich guten Kenntnissen der deutschen Alltagssprache ist die Behördensprache sowohl mündlich als auch schriftlich in der Regel schwer verständlich.
Der Behördenkontakt ist gerade für Flüchtlinge aber auch für andere MigrantInnen häufig angstbesetzt. Zum einen kann dies ggf. auf Erfahrungen mit Behörden im Herkunftsland beruhen zum anderen treffen Behörden existenzielle Entscheidungen u.a. über ihren Verbleib in Deutschland, ihren Zugang zum Arbeitsmarkt, den Nachzug von Familienangehörigen oder den Anspruch auf Sozialleistungen. Vor diesem Hintergrund ist es gerade für diese Bevölkerungsgruppe wichtig, dass Hürden im Behördenkontakt abgebaut werden, um einen reibungslosen Ablauf und die angemessene und bedarfsgerechte Inanspruchnahme von Behördendienstleistungen zu gewährleisten. Dies käme durchaus auch den Behörden-MitarbeiterInnen zu Gute.
Ein besonderes Problem stellt der behördliche Schriftverkehr dar. So erhalten z.B. EmpfängerInnen von Sozialleistungen schon für muttersprachlich Deutsche nur schwer verständliche Briefe. Darüber hinaus werden selbst bei geringen Versäumnissen sofort ordnungsrechtliche Vergehen unterstellt und Strafen angedroht. Wir zitieren auszugsweise aus einem solchen Schreiben: „Sie haben Leistungen zu Unrecht erhalten. Sie sind ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen und haben damit fahrlässig eine Ordnungswidrigkeit begangen. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500,-- Euro bestraft werden….“ Nach Berichten von Migrationsfachdiensten entstehen Meldeversäumnisse aber häufig gerade aufgrund von Unkenntnis, fehlender Erreichbarkeit der behördlichen Ansprechpartner und –partnerinnen oder durch Missverständnisse. Manchmal liegt sogar nicht einmal ein Versäumnis vor, sondern der zitierte Schriftsatz gehört u.U. nur zum generellen Prozedere nachträglicher Berücksichtigung von erzieltem und gemeldetem Einkommen. Solche Art der Ansprache baut Barrieren auf und führt dazu, dass der Kontakt zu Behörden weiterhin angstbesetzt und belastet ist. Aggressive Reaktionen oder Ängste, sich in einem noch nicht perfekten Deutsch zu äußern, werden im Zweifelsfall den Betroffenen angelastet und als Anmaßung oder Unwillen Deutsch zu lernen interpretiert.
Informationen über ihre Rechte und Pflichten und mögliche Dienstleistungen von Behörden sind für MigrantInnen durch die Kompliziertheit der Sprache nur schwer zugänglich.
Flüchtlingen und anderen MigrantInnen, die im Behördenkontakt Verständigungsprobleme haben, wird oft entgegengehalten, Amtssprache sei Deutsch, auch seien sie selbst für die Verständigung verantwortlich und gehalten, eine/n SprachmittlerIn mitzubringen. Dies bringt vielfältige Probleme bezüglich Datenschutz oder auch der Gewährleistung einer korrekten Sprachmittlung mit sich. Kosten für professionelle DolmetscherInnen werden nur selten übernommen.
In vielen Fällen bedarf es jedoch gar keiner Übersetzung. Begleitende ehrenamtliche UnterstützerInnen oder MitarbeiterInnen der Migrationsfachdienste machen immer wieder die Erfahrung, dass sie, selbst ggf. der Herkunftssprache der Betroffenen nicht mächtig, auf der Behörde lediglich (Behörden)Deutsch in (Alltags)Deutsch übersetzen und der Vorgang dann durchaus verstanden wird.
Für eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Flüchtlingen und anderen MigrantInnen wäre daher die verstärkte Nutzung von Leichter Sprache in Behörden ein wichtiger Schritt. Auf diesem Wege wird die selbstständige und selbstbestimmte Beschaffung von Informationen und die Inanspruchnahme von behördlichen Leistungen erleichtert. Auch gesetzliche Rechte und Pflichten könnten besser verstanden, beansprucht bzw. eingehalten werden. Dies gilt durchaus auch für viele Deutsche. Die Nutzung Leichter Sprache im direkten Behördenkontakt und im Rahmen von Schriftverkehr und schriftlichen Informationen und die Übersetzung von Gesetzestexten und Fachinformation in Leichte Sprache ist somit ein wichtiger Beitrag zur gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen und ein Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplanes Integration des Landes Schleswig-Holstein.
Vor diesem Hintergrund und im Sinne einer inklusiven und barrierefreien Gesellschaft, in der das Recht auf Teilhabe für alle umgesetzt ist, hält der Flüchtlingsrat eine verstärkte Nutzung Leichter Sprache in Landtag, Landesregierung und Landesbehörden für einen ersten Schritt und für ein wichtiges Signal. Der Flüchtlingsrat unterstützt dementsprechend das Anliegen der vorliegenden Anträge und plädiert darüber hinaus für eine Einführung Leichter Sprache in allen Verwaltungen. Die dafür - insbesondere im Behindertenbereich - entwickelten Vorgaben und Arbeitshilfen bieten hier eine professionelle und hilfreiche Unterstützung (siehe u.a. <link http: www.leichte-sprache.de>
und <link http: www.leichtesprache.org>).